Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
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Etatanregung vom 03.12.2018, EA 267 entstanden aus Vorlage: OF 451/11 vom 17.11.2018
Betreff: Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für verstärkte Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 werden die notwendigen Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die notwendigen Geräte in den Haushalt eingestellt. Begründung: Entlang der Hanauer Landstraße, aber auch innerhalb der einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 11 werden permanent Verkehrsregeln missachtet, Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und Rad- sowie Gehwege zugeparkt. Dies führt dazu, dass Radfahrer und Fußgänger behindert oder in hohem Maße zusätzlichen Gefahren ausgesetzt werden. Fechenheim, Riederwald und Seckbach sind als östliches Tor für Pendler in Richtung A 661, Frankfurt Stadtmitte sowie in Richtung A 66 einer extremen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den entsprechenden Hauptverkehrswegen ist daher verstärkt mit Geräten zur Geschwindigkeitsmessung zu kontrollieren und zu ahnden. Die Stadtpolizei ist offensichtlich personell zu schwach besetzt, um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11