Sukzessive Umstellung auf LED-Straßenbeleuchtung
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 08.03.2019, B 94 Betreff: Sukzessive Umstellung auf
LED-Straßenbeleuchtung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.08.2018, § 3005 - NR 596/18 CDU/SPD/GRÜNE - Die Errichtung und Erneuerung der öffentlichen
Straßen-, Wege- und Platzbeleuchtung erfolgt in Frankfurt am Main nach den
aktuell gültigen Normen und Regeln. Bei der durch die Stadtverordnetenversammlung
beschlossenen "sukzessiven Umstellung auf LED-Straßenbeleuchtung" muss aus
wirtschaftlichen Gründen zwischen der Neuerrichtung und Modernisierung im
Bestand unterschieden werden. 1. Neuerrichtung Bei der Neuerrichtung von Beleuchtungsanlagen kann im
Allgemeinen problemlos LED-Technik eingesetzt werden. In Frankfurt am Main wird
bereits seit vielen Jahren die Straßenbeleuchtung mit effizienten,
konventionellen Leuchten regelmäßig nachgerüstet. Daher ist mit wesentlich
geringeren Einsparpotentialen zu rechnen, als in der Begründung zum Antrag NR
596 vom 06.06.2018 formuliert. Energieeinsparungen von 70 bis 80 Prozent sind
bei der elektrischen Straßenbeleuchtung in Frankfurt am Main nicht
realisierbar. 2. Modernisierung im Bestand Bei der Modernisierung der Straßen-
und Wegebeleuchtung im Bestand stellt der Einsatz von LED-Leuchten nicht
zwingend die wirtschaftlichste Lösung dar. Bei den bestehenden
Straßenbeleuchtungsanlagen sind die Masthöhen, Leuchtenabstände und
Leuchtenköpfe lichttechnisch aufeinander abgestimmt. Daher ist ein einfacher
Austausch konventioneller Leuchtenköpfe gegen LED-Leuchtenköpfe nur bedingt
möglich. In jedem Einzelfall muss geprüft werden, ob bei einem Austausch noch
eine verkehrssichere und normgerechte Beleuchtung der Straßen und Wege
gewährleistet ist. Ansonsten müssen bei einer Umstellung auf LED-Leuchten auch
die Maststandorte und -höhen angepasst werden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in der Vergangenheit
haben gezeigt, dass eine Umrüstung vorhandener
Straßenbeleuchtungsanlagen auf LED-Beleuchtung nicht immer zugunsten einer
LED-Beleuchtung ausfallen. Berücksichtigt wurden dabei die Planungs-,
Anpassungs- und Umbaukosten sowie der vorhandene Anlagenbestand und der
abzurechnende Energiepreis. Der Weiterbetrieb der vorhandenen, konventionellen
Beleuchtung bis zu deren wirtschaftlichem "Lebensende" kann hier die günstigere
Lösung sein. Bisher wurde bei Nachrüstungs- und
Modernisierungsmaßnahmen im Bestand sowie beim Austausch einzelner
Anlagenkomponenten wird zunächst immer die Wirtschaftlichkeit eines Umstiegs
auf LED-Technik geprüft und anschließend die günstigere Variante gewählt. In
Zukunft werden bei Nachrüstungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand
sowie beim Austausch einzelner Anlagekomponenten wirtschaftliche und
ökologische Interessen gleichermaßen abgewogen. Da LED - Straßenbeleuchtungsanlagen jedoch
langfristig zu einer Energieersparnis führen können und auch andere
Kostenfaktoren (wie z.B. die Instandhaltungskosten) positiv beeinflusst werden
können, ist der Magistrat bestrebt alle neuen Straßenbeleuchtungsanlagen in
LED-Technik auszuführen. Langfristig werden so ökologische und ökonomische
Interessen in einen Ausgleich gebracht. Auch wenn in der Vergangenheit, die
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Fördermitteln nicht gegeben
waren, werden weiterhin alle Möglichkeiten geprüft, Fördermittel für den
Umstieg auf LED-Straßenbeleuchtung zu nutzen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
06.06.2018, NR 596
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16
Versandpaket: 13.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5
am 22.03.2019, TO I, TOP 92 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2
am 25.03.2019, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6
am 26.03.2019, TO I, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR
16 am 26.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9
am 28.03.2019, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3
am 28.03.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Die Vorlage B 94 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR
12 am 29.03.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 94 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR
15 am 03.05.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR
14 am 06.05.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1
am 07.05.2019, TO I, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und
U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
31. Sitzung des OBR 4
am 07.05.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 31. Sitzung des OBR
10 am 07.05.2019, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR
13 am 07.05.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8
am 08.05.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR
12 am 10.05.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR
11 am 13.05.2019, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7
am 14.05.2019, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3
am 16.05.2019, TO II, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 52
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 4099, 31. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 18.06.2019 Aktenzeichen: 91 52