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Hilfe bei zu hohen Mieten

Vorlagentyp: K

Inhalt

Anregung der KAV vom 24.11.2025, K 156

Betreff: Hilfe bei zu hohen Mieten Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 43. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 24.11.2025 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, folgendes zu beschließen: Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt hat eine Stelle, an die sich Mieterinnen und Mieter wenden können, wenn sie den Verdacht haben zu hohe Mieten zu zahlen. Der Magistrat wird erneut gebeten, diese Möglichkeit in einem digitalen Flyer in mehreren Sprachen und in Leichter Sprache bekannt zu geben. Begründung: Mieterinnen und Mieter haben die Möglichkeit, sich bei einem Verdacht auf überhöhte Mietforderungen an das Amt für Wohnungswesen, Abteilung Wohnraumerhaltung, zu wenden. Ergibt die Prüfung, dass eine Mietpreisüberhöhung vorliegt, wird ein Verfahren gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) eingeleitet. Diese Verfahrensweise ist vielen Personen mit Migrationshintergrund bislang nicht oder nur unzureichend bekannt. Gleichzeitig gehen regelmäßig Beschwerden und Anfragen zu diesem Themenbereich ein. Vor diesem Hintergrund erscheint es erforderlich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die entsprechenden Informationen auch innerhalb der migrantischen Communities zielgerichtet zu verbreiten.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 26.11.2025