Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten!
Bericht
Die Bauaufsicht erteilte mit Bescheid vom 10.02.2021, unter dem Aktenzeichen X -2020-89-4, die Genehmigung für den Abbruch eines Mehrzweckgebäudes von ehemaligen US-Streitkräften auf dem Areal In der Römerstadt. Der Beginn der Abbrucharbeiten wurde der Bauaufsicht zum 09.08.2021 angezeigt und ist im Gang. Die erforderliche wissenschaftliche Ausgrabung der Flurstücke 66/167 und 81/3 im Bereich der durch die geplante Bebauung betroffenen Areale, ist Bestandteil im bisherigen Baugenehmigungsverfahren und ist immer vor Beginn der Baumaßnahmen notwendig. Die ABG FRANKFURT HOLDING wird mit dem Denkmalamt unter Beachtung der denkmalrechtlichen Vorgaben die Bodenuntersuchungen und anschließenden Grabungen durchführen lassen. In Abstimmung mit dem Denkmalamt, dem Archäologischen Museum, dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern werden die vorhandenen denkmalrechtlich relevanten Funde in die vorgesehenen Neubauten integriert oder in anderer Form in die Freiflächenplanung eingearbeitet. Es liegt bisher kein Bauantrag für eine Neubebauung des Areals vor. Nach Abschluss der Ausgrabungen ist eine denkmalrechtliche und wissenschaftlich fundierte Bewertung der Befunde möglich. Bei der Forderung einer Ausweisung als Grabungsschutzgebiet gemäß § 22, 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz dürfte es sich um eine Forderung gemäß § 23,1 (seit 28.11.2016) handeln. Dem könnte nur die Ministerin für Wissenschaft und Kunst entsprechen, eine Veranlassung hierfür sieht der Magistrat nicht. Die Erhaltung von Bodendenkmälern im Boden ohne sie zu zerstören, zu überbauen oder sie auszugraben ist ein fundamentales Ziel des Hessischen Denkmalschutzgesetzes gemäß §§1,9,1. Eine museale Konzeption, auch im Rahmen einer Planungswerkstatt, für eventuelle Reste, deren Präsentation und Didaktik muss durch das Archäologische Museum, dessen Vermittlungsauftrag dies umfasst, erarbeitet werden. Die auf dem Grundstück stehenden Bäume liegen im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt. Die zuständige Naturschutzbehörde hat der Fällung von Bäumen sowohl für den Abbruch der Bestandsgebäude als auch für die anschließenden Ausgrabungen zugestimmt. Dies wird in Zusammenarbeit mit der ABG Frankfurt Holding GmbH, dem Denkmalamt und dem Ortsbeirat erfolgen.