Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Mittel zur Ertüchtigung der Fahrbahn Im Prüfling (unterer Teil) einstellen
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Etatanregung vom 22.01.2013, EA 40 entstanden aus Vorlage: OF 224/4 vom 07.01.2013
Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Mittel zur Ertüchtigung der Fahrbahn Im Prüfling (unterer Teil) einstellen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 274 vom 07.12.2012, Haushalt 2013 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2013-2016. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013, § 2950, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt wird ein angemessener Betrag eingestellt, damit es möglich wird, noch im Jahr 2013 (im Zuge der Bauarbeiten Comeniusstraße oder im Anschluss daran) die Fahrbahn Im Prüfling (unterer Teil) zu ertüchtigen. Vor allem die Entfernung der Straßenbahnschienen sowie der Ersatz der in diesem Bereich liegenden Steinpflasterung sind dringend erforderlich. Zugleich sollte geprüft werden, ob durch aufgepflasterte Plattformen an ein oder zwei Bereichen der Sperrung für den Durchgangsverkehr und der Geschwindigkeitsbegrenzung auch in der Realität mehr Wirksamkeit verschafft werden kann. Begründung: Die Straßenbahngleise in der Straße Im Prüfling sind seit dem Bau der Tiefgarage und der Neugestaltung des Rosengärtchens von der Linienführung abgeschnitten und daher in dieser Hinsicht funktionslos. Zugleich stellen aber die verbliebenen Gleise und die Steinpflasterung insbesondere für Radfahrer eine Herausforderung dar, bei Nässe sogar eine Gefahr. Eine Asphaltierung auch dieser Bereiche würde auch die Verkehrsgeräusche mindern. Da die Straße nur für den Anliegerverkehr zur Verfügung steht, ist hier keine vollständige Erneuerung der gesamten Fahrbahn erforderlich, es genügt, wenn der Bereich der Gleise in angemessener Weise saniert wird. Zugleich wird darum gebeten zu prüfen, ob der Bau von Plateau-Aufpflasterungen geeignet ist, den hier gültigen Verkehrsregeln mehr Durchsetzungskraft zu verleihen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4