Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als "Archäologisches Fenster in die Römerzeit" zugänglich machen
Bericht
Dies wurde bereits seit Herbst 2022 in Abstimmung beider Dezernate geprüft und es werden bereits Planungen geprüft, zumindest die Bodendenkmäler 1d), 1e), 1f) in situ zwecks öffentlicher Präsentation an Ort und Stelle zu erhalten. Der im Februar freigelegte, vor fast 1800 Jahren verbrannte Holzkeller 1g) wurde bereits im August 2023, da er unter freien Himmel der Zerstörung durch die Witterung ausgesetzt war, im Auftrag des Dezernates Kultur und Wissenschaft durch das Archäologisches Museum Frankfurt (AMF) und eine Fachfirma geborgen und lagert nach entsprechender Konservierung im Labor der Fachfirma nun im Depot in der Borsigallee. Zu einer dauerhaften Unterschutzstellung im Sinne des Denkmalrechtes kann nur das Städtische Denkmalamt Stellung nehmen. Dies fällt nicht in die Zuständigkeit des AMF. Die angesprochene Nutzungsbeschränkung nach § 24 Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) sieht eine unberührte Erhaltung ohne Ausgrabung vor und wird auf Ersuchen der Obersten Denkmalschutzbehörde (Hess. Ministerium für Wissenschat und Kunst) initiiert und muss im Grundbuch eingetragen werden. Da die Flächen vollständig ausgegraben sind, erscheint dieser Schritt schwierig, da es den Zielen des § 24 HDSchG ausdrücklich widerspricht. Der römische Holzkeller wurde aus konservatorischen Gründen bereits im August 2023 im Auftrag des Dezernates geborgen, um alle Optionen einer späteren öffentlichen Präsentation dieses besonderen Befundes offenzuhalten. Darum bemühen sich AMF und Dezernat im ständigen Kontakt mit Bauherren, Bauamt und Denkmalamt.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme