Vermögenshaushalt 2008; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 18.09.2009, B
816 Betreff:
Vermögenshaushalt 2008;
Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2004, §
6705 - E 1024 CDU, SPD,
GRÜNE und FDP, l. B 5/08 - Mit Bericht des Magistrats B 530 vom
18.06.2004 wurde auf der Grundlage des Produkthaushaltes 2004 /
Investitionsprogrammes 2004-2007 für das Jahr 2004 erstmalig Stellung
genommen. Auf der Grundlage des
Produkthaushaltes 2005/2006 / Investitionsprogrammes 2005-2008 wurde mit
Bericht des Magistrats B 832 vom 16.12.2005 das Jahr 2005 berichtet. Auf der Grundlage des Produkthaushaltes 2005/2006 /
Investitionsprogrammes 2005-2008 einschließlich Nachtrag wurde mit Bericht des
Magistrats B 19 vom 15.01.2007 für das Jahr 2006 berichtet: Auf der Grundlage des Produkthaushaltes 2007 /
Investitionsprogrammes 2007-2010 wurde mit Bericht des Magistrats B 5 vom
14.01.2007 für das Jahr 2007 berichtet: Auf der Grundlage des Produkthaushaltes 2008 /
Investitionsprogrammes 2008-2011 wird für das Jahr 2008 wie folgt
berichtet: Zu Ziffer 1.: Bund und Länder haben sich im Zuge der
Föderalismusreform darauf verständigt, dass lediglich das GVFG-Bundesprogramm
bis zum Jahre 2019 in seiner bisherigen Höhe fortgeführt werden soll.
Demgegenüber liefen die GVFG-Länderprogramme bereits zum 31.12.2006 aus. Die
Länder erhalten jedoch auf der Grundlage des bisherigen Verteilungsschlüssels
der GVFG-Länderprogramme aus dem Haushalt des Bundes bis zum Jahre 2019
Kompensationszahlungen im Umfang von insgesamt 1.335,5 Mio. Euro jährlich,
wobei zum 31.12.2013 eine Überprüfung der Notwendigkeit sowie der Höhe der
Kompensationszahlungen vorgesehen ist. Der jährliche Anteil Hessens aus diesen
1.335,5 Mio. Euro beträgt 7,223746 Prozent; das entspricht 96,473 Mio.
Euro. Bis zum 31.12.2013 unterliegen die
Kompensationszahlungen weiterhin einer gemeindeverkehrlichen Zweckbindung, ab
dem 01.01.2014 entfällt diese, sodass nur noch die investive Zweckbindung der
Kompensationszahlungen des Bundes erhalten bleibt. Über die Nachfolgeregelungen der zum 31.12.2006
ausgelaufenen GVFG-Länderprogramme wurde noch nicht entschieden. Landesseitig
wird bis auf Weiteres an der bisherigen Antrags-, Bewilligungs- und
Abwicklungspraxis festgehalten. Mit Beschluss § 10945 vom 23.02.2006 hat die
Stadtverordnetenversammlung festgelegt, dass die Haushaltswirtschaft der Stadt
Frankfurt am Main ab dem 01.01.2007 nach den Grundsätzen der doppelten
Buchführung geführt wird. Der Haushaltsplan 2008 trägt diesem Beschluss
Rechnung und wurde gemäß der einschlägigen Bestimmungen der Hessischen
Gemeindeordnung und der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des
Haushaltsplans der Gemeinde mit doppelter Buchführung
(Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO-Doppik) aufgestellt. Es dient zur Kenntnis, dass die Investitionsvorhaben
der Stadt Frankfurt am Main für den ÖPNV im Produkthaushalt 2008 /
Investitionsprogramm 2008-2011, Produktgruppe 16.11 wie folgt enthalten
sind: Produktgruppe: 16.11 Förderung des
Öffentlichen Personennahverkehrs Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von
Verkehrsanlagen / Maßnahmen des ÖPNV Erläuternde Hinweise: In der Produktgruppe 16.11 werden nur Investitionen
abgebildet. Die
Investitionsprojekte des ÖPNV werden durch diese Darstellungsform entsprechend
den Anforderungen des Hessischen Ministers des Innern und für Sport gemeinsam
dargestellt (Erlass vom 4.September 1996). Für die erwarteten Einnahmen zur (teilweisen)
Refinanzierung wurden die Sachkonten 36601100 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO),
80681010 (Zuweisungen des Bundes
nach GVFG) und 80681130
(Zuweisungen des Landes nach FAG) gebildet. Die Einnahmen werden hier unter Angabe der
maßnahmebezogenen PSP(Projektstrukturplan)-Elemente verbucht. Außerdem sind die ÖPNV-Investitionen, die im Zuge
der Vorbereitungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 zu erbringen waren in
Produktgruppe:16.3
Verkehrsanlagen und konstruktive Ingenieurbauwerke Produktbereich:16
Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen /
Maßnahmen des
ÖPNV bei Projektdefinition 5.001110
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rund um das Wald-
stadion für die WM 2006 mit veranschlagt. Für die erwarteten Einnahmen zur teilweisen
Refinanzierung werden auch hier die Sachkonten 80688130 (Kostenbeteiligung des Bundes), 36601100 (Ablösebeträge gem. § 44
Abs. 2 HBO), 80681010
(Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und 80681130 (Zuweisungen des Landes nach FAG)
gebildet. Es sind nur die Investitionen des
Kämmereihaushaltes enthalten; weitere Investitionen sind durch die Stadtwerke
Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH über deren Wirtschaftsplan zu
erbringen. Die Priorisierung der Maßnahmen
ergibt sich zunächst aus der vorgeschriebenen Darstellung der Investitionen in
Kategorien wie nachstehend dargestellt: Kategorie 1: Beschlossene Bau- und Finanzierungsvorlage liegt vor
(Merkmal "B") Kategorie 2: Maßnahmen mit den Merkmalen "P" (Programme) und "E"
(Erschließungsmaßnahmen) Kategorie 3: - Maßnahmen mit laufender oder vorbereiteter Bau-
und Finanzierungsvorlage (einschließlich der Maßnahmen mit
Mehrkostenvorlage) -
vollfinanzierte Maßnahmen für die keine Bau- und Finanzierungsvorlage vorliegt
(soweit eine geprüfte Kostenschätzung und Folgekostenberechnung so wie Aussagen
über die Finanzierung der Folgekosten vorliegen) Kategorie 4: Ohne Beschluss im Investitionsprogramm enthaltene
Maßnahmen, für die aber eine geprüfte Kostenschätzung und Folgekostenberechnung
sowie Aussagen über die Finanzierung der Folgekosten vorliegen Kategorie 5: Planungsmittel (z. B. zur Erstellung von
Kostenschätzung und Folgekostenberechnung) Innerhalb der Kategorien (ausgenommen Kategorie 1)
sind durch fortlaufende Nummerierung Prioritäten gesetzt, aus der sich ergibt,
welche Maßnahme gegenüber anderen als vorrangig eingestuft ist. Zu Ziffer 2.: Der Status der Bezuschussung durch den Bund und/bzw.
