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Benennung des Platzes vor dem Hauptbahnhof nach Emilie und Oskar Schindler

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Magistrat begrüßt ausdrücklich die Umbenennung des Vorplatzes am Hauptbahnhof in "Emilie-und-Oskar-Schindler-Platz" und wird diese Form der Ehrung von Emilie und Oskar Schindler - über die Benennung der Oskar-Schindler-Straße in Nieder-Eschbach hinaus - aufgrund ihrer außerordentlichen Verdienste umsetzen. Der Magistrat verweist in diesem Zusammenhang dennoch auf folgende Punkte: Die komplette Fläche des Hauptbahnhofsvorplatzes befindet sich nicht im städtischen Eigentum, sondern gehört der DB Netz Aktiengesellschaft. Dazu heißt es im Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main, Ziffer 2.5: "Die Benennung von Privatstraßen soll nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Eigentümer erfolgen". Der Platz vor dem Hauptbahnhof ist derzeit nicht ohne Namen, sondern ist Teil des Benennungsbereichs der Straße "Am Hauptbahnhof". Daher liegen nach der Umbenennung des Hauptbahnhofvorplatzes die zugeordneten Hausnummern 3-13 des Hauptbahnhofgebäudes nicht mehr an dem entsprechenden Benennungsbereich der Straße "Am Hauptbahnhof". Für die im Hauptbahnhof unter den Hausnummern 3-13 firmierenden Geschäfte kommt es daher zu Adressänderungen. Darüber hinaus darf nach Ziffer 2.1.5 des Leitfadens zur Straßenbenennung zur Vermeidung von Verwechslungen jeder Straßenname in Frankfurt a.M. nur einmal vorkommen. Wiederholungen von Namensbestandteilen sind nur zulässig, wenn die Straßen in unmittelbarer Nachbarschaft liegen und unterschiedliche Bezeichnungen haben (z.B. Beethovenstraße/ Beethovenplatz). Der Platz vor dem Hauptbahnhof und die Straße in Nieder-Eschbach liegen zweifelsfrei nicht in unmittelbarer Nachbarschaft. Dennoch wird seitens des Magistrats die Umbenennung der Oskar-Schindler-Straße in Nieder-Eschbach, mit der Folge der Adressänderung von derzeit 191 gemeldeten Anliegern, für unverhältnismäßig erachtet. Denn neben den Ausweisdokumenten, wären Angaben in den öffentlichen Registern wie Grundbuch, Liegenschaftskataster, Baulastenverzeichnis, ggf. Handelsregister oder private Adressangaben bei Versicherungen, Banken oder anderen Stellen, zu ändern. Der Magistrat wird darüber hinaus auf zwei Zusatzschildern auf beide Eheleute verweisen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene OA 234 vom 6. September 2022 (§ 2422 vom 20. Oktober 2022) verwiesen, nach der die Platzbenennung mittels künstlerischem Wettbewerb sichtbar ausgestaltet werden soll.