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An Stationen und Bahnhöfen der Deutschen Bahn wird klar geregelt, wo Personen rauchen dürfen. Somit gibt es entweder gän

Vorlagentyp: F

Frage an den Magistrat

An Stationen und Bahnhöfen der Deutschen Bahn wird klar geregelt, wo Personen rauchen dürfen. Somit gibt es entweder gänzlich rauchfreie Bahnhofsgebäude oder aber deutlich ausgewiesene Flächen für Rauchende. Auch bei Stationen, die lediglich seitens des RMV angefahren werden, gibt es solche Regelungen teils schon. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie ist der Nichtraucherschutz an den Tramstationen im Frankfurter Stadtgebiet im Vergleich zur Deutschen Bahn geregelt?