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Lichtinstallation am Platz vor der ehemaligen Synagoge in Höchst

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 14.11.2008, B 751

Betreff: Lichtinstallation am Platz vor der ehemaligen Synagoge in Höchst Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.08.2008, § 4471 - OA 675 OBR 6 - Es bestehen grundsätzlich zwei mögliche Varianten, das Abbild der ehemaligen, zerstörten Höchster Synagoge an der Bunkerwand zu realisieren: 1) durch eine Lichtinstallation, indem das Bild durch einen Großbeamer an die Wand des Bunkers projiziert wird oder 2) durch eine durch Computerprint bedruckte und dauerhaft auf die Bunkerwand installierte Folie, wie dies auf der Wand des Bunkers an der Friedberger Anlage bereits zu begutachten ist. Die erste Variante ist mit einem nicht unerheblichen technischen Aufwand verbunden, vor allem, wenn sie als dauerhafte Einrichtung funktionieren soll. Die Geräte sind zum Dauereinsatz nicht unbedingt ausgerüstet. Ein häufiger Wechsel der Lampen im Gerät ist bei Dauereinsatz zu erwarten, auch die Lebensdauer der Geräte ist bei Dauereinsatz begrenzt. Auf dem Platz vor der ehemaligen Synagoge müsste eine Stele o.ä. als Sockel oder Träger des Beamers errichtet werden, die entsprechende elektrische Versorgung müsste vorhanden sein, auch stetige Folgekosten (Stromkosten) sind zu berücksichtigen. Es steht zu befürchten, dass diese Variante auch ausgesprochen anfällig für Beschädigungen durch Vandalismus wäre. Die zweite Variante wäre vermutlich technisch etwas weniger aufwändig und leichter zu realisieren, auch Folgekosten würden nicht entstehen. Bei der Maßnahme am Bunker an der Friedberger Anlage beliefen sich die Kosten der Installation auf ca. 5.000,- € . Mittlerweile könnten die Kosten jedoch etwas höher liegen. Bei beiden Varianten muss eine mögliche Installation auf jeden Fall in Zusammenhang mit der Gesamtkonzeption und der Neugestaltung der gesamten Platzanlage bedacht werden - wie sie zur Zeit durch das zuständige Fachamt - Stadtplanungsamt - erarbeitet wird.Nebenvorlage: Anregung vom 13.01.2009, OA 780 Antrag vom 11.01.2009, OF 1038/6