Zukunft des Festgeländes
Bericht
Der Magistrat hat die angesprochene Machbarkeitsstudie in den zuständigen Fachausschüssen der Stadtverordnetenversammlung öffentlich vorgestellt. Der Magistrat hat die Machbarkeitsstudie und ihre Annahmen verwaltungsintern geprüft und eigene Untersuchungen in Auftrag geben. Mit den Prüfungsergebnissen können dann die weiteren Verfahrensschritte mit den Beteiligten und insbesondere den Stadtverordneten eingeleitet werden. Die Ergebnisse aller Untersuchungen liegen voraussichtlich Mitte 2025 vor; über diese wird sodann in den Gremien berichtet. Die Inhalte der Projektvereinbarung wurden ebenfalls in den zuständigen Fachausschüssen öffentlich vorgestellt. Die Projektvereinbarung steht unter der Präambel, dass gute Bildung eine unserer wichtigsten Ressourcen ist und dass geeignete Räumlichkeiten und eine hochwertige Ausstattung wesentliche Voraussetzungen dafür sind, dass eine Schule ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen kann. Schulbau im 21. Jahrhundert berücksichtigt dabei Aspekte wie Inklusion, Digitalisierung, Schulsozialarbeit, Ganztag, Nachhaltigkeit, Integration in dem Stadtteil sowie mögliche Kooperationen mit Dritten. Die Projektvereinbarung trifft keine Festlegung zum Standort, sondern stellt eine Vereinbarung zu weiteren Prüfungs- und Arbeitsschritten dar, die das Ziel verfolgen, einen Standort zu finden. Der Magistrat untersucht verschiedene, grundlegende Voraussetzungen für die Nutzung des heutigen Festplatzes als Schulstandort parallel, um zeitnah zu Ergebnissen zu kommen. Zu diesen grundlegenden Voraussetzungen gehört auch die Suche nach einem alternativen Ort für die heutigen Nutzungen auf dem Festplatz. Für einen Neubau der Europäischen Schule müssen bei den Themen Klima, Ökologie und Verkehr aus Sicht des Magistrats die gleichen Vorgaben eingehalten werden wie für alle Bauvorhaben in der Stadt Frankfurt. Hinzu kommen die Selbstverpflichtungen und Vorgaben für öffentliche Bauten auf Seiten des Bundes und der Stadt. Der Neubau einer Europäischen Schule ist zunächst ein Bauvorhaben des Bundes; die jeweiligen Städte stellen die Grundstücke zur Verfügung. Die Vorbereitung eines Wettbewerbs ist eine Aufgabe aller Beteiligten aus der genannten Projektvereinbarung. Die Stadt Frankfurt wird schon aufgrund der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Wettbewerb dabei einen wesentlichen Einfluss haben. Zur Aufteilung möglicher Kosten ist in der aktuellen Projektvereinbarung keine Regelung getroffen. Ausgangspunkt ist die bisherige Verwaltungsvereinbarung der Beteiligten aus dem Jahr 2001. Sie ist für den möglichen Neubau der Schule weiter zu entwickeln. Der Magistrat wird in der Standortbetrachtung insbesondere die Themen Verkehrs- und Umweltauswirkungen einer Schule untersuchen und die Ergebnisse vorlegen. Erst u. a. auf dieser Grundlage kann eine Entscheidung zum Standort getroffen werden. Der Flächenbedarf der Europäischen Schule ist vom Bund genehmigt und in einer sogenannten Planungsphase Null in Zusammenarbeit mit dem städtischen Schulamt entwickelt. Dabei wurden die Vorgaben für städtische Schulen angesetzt. Zusätzliche Flächenbedarfe sind durch das Angebot der Ganztagsschule oder durch die Flächen für den muttersprachlichen Unterricht aller Länder der EU begründet. Die Stadt Frankfurt hat sich im Zuge der Ansiedlung europäischer Institutionen verpflichtet, einen Standort für die Europäische Schule bereitzustellen. Dieses Angebot ist ein wichtiger Faktor für die Mitarbeitenden dieser Institutionen. Zugleich ergänzt