BW 022 o Brücke Welscher Weg über die DB-Trasse Frankfurt - Heidelberg, Ersatzneubau hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 16.09.2019, M
135 Betreff: BW 022 o Brücke Welscher Weg über die
DB-Trasse Frankfurt - Heidelberg, Ersatzneubau hier: Bau- und
Finanzierungsvorlage I. Dem Ersatzneubau der Brücke Welscher Weg
(Bauwerksnummer BW 022 o) im Zuge des Forst-/Waldwegs "Welscher Weg" wird
entsprechend der vorgelegten Entwurfsplanung zugestimmt. II. Die erforderlichen Mittel für den Ersatzbau mit
einem Investitionsbedarf (städtischer Anteil) in Höhe von 834 T€ (brutto)
werden bewilligt und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die
sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) die DB Netz AG die unter Ihrer Baulast stehende
Fußgängerbrücke aufgrund des baulichen Zustandes ersetzen muss; b) der Vertrag aus 1913 über das Bauwerk zwischen der
damaligen Eisenbahnverwaltung und der Stadt Frankfurt am Main im gegenseitigen
Einvernehmen gelöst wird und das Ersatzbauwerk nach Fertigstellung von der DB
Netz AG in das Eigentum der Stadt Frankfurt am Main übergeben wird.
Entsprechend dieses Vertrages liegt der Kostenanteil der Stadt für den
Ersatzneubau bei 28,36%; c) die Gesamtkosten des Ersatzneubaus 2.938 T€
betragen. Der Anteil nach b) der Stadt Frankfurt am Main beträgt somit 834
T€ einschließlich des städtischen Anteils an den Planungskosten der DB
Netz AG; die für den Ersatzneubau erforderlichen Mittel stehen in der
Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 "Programm Abbau Sanierungsstau
Ingenieurbauwerke" zur Verfügung. d) die Maßnahme in der Produktgruppe 16.03 über eine
neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird;
die bereits verausgabten Mittel sind zuzuordnen; e) in den Gesamtkosten sind anteilige Planungskosten
von 132 T€ enthalten; f) die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von
rd. 63 T€ sichergestellt ist und diesen Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten in Höhe von 30 T€ (Übergang der Baulast von der DB an die
Stadt) gegenüberstehen; g) das derzeitige Brückenbauwerk Eigentum der DB Netz
AG ist, somit keine Sonderabschreibung erforderlich wird; h) die Baumaßnahme nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) nicht förderfähig ist; i) ein formales Plangenehmigungsverfahren gemäß
Verwaltungsverfahrensgesetz nicht anwendbar ist. Die DB Netz AG wird daher für
Betroffenheiten von Anliegern und Trägern öffentlicher Belange durch bilaterale
Abstimmung die individuelle Zustimmung und erforderliche Einzelgenehmigungen
von Behörden durch Einzelanträge nach den jeweiligen Fachgesetzen einholen;
IV. Der Magistrat wird beauftragt mit der DB Netz AG
eine Bau- und Finanzierungsvereinbarung abzuschließen, die neben dem
Finanzierungsanteil der Stadt Frankfurt am Main auch die Übernahme in die
städtische Baulast definiert. Begründung: A. Zielsetzung Die Brücke Welscher Weg befindet sich im Stadtforst
im Stadtteil Sachsenhausen-Süd. Das Bauwerk überquert 4 Gleise der DB Netz AG
sowie 2 Gleise der VGF in Höhe "Cleeisches Wäldchen". Die Brücke dient als Kreuzung des Waldweges "Welscher
Weg" (Frankfurt-Neu-Isenburg) mit den dortigen Gleisanlagen, der Wegeabschnitt
ist Bestandteil des Netzes der Radverkehrskonzeption 2014. Die Brücke (damals Fußübersteg genannt) wurde in 1913
auf Betreiben der damaligen Eisenbahnverwaltung für das Überschreiten der
Eisenbahnanlagen durch die damaligen Wegenutzer errichtet. In unmittelbarer
Parallellage liegen Gleise der damaligen städtischen Waldbahn (heute VGF), so
dass die Brücke auch diese kreuzt. Für die daraus resultierende Verlängerung
der Brücke ergab sich eine Kostenbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main an den
Baukosten, die in einem Vertrag aus dem Jahr 1913 vereinbart ist (Längenanteil
Waldbahnverlängerung/Stadt 28,36 %, DB Netz 71,64 %). Dieser Vertrag sieht
einen Ersatzneubau am Ende der Lebensdauer mit erneuter Kostenbeteiligung durch
die Stadt Frankfurt am Main vor. Bezüglich der zukünftigen Baulastträgerschaft erfolgt
eine Anlehnung an Regelungen der Eisenbahnstrukturreform von 1994, wonach noch
in der Baulast der DB Netz AG stehende "Straßenbrücken" im kommunalen Bereich
an den jeweiligen kommunalen Baulastträger zu übertragen sind. Die Brücke ist
eigentlich eher keine Fußgängerbrücke im heutigen Sinne, sondern eher eine
Forstwegbrücke. Die Standpunkte der DB und der Stadt waren gegensätzlich. Die
DB wollte einen ersatzlosen Abriss während die Stadt einen Ersatzbau wollte. In
Gesprächen mit der DB wurde Einigung dahingehend erzielt, dass die DB den
Ersatzneubau nach den bestehenden Vereinbarungen von 1913 errichtet und danach
die Stadt Frankfurt am Main die Brücke in ihr Eigentum übernimmt. Hierdurch
endet der Vertrag aus 1913 zur Sanierung und Übergabe der Brücke.
