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Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach

Vorlagentyp: B

Bericht

Wie in den vergangenen Berichten bereits durch den Magistrat erläutert wurde, werden in Seckbach die Voraussetzungen zur Aufnahme in ein Förderprogramm von EU, Bund oder Land leider nicht erfüllt. Mit Hilfe kommunaler Mittel können jedoch verschiedene Projekte umgesetzt werden, die zur Verbesserung der städtebaulichen Situation beitragen. Der Magistrat strebt für den Stadtteil Seckbach eine zukunftsfähige Entwicklung an, die durch unterschiedliche Maßnahmen unterstützt werden. Dazu zählen unter anderem Infrastruktur-Maßnahmen im Bereich Verkehr, wie beispielsweise die Erneuerung der Wilhelmhöher Straße zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße und dem Anschluss Seckbacher Bitzweg. Hiermit wird eine erhebliche Verbesserung der Situation im Bereich des Ortskerns Seckbach erreicht. Städtebauliche Missstände, die durch die Schaffung oder Änderung des Planungsrechts gelöst werden könnten, sind in Seckbach nicht erkennbar. Vielmehr bietet die planungsrechtliche Situation ausreichend Möglichkeiten zur Entwicklung des Stadtteils. Der Magistrat möchte auf diesem Wege auf ein Förderprogramm des Landes Hessen aufmerksam machen, welches über einen Verein oder eine private Initiative die Möglichkeit bietet, einen wirksamen Beitrag zu einer nachhaltigen Vitalisierung in den Stadtteilzentren zu leisten. Dieses Programm nennt sich ‚Ab in die Mitte!' und steht auch für das Jahr 2024 wieder zur Verfügung. Es fokussiert sich darauf, die Identitäten der Ortszentren zu stärken und negativen Entwicklungstendenzen - wie Leerstände - entgegenzuwirken. Alle Informationen sind auf folgender Homepage nachzulesen: https://nachhaltige-stadtentwicklung-hessen.de/initiativen/ab-in-die-mitte.html 'Ab in die Mitte!' fördert beispielhafte privat initiierte Konzepte und Strategien für die nachhaltige Stärkung und Entwicklung der hessischen Ortszentren und unterstützt diese in der Herausbildung eines individuellen, unverwechselbaren Profils.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 27
OBR 11
TO I, TOP 10
Angenommen
Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 282 2024 1. Die Vorlage B 7 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 553/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 25
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 18
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 7 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Ablehnung:
Gartenpartei