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Als Antwort auf die Frage Nr. 2530 vom 13.06.2024 nach der künftigen Nutzung des früheren Verwaltungsgebäudes auf dem Wa

Vorlagentyp: F

Frage an den Magistrat

Laut einer Studie der Heinrich-Böll-Stiftung planen fünf Prozent der Kommunalpolitiker:innen in Deutschland wegen Gewalt, Hass und Hetze ihr Amt niederzulegen. Mehr als die Hälfte der Befragten wurden bereits bedroht, beschimpft und sogar körperlich angegriffen. Ich frage den Magistrat: Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, um ehrenamtliche Kommunalpolitiker:innen vor rechter Gewalt zu schützen?

Antwort des Magistrats

Stadträtin Annette Rinn: Ich beantworte die Frage wie folgt: Grundsätzlich ist der Magistrat nicht direkt in Fragen des Personenschutzes eingebunden. Wie der Präventionsrat der Stadt Frankfurt jedoch berichtet, wurde Anfang 2020 die Gründung eines Runden Tisches zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus beschlossen. Daraus entstand ein Aktionsplan mit verschiedenen Maßnahmen, der auch den Schutz von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern berücksichtigt. Gewaltdelikte fallen unter das Strafrecht und werden von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden - Staatsanwaltschaft und Polizei - aufgeklärt und verfolgt. Es gibt bereits verschiedene Handlungs- und Hilfsleitfäden für den Umgang mit Hass und Bedrohungen gegenüber Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern. Diese sind unter anderem in einer Broschüre des Nationalen Zentrums für Kriminalprävention zusammengefasst. Die Broschüre kann digital abgerufen werden. In konkreten Fällen bietet das Polizeipräsidium Frankfurt am Main nach einer Anzeigeerstattung eine individuelle sicherheits- und verhaltensorientierte Beratung an. Diese umfasst unter anderem: Empfehlungen zum sicheren Umgang mit Postsendungen, E-Mails oder Anrufen, allgemeine Sicherheits- und Verhaltensberatung, Sicherheitsüberprüfungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Vermittlung an zivilgesellschaftliche oder psychosoziale Beratungsstellen. Anzumerken ist darüber hinaus, dass der Gesetzgeber im Zusammenhang mit amtlichen Veröffentlichungen bei Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europawahlen die im Einzelfall bestehende Gefährdungslage erkannt und entsprechende Regelungen zum Schutz von Bewerber:innen getroffen hat. In diesen Fällen wird aufgrund ihrer Gefährdung eine Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz im Melderegister eingetragen. Zuletzt möchte ich noch auf die Veranstaltung hinweisen, die heute stattgefunden hat und an der auch einige teilgenommen haben. Das Polizeipräsidium hat hier im Hause Mandatsträger und Mandatsträgerinnen informiert, wie man grundsätzlich mit solchen Fällen umgehen kann, und Verhaltensweisen aufgezeigt, wie in solchen Fällen zu reagieren ist. Das Ganze hat im Sommer schon einmal stattgefunden und wird möglicherweise auch noch einmal wiederholt.

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