Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachrüsten
Vorlagentyp: EA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Etatanregung vom 06.10.2014, EA 10 entstanden aus Vorlage:
OF 278/11 vom
04.10.2014 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV
Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Blindenanforderungstaster an den
Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße
und Pfortenstraße/Baumertstraße nachrüsten Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich
um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158, Haushalt
2015/2016 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2015 -
2018. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
18.12.2014, § 5379,
dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für die Nachrüstung von Blindenanforderungstastern an
den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter
Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße werden die notwendigen Mittel in den
Haushalt eingestellt. Begründung: In beiden Wohngebieten gibt es sehbehinderte
Menschen. Auch eine Schule für Blindenhunde ist im Ortsteil Fechenheim-Nord
beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule
übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße,
damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen
können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten
genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit
seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am
Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen
akustischen Signalgebern ausgerüstet. Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln
die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert
werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa
0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal
wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern
nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die
Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden
Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die
sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das
Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten
Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des
"Klopfgeräusches".
Nach Erreichen des Ampelmastes
ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das
Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die
sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase
betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten
Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem
Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei
einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen
ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch
sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche
Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.03.2015, ST 461
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Versandpaket: 10.11.2014 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 09.12.2014, TO I, TOP 31
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage EA 10 wird im
vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER
und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 32 1