Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Kunstrasenplätze für die Sportanlagen in der Niedwiesenstraße und am Berkersheimer Weg in Eschersheim
Vorlagentyp: EA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Etatanregung vom 25.01.2018, EA 111 entstanden aus Vorlage:
OF 408/9 vom
25.01.2018 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport
Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe
Kunstrasenplätze für die Sportanlagen in der Niedwiesenstraße und am
Berkersheimer Weg in Eschersheim Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine
Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt
2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021.
Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018,
§ 2600,
dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Die Kunstrasenplätze in den beiden
Sportanlagen in Eschersheim werden bis spätestens Herbst 2019 angelegt. Da
mit der jeweiligen Planung bereits 2018 begonnen werden soll, werden dafür
Mittel von jeweils einer Million Euro aus dem
"Sonderbauprogramm Kunstrasenplätze" in den Haushalt 2018 eingestellt. Begründung: Seit vielen Jahren bemühen sich die beiden
Eschersheimer Fußballvereine, TSG 51 Frankfurt e. V. und
FV 09 Eschersheim e. V., mit Unterstützung des Ortsbeirats
um die Anlage von Kunstrasenplätzen. Sie sind die einzigen Vereine im Umkreis,
die den Spiel- und Trainingsbetrieb noch ohne Kunstrasenplatz aufrechterhalten
müssen. Diese Situation führt zu großen Nachteilen für beide Vereine, die
vorbildliche Arbeit in der Förderung von Bewegung, Integration und Gemeinschaft
leisten und sich beide seit sehr vielen Jahren intensiv im Mädchen- und
Frauenfußball engagieren. Beiden Vereinen stehen jeweils ein Rasenplatz und ein
Ascheplatz zur Verfügung. Da die Rasenplätze nicht überstrapaziert werden
dürfen und nicht mit Flutlicht ausgestattet sind, finden zwangsläufig, vor
allem im Winterhalbjahr, viele Spiele und Trainingseinheiten auf dem Ascheplatz
statt. Das Spielen auf einem Hartplatz ist bei Spielern äußerst unbeliebt, vor
allem wegen der erhöhten Verletzungsgefahr und der Staubentwicklung. Ohne
Kunstrasenplatz sind die Vereine auch von der Ausrichtung größerer Turniere
ausgeschlossen. Bei einem Ortstermin in den Räumen des
TSG 51 Frankfurt e. V. im November 2016 wurde
angekündigt, die Hartplätze der beiden Eschersheimer Fußballvereine bis zum
Herbst 2019 in Kunstrasenplätze umzuwandeln. Mit der Planung dafür sollte
2018 begonnen werden. Die Erleichterung war groß, dass endlich ein Termin für
den Umbau feststand und die beiden Vereine eine klare Perspektive für eine
Verbesserung ihrer Trainings- und Spielsituation erhielten. Jetzt berichten die
Vorsitzenden des TSG 51 Frankfurt e. V. und der
FV 09 Eschersheim e. V., dass ihre Anfrage, ob dieser
Zeitplan tatsächlich eingehalten wird, nicht bestätigt werden konnte. Sie
sorgen sich, dass die dringend benötigten Kunstrasenplätze nicht wie zugesagt
2019 angelegt werden. Sollte sich der Planungs- und Umbauprozess verzögern,
wäre das ein herber Rückschlag für alle, die in Eschersheim Fußball spielen und
sich dort in den Fußballvereinen engagieren.
TSG 51 Frankfurt e. V. und
FV 09 Eschersheim e. V. agieren in dieser Frage gemeinsam,
da sie befürchten, dass, sollte nur ein Verein einen Kunstrasenplatz bekommen,
die Situation für den verbleibenden Verein ohne Kunstrasenplatz noch
schwieriger wird. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1421
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Versandpaket: 29.01.2018 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.04.2018, TO I, TOP 65 Bericht: TO I Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA
111 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Aktenzeichen: 40 1