Produktbereiche: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten 20 Bildung Produktgruppen: 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung Kündigung der Räume von berami berufliche Integration e. V. und KUBI Verein für Kultur un
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Etatanregung vom 16.03.2017, EA 134 entstanden aus Vorlage: OF 206/3 vom 13.03.2017
Betreff: Produktbereiche: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten 20 Bildung Produktgruppen: 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung Kündigung der Räume von berami berufliche Integration e. V. und KUBI Verein für Kultur und Bildung e. V. in der Burgstraße 106 Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Abfederung der zu erwartenden (vermutlich wesentlich) höheren Mietkosten für die Vereine berami berufliche Integration e. V. und KUBI Verein für Kultur und Bildung e. V. an einem jeweils neuen Standort infolge der Kündigung ihrer Räume in der Burgstraße 106, werden die Mittel für die beiden Träger im erforderlichen Umfang erhöht. Begründung: berami berufliche Integration e. V. arbeitet im Bereich der beruflichen Orientierung, Qualifizierung und Integration von Migrantinnen und Migranten, KUBI Verein für Kultur und Bildung e. V. im Bereich der schulischen und beruflichen Integration von chancenbenachteiligten jungen Menschen. Beide Träger leisten hervorragende Arbeit, auch in Kooperationen und über Kulturgrenzen hinweg, und zählen zu den wichtigen Trägern in Frankfurt und speziell auch im Gebiet Bornheim/Nordend. Durch die Kündigung der Räume in der Burgstraße 106 muss nun kurzfristig für jeden Träger ein neuer Standort gefunden werden, wenn möglich im erweiterten bisherigen Einzugsbereich. Dabei ist mit wesentlich höheren Mietaufwendungen zu rechnen, die nicht aus den bisherigen Etats von berami und KUBI bestritten werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3