Umwidmung des Sondertopfes "Frankfurter Feste sichern" in "Unterstützung großer Frankfurter Feste mit überregionaler Bedeutung"
Antrag
In den Jahren 2017 bis 2021 ist ein Sonderbudget "Frankfurter Feste sichern" aufgestellt worden. In diesem Sonderbudget standen jährliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung. Die Mittelbereitstellung ist im Jahre 2021 ausgelaufen und wurde bisher nicht verlängert. Ziel ist es daher, stadtweit tätige Vereine, Verbände und Veranstalter:innen bei der Organisation und Durchführung von größeren Festen mit überregionaler Bedeutung sowie bei ihrem Engagement für die Stadt Frankfurt finanziell zu unterstützen. Ausgenommen hiervon sind Stadtteilfeste sowie kleinere Feste in den jeweiligen Ortsbezirken. Sie sollen ihre Zuschüsse weiterhin über die Ortsbeiräte aus dem Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen" beantragen und erhalten. Mehr Sicherheitsmaßnahmen und gestiegene Kosten für Strom, Toilettenwagen und weitere Notwendigkeiten sollen kein Aus für beliebte Feste bedeuten. Stadtweit tätige Veranstalter:innen und Organisator:innen von Festen, Umzügen und ähnlichen Veranstaltungen in Frankfurt können auf Antrag eine finanzielle Unterstützung von 20.000 Euro bis 150.000 Euro zukommen. Förderungen, die durch andere städtische Einrichtungen geleistet werden, sind auf den Gesamtbetrag anzurechnen. Hierfür wird in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 750.000 Euro bereitgestellt werden. Zur Finanzierung werden 1.500.000 Euro aus der Produktgruppe 11.04, Kontengruppen 80,61, 67-69 und 71, durch Umwidmung in die Produktgruppe 30.04, Kontengruppe 71 herangezogen. Aufgrund der erst spät im Jahresverlauf zu erwartenden Haushaltsgenehmigung soll die finanzielle Unterstützung auch nachträglich für Veranstaltungen beantragt werden können, die im Jahr 2024 stattfinden und die die Kriterien erfüllen, sofern ein entsprechender Beschluss vorliegt und ansonsten alle Voraussetzungen für die Auszahlung der Mittel gegeben sind. Der Magistrat wird gebeten, einen Leitfaden für die organisatorische Unterstützung von Veranstaltungen zu entwickeln und Kriterien zur Verwendung der Mittel zu erarbeiten. Der Möglichkeit eines Budgetübertrags wird zugestimmt, sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024 regelmäßig jährlich in einer zusammengefassten Übersicht.