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Gema-Gebühren bei Vereinen

Vorlagentyp: KA

Inhalt

Anfrage der KAV vom 20.10.2025, KA 62

Betreff: Gema-Gebühren bei Vereinen Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 42. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 20.10.2025 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: Das Land Hessen unterstützt viele Vereine künftig bei den Gema-Musikgebühren. Ab Januar 2025 werden die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Hierzu fragen wir den Magistrat:

  1. Wie ist die aktuelle Lage?

  2. Gibt es Vereine in Frankfurt, die davon profitieren?

  3. Werden migrantische Vereine über die Möglichkeit informiert?

  4. Falls ja, wie werden sie informiert? Begründung: Wenn Vereine ihre ehrenamtlich organisierten Events musikalisch begleiten oder es bei öffentlichen Veranstaltungen Musikdarbietungen gibt, können Gema-Gebühren fällig werden. Diese Gebühren für die Nutzung von urheberrechtlich geschützter Musik stellen sowohl einen finanziellen als auch verwaltungstechnischen Aufwand dar. Die weitaus meisten Vereine sind allerdings gemeinnützig. Das Land wird laut eigenen Angaben zumindest für einen Teil der Veranstaltungen die Gema-Kosten übernehmen und ihnen so ermöglichen, ihre Energie und ihr Geld in das Ehrenamt zu investieren. Der so genannte "Gema-Pakt" wurden zusammen mit der Gema ins Leben gerufen. Der "Gema-Pakt" soll Vereine entlasten - von Kosten und Bürokratie. Das Land Hessen stellt dafür nach Angaben des Entbürokratisierungsministeriums vom Dienstag bis zu 400.000 Euro im Jahr zur Verfügung, insgesamt 1,6 Millionen Euro bis Ende

  5. Werden die migrantischen Vereine über diese wichtige Möglichkeit informiert?

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