Bußgeld für Wildpinkeln und fehlende Toiletten im Stadtgebiet
Vorlagentyp: F
Frage an den Magistrat
Die überarbeitete Gefahrenabwehrverordnung mit höheren Bußgeldern für Verschmutzungen sieht jetzt für die "Verrichtung der Notdurft (Wildpinkeln)" ein Bußgeld von 300 Euro vor. Eltern, die mit ihren kleinen Kindern unterwegs sind und die Kinder ein dringendes Bedürfnis haben, kommen dann in eine schwierige Lage, zumal die mit dem Toilettenkonzept versprochenen Toiletten weiterhin fehlen. Ich frage den Magistrat: Wie beabsichtigt der Magistrat die Gefahrenabwehrverordnung bei dieser Fragestellung anzuwenden?
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