Entsprechende Regelungen sind in der Bau- und Finanzierungsvereinbarung für die
jetzige Ersatzbaumaßnahme vorzusehen. Der Ersatzneubau der Brücke ist nicht Teil des
Brückenbauprogramms gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
16.07.2015, § 6148 (M 61), sowie der Fortschreibung gemäß Bericht des
Magistrats vom 07.08.2017, B 244. Die Brückenhauptprüfung der DB Netz AG aus dem Jahre
2010 ergab eine ungenügende Zustandsnote des Bauwerkszustandes, d. h. eine
die Sicherheit insbesondere des Eisenbahnverkehrs gefährdende Verschlechterung
des Zustandes wird in absehbarer Zeit eintreten und dann u.a. kurzfristig
anberaumte Sperrungen des Forstweges oder gar des Bahnverkehrs nachsichziehen;
da Letzteres ausgeschlossen werden muss, ist die Realisierung des Ersatzbaus
nicht weiter aufschiebbar. Darüber hinaus ist aus Sicht der Stadt Frankfurt am
Main eine jahrelange ersatzlose Unterbrechung der Wegeverbindung im Falle einer
Sperrung nicht akzeptabel. B. Alternativen -keine- C. Lösung Der Ersatzneubau entspricht in seiner Lage und
Geometrie (Breite des Fahrwegs 3 m) der des bestehenden Bauwerks. Im Gegensatz
zum Bestandsbauwerk wird das Ersatzbauwerk stützenfrei sein. Die zuführenden
Wegeabschnitte werden nach der bauzeitlichen Inanspruchnahme durch die
Bauarbeiten wie derzeit vorhanden wiederhergestellt. Wie das Bestandsbauwerk,
wird der Ersatzneubau ohne Beleuchtungsanlage errichtet. Für einen vereinfachten Bauablauf im unmittelbaren
Umfeld des Zugverkehrs werden die neuen Widerlager hinter den alten Widerlagern
errichtet; u.a. deshalb vergrößert sich die Länge des Bauwerks quer zu den
Gleisen zwischen den Widerlagern auf 39,54 m (derzeit 33,00 m). Der Bau des neuen Bauwerks ist für 2020 vorgesehen.
Das Bestandsbauwerk wird zunächst zurückgebaut. Die neue Brücke wird dann in
wesentlichen Teilen westlich der Bahnlinie vormontiert und von dort mit einem
Kran eingehoben.
Die Wegebeziehung kann während der
Bauzeit nur über großräumige Umleitungen aufrechterhalten werden. Die Maßnahme findet im städtischen Forst statt. Die
Eingriffe in die Natur werden im Zuge der o.g. fachgesetzlichen Abstimmungen
durch die DB Netz AG geregelt. Ein Beschluss zu Baumfällungen ist somit nicht
erforderlich. D. Kosten
1.
Investitionsbedarf (dazu zählen auch
Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf (der 28,36%-Anteil der
Stadt) 834.000,00 €
zur Information: Investitionskosten insgesamt
2.937.775,69 €
Kostenübersicht (insgesamt) Titel Betrag (brutto)
Investitionskosten städtischer Anteil
833.153,19 €
I Brückenbauwerk 605.852,46 €
II Kampfmittelräumung
4.691,03 €
III Maßnahmen Rekultivierung 10.745,49 €
IV Baunebenkosten 211.864,21 €
2. Finanzbedarfszeitraum:
Kostenstand bis 2019 225.000 €
2020
500.000 €
2021
109.000 €
Summe 834.000 € 3. Folgeinvestitionen: -keine- 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben -keine- b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Brückenbau (833.153,19 €)
833.153,19 € x 1,2 % = 9.997,84 €
Summe Bauunterhaltungskosten = 9.997,84 €
2. Abschreibung (jährlich) Brückenbau: BND* 70 Jahre 833.153,19 € / 70
= 11.902,19€ Übernahme Baulast
2.104.622,50 € / 70 =
30.066,36 €
Summe Abschreibung: 2.937.775,69 € = 41.968,55 €
*BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
c) Kapitalkosten - (da Neue Maßnahme und damit
Finanzierung nur über das IPG möglich)
Kalkulatorische Verzinsung 2,75% / 2 *(833.153,19 €) Anteil Stadt
Frankfurt =
11.455,86 € Summe Jahresfolgekosten =
63.422,25 € Summe Jahresfolgekosten (gerundet)
= 63.000,00
€ 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 2.104.622,50 € / 70
Jahre = 30.066,36
€
6. Leistungen Dritter: -keine- 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine- 8. Sonstiges: -keine- Anlage 1-Uebersichtsplan (ca. 1,5 MB) Anlage
2-Bauwerksplan (ca. 4,2 MB)
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
03.11.2019, OF
1446/5 dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
22.11.2019, OA 500
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5
Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5
am 25.10.2019, TO I, TOP 57 Beschluss: a) Die Vorlage M 135 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 28.10.2019, TO I, TOP
21 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 135 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER
gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); FDP (= Votum
im Verkehrsausschuss) 34. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 19
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 135 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 35. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO I, TOP 35
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 135 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER
gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme im Rahmen Revisionsbericht)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 37. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 37
Beschluss: Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme im Rahmen Revisionsbericht)
36. Sitzung des
OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 500 2019
1. Der Vorlage
M 135 wird unter Hinweis auf OA 500 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 1446/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 4831, 37. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 66 6