Benennung einer Straße im Ortsbezirk 5 (Oberrad)
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 18.01.2019, M 11
Betreff: Benennung einer Straße im Ortsbezirk 5 (Oberrad) I. Straßenbenennung Ortsbezirk 5 Stadtteil Oberrad Stadtbezirk 330 Benennung einer Straße Im Zuge der Realisierung eines Wohnbauvorhabens an der Offenbacher Landstraße 441 sollen die rückwärtigen Gebäude über eine neue Straße entlang der förmlich festgestellten Straßenfluchten der Fluchtlinienpläne F 699 Bl. 1 und F 381 erschlossen werden. Zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat wird Folgendes vorgeschlagen: Die unbenannte Straße Nr. 8587 wird nach der Gewannbezeichnung in "In den Bruchgärten" benannt. II. Der unter der Ziffer I vorgeschlagenen Benennung wird zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung: Zur Erschließung der rückwärtigen Gebäude auf der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 441 soll die Straße innerhalb der förmlich festgestellten Straßenfluchtlinien der Fluchtlinienpläne benannt werden. B. Alternativen: Keine Die Benennungsmaßnahme ist aus polizeilichen, postalischen und Orientierungsgründen erforderlich. C. Lösung: Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main sind Straßennamen insbesondere von historischen Gewannbezeichnungen herzuleiten. Im Bereich der zu benennenden Straße ist seit dem Jahr 1736 die Gewannbezeichnung "In den Bruchgärten" nachgewiesen. Das Wort "Bruch" leitet sich aus dem alt- und mittelhochdeutschen "bruoch" mit der Bedeutung Moorboden oder Sumpf ab. Der Name weist auf den dort vorhandenen feuchten Wiesengrund hin. D. Kosten: Entfällt Anlage _Lageplan (ca. 257 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 04.03.2019, OF 1181/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 23.01.2019