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ÖPP-Projekt Ingenieurbauwerke 2

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.09.2010, B 624 Betreff: ÖPP-Projekt Ingenieurbauwerke 2 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8335 (Ziffer 2) - NR 1861 FAG - 1. Bildungszentrum Ostend Vorbemerkung: Das Bildungszentrum Ostend wurde in den Jahren 2003-2005 im Rahmen eines sog. Mietkaufmodells errichtet, das die Finanzierung, Planung, Errichtung sowie den Gebäudebetrieb und -unterhalt mit anschließendem Eigentumserwerb durch die Stadt Frankfurt am Main umfasst. Die Projektrealisierung stellte zum damaligen Zeitpunkt nicht nur ein Pilotprojekt für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main dar, sondern zugleich - als erstes echtes ÖPP in Deutschland - eines der bundesweit renommiertesten und exponiertesten Projekte dieser Art. Seither haben sich die Anforderungen an Umfang, Inhalt, Detaillierungsgrad und Vergleichsmaßstäbe der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (WU) in erheblichem Maße verändert, weshalb die Darstellungen von Bildungszentrum Ostend und dem Projekt Vier Schulen untereinander nicht vergleichbar sind. Erst am 4. Juli 2007 ist durch das Bundesministerium für Finanzen ein für die Bundesebene gültiger Standard (der "Leitfaden der Finanzministerkonferenz der Länder") eingeführt worden, den - mit Anpassungen im Detail - auch die Stadt Frankfurt am Main anwendet. Die Gesamtinvestitionskosten (GIK) beim Bildungszentrum Ostend stellen sich wie folgt dar (alle Angaben in Millionen €): Original-WU Original GIK (Beschluss StVV) Vertrag endgültig GIK 54,8 55,1 54,6 davon Grundstück 10,9 10,5 11,0 Restwert nach 20 J. 5,3 5,3 2,4 Die Unterschiede bei den Investitionskosten ergeben sich aus Erhöhungen des Grundstückspreises (0,5 Mio €), der Erwerbsnebenkosten (0,1 Mio €) und der dem Auftragnehmer übertragenen Vorbereitungskosten der Stadt (0,7 Mio €) gegenüber eingesparten Bauzwischenfinanzierungszinsen von 1,3 Mio €. Der geringere zu Vertragsende zu zahlende Restwert resultiert aus unterschiedlichen Zinshöhen zwischen den Zeitpunkten des Beschlusses und dem Vertragsschluss sowie einem nachträglich integrierten KfW-Kredit. Verändert haben sich also ausschließlich Größen, die vertraglich noch nicht endgültig fixiert waren; diese wurden exakt gemäß der vertraglich vereinbarten Mechanismen berechnet. Die Betriebskosten waren seinerzeit nicht für die Entscheidung zwischen den Bietern oder im Vergleich zu Kosten bei Eigenrealisierung relevant, da sie sich durchweg in vergleichbarer Höhe zu öffentlich realisierten Referenzprojekten bewegten. Die vertragliche Fixierung erfolgte daher erst im Nachgang zum Grundvertrag. 2. 4 Schulen Der Vertrag zu Bau, Sanierung und Facility Management der 4 Schulen ist als Inhabermodell mit klassischer Projektfinanzierung konzipiert. Die Investitionskosten stellen sich wie folgt dar (alle Angaben in Millionen €): Original-WU Original GIK (Beschluss StVV) Vertrag endgültig GIK 108,7 105,8 106,1 Ein Grundstückspreis ist hier nicht angesetzt, da kein Eigentumsübergang erfolgte. Zum Ende der Vertragslaufzeit fällt keine Abschlusszahlung für einen Restwert an. Die Unterschiede bei den Investitionskosten (0,3 Mio €) ergeben sich aus veränderten Nutzeranforderungen gegenüber der Ausschreibung und sicherheitsrelevanten Modifizierungen der Bestandsgebäude. Original-WU Original Realisierung bis (Beschluss StVV) Vertrag Vertragsabschluss Projektvorbereitungskosten 1,0 3,0 1,8 Die vertraglich vereinbarten 3 Mio. € umfassen sowohl die Projektvorbereitungskosten als auch die vorgesehenen weiteren Begleitkosten. Die Betriebskosten belaufen sich auf (alle Angaben in Millionen €): Original-WU Original Betriebskosten (Beschluss StVV) Vertrag 2010 Betriebskosten p. a. 4,1 4,1 4,1 (Bauunterhaltung, Bewirtschaftung inkl. Instandhaltung, Energiemanagement) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.05.2010, NR 1861 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 4, 5, 6 Versandpaket: 29.09.2010 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2010, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 624 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 3 am 28.10.2010, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 624 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 47. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2010, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 624 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 4 am 02.11.2010, TO II, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage B 624 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 4 am 30.11.2010, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 624 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.12.2010, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 624 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und FAG (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und NPD (= Kenntnis) 48. Sitzung des OBR 4 am 18.01.2011, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 624 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE und FDP gegen 2 SPD (= Zurückweisung) bei Enthaltung LINKE. Beschlussausfertigung(en): § 9110, 49. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.12.2010 Aktenzeichen: 61 0