das Land wurde in die voranstehende Aufstellung eingearbeitet. Zu Ziffer 3.: Eine Darstellung der erwarteten Bezuschussung ist in
der voranstehenden Aufstellung ebenfalls enthalten. Die Höhe der tatsächlichen
Förderung ergibt sich grundsätzlich aus dem Bauablauf unter Beachtung der
nachstehenden Kriterien. Die Fördermittel werden projektbezogen mit einem
Bescheid als Gesamtbetrag bewilligt und in einem Finanzierungsplan, der das
jeweils laufende und bis zu vier darauf folgende Jahre abdeckt, bereitgestellt.
Hierbei entspricht die jährliche Bereitstellung nicht unbedingt dem im Antrag
angemeldeten Bedarf; die Notwendigkeit zur Anpassung ist somit schon erkennbar.
Außerdem machen Investitionsvorhaben, deren Realisierungsdauer mehr als 5 Jahre
beträgt, eine sukzessive Anpassung der Förderraten erforderlich. Nach den Verwaltungsvorschriften des Landes Hessen
zur Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes dürfen Fördermittel
nur in Anspruch genommen werden, wie sie für Zahlungen benötigt werden, die
voraussichtlich innerhalb der auf die Anforderung folgenden zwei Monate im
Rahmen des Zuwendungszweckes geleistet werden müssen. Fördermittel die nicht
innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfüllung des
Zuwendungszwecks verwendet werden, sind nach den Bestimmungen des Hessischen
Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu
§ 44 Landeshaushaltsordnung mit 6 von Hundert jährlich für den Zeitraum der
Überzahlung zu verzinsen. Darüber hinaus besteht die Regelung, dass nicht
abgerufene bzw. nicht durch zuwendungsfähige Ausgaben belegte Jahresraten
grundsätzlich nur mit 80 % der nicht verbrauchten Jahresrate in folgende
Haushaltsjahre übertragen werden und die Gesamtzuwendung des Vorhabens um den
nicht übertragenen Betrag gekürzt wird. Um Nachteile für die Stadt Frankfurt am Main aus
diesen Regelungen zu verhindern, sind rechtzeitig, teilweise mehrmals jährlich,
projektbezogene Anträge auf Umstellung der Jahresraten zu stellen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatantrag vom
15.12.2003, E 1024
Bericht des
Magistrats vom 16.08.2004, B 530
Bericht des
Magistrats vom 16.12.2005, B 832
Bericht des
Magistrats vom 15.01.2007, B 19
Bericht des
Magistrats vom 14.01.2008, B 5
Bericht des
Magistrats vom 04.06.2012, B 252
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 14 Versandpaket: 23.09.2009 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR
11 am 26.10.2009, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 816
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 36. Sitzung des OBR
14 am 26.10.2009, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 816
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 38. Sitzung des OBR 2
am 26.10.2009, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 816
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD,
FDP und Freie Wähler gegen LINKE. (Zurückweisung)
38. Sitzung des OBR 1
am 27.10.2009, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 816
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 37. Sitzung des OBR 7
am 27.10.2009, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 816
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 37. Sitzung des OBR
10 am 27.10.2009, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Die Beratung
des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage B 816 ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6
am 27.10.2009, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 816
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 36. Sitzung des OBR 4
am 27.10.2009, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 816
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung FDP 36. Sitzung des OBR 8
am 29.10.2009, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 816
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 38. Sitzung des OBR 3
am 29.10.2009, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Die Beratung
des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage B 816 ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5
am 30.10.2009, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 816
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 35. Sitzung des OBR
12 am 30.10.2009, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 816
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 36. Sitzung des OBR 9
am 05.11.2009, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 816
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE,
FDP und Freie Wähler gegen LINKE. (= Zurückweisung)
38. Sitzung des OBR
10 am 24.11.2009, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 816
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 39. Sitzung des OBR 3
am 26.11.2009, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 816
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD,
LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
36. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 01.12.2009, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
37. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 19.01.2010, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
38. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 09.02.2010, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 816
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 7559, 38. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 09.02.2010 Aktenzeichen: 92 12