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Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 66

Betreff: Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren Vorgang: OI 49/14 OBR 6 Um das unnötige Befahren der Wohnsiedlung zu verhindern und den Lkw-Schleichverkehr zum Gewerbegebiet Ballsporthalle zu vermeiden, hält der Magistrat eine Wegweisung aus Richtung Westen von der BAB A66 am Krifteler Dreieck in Richtung B40, über die Ausfahrt Frankfurt Sindlingen, Hoechster-Farben-Straße bis zum Bahnhof Farbwerke über die Bleiwerksbrücke zur Pfaffenwiese für sinnvoll. Um diese Wegweisung durchführen zu können, müssen Wegweiser im Zuständigkeitsbereich von Hessen Mobil angepasst werden. Gemäß den Richtlinien für weg weisende Beschilderung (RWB) sind aus Gründen der Begreifbarkeit und Verständlichkeit nicht mehr als vier Ziele pro Richtung auf Wegweisern gestattet. An der Ausfahrt von der B40 sind bereits 4 Ziele (F-Sindlingen, F-Höchst, Hattersheim-Ost und Industriepark Tor West/Tor Ost) auf dem Wegweiser vorhanden. Der Magistrat wird sich mit Hessen Mobil in Verbindung setzen und versuchen, das Wegweisungskonzept dahingehend zu überarbeiten, dass der Lkw-Verkehr zukünftig nicht mehr durch die Annabergstraße geführt wird. Sobald mit Hessen Mobil eine Regelung für die wegweisende Beschilderung gefunden worden ist, kann die Annabergstraße für den Lkw-Schleichverkehr gesperrt werden. Eine solche Beschränkung des Verkehrs fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Ortsbeirates gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 6 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, sondern obliegt dem Oberbürgermeister als allgemeine Ordnungsbehörde.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 39
OBR 6
TO I, TOP 39
Angenommen
Die Vorlage B 66 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR)
Zustimmung:
Alle

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