ÖPP-Projekt Ingenieurbauwerke 2
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 24.09.2010, B
624 Betreff:
ÖPP-Projekt
Ingenieurbauwerke 2 Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
01.07.2010, § 8335 (Ziffer 2) - NR 1861 FAG - 1. Bildungszentrum Ostend
Vorbemerkung: Das Bildungszentrum Ostend wurde in den Jahren
2003-2005 im Rahmen eines sog. Mietkaufmodells errichtet, das die Finanzierung,
Planung, Errichtung sowie den Gebäudebetrieb und -unterhalt mit anschließendem
Eigentumserwerb durch die Stadt Frankfurt am Main umfasst. Die
Projektrealisierung stellte zum damaligen Zeitpunkt nicht nur ein Pilotprojekt
für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main dar, sondern zugleich - als erstes
echtes ÖPP in Deutschland - eines der bundesweit renommiertesten und
exponiertesten Projekte dieser Art. Seither haben sich die Anforderungen
an Umfang, Inhalt, Detaillierungsgrad und Vergleichsmaßstäbe der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (WU) in erheblichem Maße verändert, weshalb
die Darstellungen von Bildungszentrum Ostend und dem Projekt Vier Schulen
untereinander nicht vergleichbar sind. Erst am 4. Juli 2007 ist durch das
Bundesministerium für Finanzen ein für die Bundesebene gültiger Standard (der
"Leitfaden der Finanzministerkonferenz der Länder") eingeführt worden, den -
mit Anpassungen im Detail - auch die Stadt Frankfurt am Main anwendet. Die Gesamtinvestitionskosten (GIK) beim
Bildungszentrum Ostend stellen sich wie folgt dar (alle Angaben in Millionen
€): Original-WU Original
GIK (Beschluss StVV) Vertrag endgültig GIK 54,8 55,1 54,6 davon Grundstück 10,9 10,5 11,0 Restwert nach 20 J. 5,3 5,3 2,4 Die Unterschiede bei den Investitionskosten ergeben
sich aus Erhöhungen des Grundstückspreises (0,5 Mio €), der
Erwerbsnebenkosten (0,1 Mio €) und der dem Auftragnehmer übertragenen
Vorbereitungskosten der Stadt (0,7 Mio €) gegenüber eingesparten
Bauzwischenfinanzierungszinsen von 1,3 Mio €. Der geringere zu
Vertragsende zu zahlende Restwert resultiert aus unterschiedlichen Zinshöhen
zwischen den Zeitpunkten des Beschlusses und dem Vertragsschluss sowie einem
nachträglich integrierten KfW-Kredit. Verändert haben sich also ausschließlich
Größen, die vertraglich noch nicht endgültig fixiert waren; diese wurden exakt
gemäß der vertraglich vereinbarten Mechanismen berechnet. Die Betriebskosten waren seinerzeit nicht für die
Entscheidung zwischen den Bietern oder im Vergleich zu Kosten bei
Eigenrealisierung relevant, da sie sich durchweg in vergleichbarer Höhe zu
öffentlich realisierten Referenzprojekten bewegten. Die vertragliche Fixierung
erfolgte daher erst im Nachgang zum Grundvertrag. 2. 4 Schulen Der Vertrag zu Bau, Sanierung und Facility
Management der 4 Schulen ist als Inhabermodell mit klassischer
Projektfinanzierung konzipiert. Die Investitionskosten stellen sich wie folgt dar
(alle Angaben in Millionen €): Original-WU Original
GIK (Beschluss StVV) Vertrag endgültig GIK 108,7 105,8 106,1
Ein Grundstückspreis ist hier
nicht angesetzt, da kein Eigentumsübergang erfolgte. Zum Ende der
Vertragslaufzeit fällt keine Abschlusszahlung für einen Restwert an. Die
Unterschiede bei den Investitionskosten (0,3 Mio €) ergeben sich aus
veränderten Nutzeranforderungen gegenüber der Ausschreibung und
sicherheitsrelevanten Modifizierungen der Bestandsgebäude. Original-WU Original
Realisierung
bis (Beschluss StVV) Vertrag Vertragsabschluss
Projektvorbereitungskosten
1,0 3,0 1,8 Die vertraglich vereinbarten 3 Mio. € umfassen
sowohl die Projektvorbereitungskosten als auch die vorgesehenen weiteren
Begleitkosten.
Die Betriebskosten belaufen sich
auf (alle Angaben in Millionen €): Original-WU Original
Betriebskosten
(Beschluss StVV) Vertrag 2010 Betriebskosten p. a. 4,1 4,1
4,1 (Bauunterhaltung, Bewirtschaftung inkl. Instandhaltung, Energiemanagement) Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
14.05.2010, NR 1861
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 4, 5, 6
Versandpaket: 29.09.2010 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 6
am 26.10.2010, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 624
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 48. Sitzung des OBR 3
am 28.10.2010, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 624
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD
und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
47. Sitzung des OBR 5
am 29.10.2010, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 624
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 46. Sitzung des OBR 4
am 02.11.2010, TO II, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage B
624 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 47. Sitzung des OBR 4
am 30.11.2010, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 624
wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 49. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 14.12.2010, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 624
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und FAG (=
Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE
WÄHLER und NPD (= Kenntnis) 48. Sitzung des OBR 4
am 18.01.2011, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 624
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE
und FDP gegen 2 SPD (= Zurückweisung) bei Enthaltung LINKE.
Beschlussausfertigung(en): § 9110, 49. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.12.2010 Aktenzeichen: 61 0