Förderung des Ehrenamtes - Auszeichnung auch über 20 Jahre hinaus
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Bericht des Magistrats vom 19.10.2020, B 570
Betreff: Förderung des Ehrenamtes - Auszeichnung auch über 20 Jahre hinaus Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.05.2019, § 4058 - NR 802/19 CDU/SPD/GRÜNE - Zwischenbescheide des Magistrats vom 11.08.2022, 07.12.2022, 10.01.2023,18.04.2023, 09.08.2023, 01.12.2023 und 28.03.2024 Zwischenbericht: Der Magistrat bzw. das Dezernat I hat zu dem Parlamentarischen Vorgang NR 802 und gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der Grünen geprüft, inwieweit ehrenamtliche Tätigkeiten, die über den Zeitraum von 20 Jahren hinausgehen, regelhaft zu würdigen und zu ehren sind. Betrachtet wurde sowohl eine "Fortführung" der Serie der Römerplaketten als auch eine andere eigene Form der Auszeichnung nach 25 Jahren. Die Römerplakette wird aktuell in drei Stufen verliehen: • in Bronze nach über 10-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit • in Silber nach über 15-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit • in Gold nach über 20-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit Rechtsgrundlage ist § 12 Abs. 1 der Ehrungsordnung, die besagt: "Ehrenamtlich für die Stadt Frankfurt am Main Tätigen kann in Anerkennung ihrer Verdienste die Römerplakette verliehen werden". Die Römerplaketten wurden erstmals am 03.02.1962 verliehen. Die Ehrungsform "Römerplaketten" ist somit über viele Jahre etabliert, bekannt und beliebt. Der Römer als das Wahrzeichen Frankfurts stellt ein Identifikationsmerkmal für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger dar und ein Symbol für das Bürgertum und das bürgerschaftliche Engagement. Dies spiegelt sich in der Gestaltung der Römerplakette, die auf der Vorderseite den Römer zeigt und die Umschrift "Für besondere Verdienste", auf der Rückseite den Frankfurter Stadtadler und die Umschrift "Stadt Frankfurt am Main". "Römerplakette soll sie deshalb heißen, weil die zu Ehrenden ihre gesamte ehrenamtliche Arbeit für die Stadtverwaltung, das 'Rathaus', für den 'Römer' geleistet haben", so heißt es in der Begründung aus dem Jahr 1961 in einem Schreiben an den Bildhauer und Medailleur Georg Krämer (1906 - 1969), der die Römerplaketten entworfen hat. Vor diesem Hintergrund wird eine andere eigene Form der Auszeichnung ehrenamtlicher Tätigkeit nach 25 Jahren als nicht geeignet angesehen. Als Rechercheergebnis wird eine Erweiterung der Ehrungsform Römerplakette in der Stufe Römerplakette in Platin nach über 25-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit empfohlen. Dies ermöglicht, besonders langjähriges ehrenamtliches Wirken gesondert innerhalb einer bestehenden und etablierten Ehrungsstruktur zu würdigen. Laut § 16 der Ehrungsordnung können weitere Ehrungen - besonderen Umständen entsprechend - vom Magistrat oder von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Gemäß Auskunft des Rechtsamtes ist "wegen der Bedeutung solcher neuen Ehrungen der Stadt (...) ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich". Die Gestaltung der Römerplakette fällt als Kunstwerk unter den Urheberschutz, so dass für eine Platin-Gestaltung der Römerplakette die Einwilligung der Erben des besagten Künstlers einzuholen ist. Eine Kostenschätzung geht von einer überschaubaren Anzahl zu Ehrender in der Ehrungsstufe "über 25-jährige ehrenamtliche Tätigkeit" aus. Der Gesamtpreis pro Medaille inkl. Anstecknadel beträgt 53,10 EUR zzgl. MwSt, wenn die "Platin"-Römerplakette aus dem Material Rhodium hergestellt wird, wie von der Kunstprägeanstalt empfohlen. Die Verleihung würde im Rahmen der bestehenden Römerplaketten-Verleihung stattfinden. Des Weiteren besteht die Absicht, eine neue Ehrungsform für langjährige ehrenamtliche Tätigkeiten zugunsten des Gemeinwohls, die in einer herausgehobenen Position geleistet werden, zu etablieren für einen Personenkreis, für den keine spezielle Auszeichnung in Betracht kommt. Die Ehrung könnte beispielsweise in Form einer neuen Ehrenmünze der Stadt Frankfurt am Main erfolgen.