Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Mittel für eine zweite Planstelle für das BiKuz in der Sonnentaustraße 26-28
Inhalt
Etatanregung vom 24.09.2013, EA 224 entstanden aus Vorlage: OF 523/10 vom 24.09.2013
Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Mittel für eine zweite Planstelle für das BiKuz in der Sonnentaustraße 26-28 Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 146 vom 23.08.2013, Haushalt 2014 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2014-2017. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013, § 4004, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2014 werden ausreichend Mittel für eine zweite Vollzeitstelle für die Jugendarbeit der Deutschen Jugend aus Russland (DJR e. V.) in der Sonnentaustraße 26-28 bereitgestellt. Begründung: Der Bedarf für eine zweite Planstelle ist deutlich erkennbar. In Anbetracht der Öffnungszeiten, der Besucherzahlen, der Angebote sowie der Fläche steht dem DJR e. V. laut der Richtlinien der Stadt Frankfurt am Main für offene Kinder- und Jugendeinrichtungen mindestens eine zusätzliche Fachkraft zu. Der DJR e. V. ist die einzige Einrichtung in dieser Größe, der mit einer Planstelle auskommen muss. Seit Eröffnung der Einrichtung in der Sonnentaustraße 26-28 am Frankfurter Berg im Jahr 2012 hat der DJR e. V. die zumutbare Belastungsgrenze deutlich überschritten. Der DJR e. V. baut auf die gute, vor Ort sehr geschätzte Arbeit auf, die bereits zuvor in Eckenheim geleistet wurde. Der Bedarf am Frankfurter Berg wächst. Die Arbeit mit Grundschulkindern erfordert permanente Präsenz, ein abwechslungsreiches und anspruchsvolles Betreuungsangebot, alles Dinge, die mit einer Fachkraft nicht umzusetzen sind. Die Arbeit wird zwar über ehrenamtlich engagierte Bürger und Honorarkräfte unterstützt, aber auch diese müssen angeleitet und koordiniert werden oder sind nicht immer verfügbar, da dies alles bisher lediglich unter den Aufgabenbereich der einen Fachkraft fällt. Umgehende personelle Verbesserung ist erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10