Bestellung der Prüfer für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 129 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Allgemeines
Der gemäß § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer zu prüfen.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Mit Beschluss vom 24.06.2024 hat die Betriebskommission des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main vorgeschlagen, RSM Ebner Stolz GmbH und Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft Mendelssohnstraße 87 60325 Frankfurt am Main mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 zu betrauen. RSM Ebner Stolz GmbH und Co. KG hat nach erfolgter Ausschreibung der Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 bis 2025 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
D. Klimaschutz
Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 ergibt sich eine Gesamtsumme von 16.000 € (zuzüglich Umsatzsteuer).