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Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Kunstrasenplätze für die Sportanlagen in der Niedwiesenstraße und am Berkersheimer Weg in Eschersheim

Vorlagentyp: EA

Inhalt

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 25.01.2018, EA 111 entstanden aus Vorlage: OF 408/9 vom 25.01.2018 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Kunstrasenplätze für die Sportanlagen in der Niedwiesenstraße und am Berkersheimer Weg in Eschersheim Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Kunstrasenplätze in den beiden Sportanlagen in Eschersheim werden bis spätestens Herbst 2019 angelegt. Da mit der jeweiligen Planung bereits 2018 begonnen werden soll, werden dafür Mittel von jeweils einer Million Euro aus dem "Sonderbauprogramm Kunstrasenplätze" in den Haushalt 2018 eingestellt. Begründung: Seit vielen Jahren bemühen sich die beiden Eschersheimer Fußballvereine, TSG 51 Frankfurt e. V. und FV 09 Eschersheim e. V., mit Unterstützung des Ortsbeirats um die Anlage von Kunstrasenplätzen. Sie sind die einzigen Vereine im Umkreis, die den Spiel- und Trainingsbetrieb noch ohne Kunstrasenplatz aufrechterhalten müssen. Diese Situation führt zu großen Nachteilen für beide Vereine, die vorbildliche Arbeit in der Förderung von Bewegung, Integration und Gemeinschaft leisten und sich beide seit sehr vielen Jahren intensiv im Mädchen- und Frauenfußball engagieren. Beiden Vereinen stehen jeweils ein Rasenplatz und ein Ascheplatz zur Verfügung. Da die Rasenplätze nicht überstrapaziert werden dürfen und nicht mit Flutlicht ausgestattet sind, finden zwangsläufig, vor allem im Winterhalbjahr, viele Spiele und Trainingseinheiten auf dem Ascheplatz statt. Das Spielen auf einem Hartplatz ist bei Spielern äußerst unbeliebt, vor allem wegen der erhöhten Verletzungsgefahr und der Staubentwicklung. Ohne Kunstrasenplatz sind die Vereine auch von der Ausrichtung größerer Turniere ausgeschlossen. Bei einem Ortstermin in den Räumen des TSG 51 Frankfurt e. V. im November 2016 wurde angekündigt, die Hartplätze der beiden Eschersheimer Fußballvereine bis zum Herbst 2019 in Kunstrasenplätze umzuwandeln. Mit der Planung dafür sollte 2018 begonnen werden. Die Erleichterung war groß, dass endlich ein Termin für den Umbau feststand und die beiden Vereine eine klare Perspektive für eine Verbesserung ihrer Trainings- und Spielsituation erhielten. Jetzt berichten die Vorsitzenden des TSG 51 Frankfurt e. V. und der FV 09 Eschersheim e. V., dass ihre Anfrage, ob dieser Zeitplan tatsächlich eingehalten wird, nicht bestätigt werden konnte. Sie sorgen sich, dass die dringend benötigten Kunstrasenplätze nicht wie zugesagt 2019 angelegt werden. Sollte sich der Planungs- und Umbauprozess verzögern, wäre das ein herber Rückschlag für alle, die in Eschersheim Fußball spielen und sich dort in den Fußballvereinen engagieren. TSG 51 Frankfurt e. V. und FV 09 Eschersheim e. V. agieren in dieser Frage gemeinsam, da sie befürchten, dass, sollte nur ein Verein einen Kunstrasenplatz bekommen, die Situation für den verbleibenden Verein ohne Kunstrasenplatz noch schwieriger wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 29.01.2018 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.04.2018, TO I, TOP 65 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 111 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Aktenzeichen: 40 1