die Europäische Schule Frankfurt das städtische Bildungsangebot. Angesichts wachsender Schülerinnen- und Schülerzahlen reicht der bisherige Standort der Schule absehbar nicht mehr aus. Vor diesem Hintergrund hält der Magistrat einen Eingriff in den Grüngürtel an dieser Stelle für denkbar. Voraussetzung dafür ist der quantitative wie qualitative Ausgleich bzw. Ersatz an andere Stelle. Der Magistrat wird hierzu entsprechende Vorschläge unterbreiten. In der weiteren Projektbearbeitung wird der Magistrat nach Lösungen suchen, die Eingriffe sowohl in den Grüngürtel als auch in die Kleingärten vermeiden bzw. minimieren. Der gesamte Festplatz gehört heute zum Grüngürtel. Auch eine nur teilweise Bebauung hat die Herausnahme des entsprechenden Geländes aus dem Grüngürtel zwingend zur Folge. Dies würde zuvor der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen und wäre nur unter der Maßgabe möglich, dass Grundstücke in mindestens gleichem Ausmaß und vergleichbarer Qualität an anderer Stelle wieder in den Grüngürtel einbezogen werden. Die heutigen Flächen des Kleingartenvereins Riederwald gehören ebenfalls zum Grüngürtel. Hier gilt die gleiche Notwendigkeit eines Ausgleichs im Fall eines Eingriffs. Zusätzlich wird der Magistrat auch für möglicherweise betroffene Kleingärten ein quantitativ und qualitativ entsprechendes Ersatzangebot machen. Der Magistrat prüft zurzeit verschiedene mögliche Ersatzflächen. Ein Zeitplan für das Gesamtprojekt liegt noch nicht vor. Mögliche Ersatzgelände werden rechtzeitig für eine Verlagerung zur Verfügung gestellt. Die Verantwortung für mögliche Ersatzflächen liegt beim Magistrat. In der Frage geeigneter alternativer Standorte wird er den Verein wie bisher einbeziehen. Die Schaffung von Kooperationsangeboten im Quartier ist aus Sicht der Europäischen Schule und des Magistrats ein wesentliches Projektziel. Das geht auch über die vorhandenen Einrichtungen am Ratsweg hinaus. Die Schule selbst möchte z.B. eine Mehrfachnutzung ihrer geplanten Aula und Sporthallen anbieten. Gerade die höheren Jahrgänge der Schule werden umgekehrt Angebote für den Sport auch in der Umgebung nutzen, wie z. B. im neuen Schwimmbad oder im Ostpark. Der Festplatz am Ratsweg wurde in den Jahren von 1945 bis 1964 von der Trümmer-Verwertungs-Gesellschaft als Lagerfläche für Kriegstrümmerschutt verwendet. Die Aufbereitungsanlage selbst befand sich östlich davon, im Bereich der heutigen Anschlussstelle der Autobahn A661. Seitdem wird die Fläche in erster Linie als Veranstaltungsort (Dippemess, Zirkus, Flohmarkt u.a.) und Parkplatz genutzt. Da diese Nutzungen mit keinem Erdaushub verbunden und Belastungen an das verfüllte Material gebunden sind, haben etwaige schadstoffbelastete Auffüllungen aus Trümmerschutt hierauf keinen maßgeblichen Einfluss. Daher wurden bislang auch keine umwelttechnischen Bodenuntersuchungen vorgenommen und erst recht keine Sicherungs-/Sanierungsmaßnahmen durch die Altlastenbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt angeordnet. Dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main liegen darüber hinaus keine Informationen vor, die eine qualitative Einordnung des Untergrunds zulassen. Im Fall der Realisierung der Europäischen Schule auf dem Festplatz ist mit umfänglichen Eingriffen in den Baugrund (Fundamente, Keller, Tiefgaragen etc.) zu rechnen. Hierfür werden im Vorfeld im Rahmen der Baugrunduntersuchungen auch umwelttechnische Bodenuntersuchungen erforderlich, die auf die künftige Schulnutzung abgestimmt sein müssen. Diese Untersuchung ist beauftragt.