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Förderung des Ehrenamtes - Auszeichnung auch über 20 Jahre hinaus

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 19.10.2020, B 570

Betreff: Förderung des Ehrenamtes - Auszeichnung auch über 20 Jahre hinaus Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.05.2019, § 4058 - NR 802/19 CDU/SPD/GRÜNE - Zwischenbescheide des Magistrats vom 11.08.2022, 07.12.2022, 10.01.2023,18.04.2023, 09.08.2023, 01.12.2023 und 28.03.2024 Zwischenbericht: Der Magistrat bzw. das Dezernat I hat zu dem Parlamentarischen Vorgang NR 802 und gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der Grünen geprüft, inwieweit ehrenamtliche Tätigkeiten, die über den Zeitraum von 20 Jahren hinausgehen, regelhaft zu würdigen und zu ehren sind. Betrachtet wurde sowohl eine "Fortführung" der Serie der Römerplaketten als auch eine andere eigene Form der Auszeichnung nach 25 Jahren. Die Römerplakette wird aktuell in drei Stufen verliehen: • in Bronze nach über 10-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit • in Silber nach über 15-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit • in Gold nach über 20-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit Rechtsgrundlage ist § 12 Abs. 1 der Ehrungsordnung, die besagt: "Ehrenamtlich für die Stadt Frankfurt am Main Tätigen kann in Anerkennung ihrer Verdienste die Römerplakette verliehen werden". Die Römerplaketten wurden erstmals am 03.02.1962 verliehen. Die Ehrungsform "Römerplaketten" ist somit über viele Jahre etabliert, bekannt und beliebt. Der Römer als das Wahrzeichen Frankfurts stellt ein Identifikationsmerkmal für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger dar und ein Symbol für das Bürgertum und das bürgerschaftliche Engagement. Dies spiegelt sich in der Gestaltung der Römerplakette, die auf der Vorderseite den Römer zeigt und die Umschrift "Für besondere Verdienste", auf der Rückseite den Frankfurter Stadtadler und die Umschrift "Stadt Frankfurt am Main". "Römerplakette soll sie deshalb heißen, weil die zu Ehrenden ihre gesamte ehrenamtliche Arbeit für die Stadtverwaltung, das 'Rathaus', für den 'Römer' geleistet haben", so heißt es in der Begründung aus dem Jahr 1961 in einem Schreiben an den Bildhauer und Medailleur Georg Krämer (1906 - 1969), der die Römerplaketten entworfen hat. Vor diesem Hintergrund wird eine andere eigene Form der Auszeichnung ehrenamtlicher Tätigkeit nach 25 Jahren als nicht geeignet angesehen. Als Rechercheergebnis wird eine Erweiterung der Ehrungsform Römerplakette in der Stufe Römerplakette in Platin nach über 25-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit empfohlen. Dies ermöglicht, besonders langjähriges ehrenamtliches Wirken gesondert innerhalb einer bestehenden und etablierten Ehrungsstruktur zu würdigen. Laut § 16 der Ehrungsordnung können weitere Ehrungen - besonderen Umständen entsprechend - vom Magistrat oder von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Gemäß Auskunft des Rechtsamtes ist "wegen der Bedeutung solcher neuen Ehrungen der Stadt (...) ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich". Die Gestaltung der Römerplakette fällt als Kunstwerk unter den Urheberschutz, so dass für eine Platin-Gestaltung der Römerplakette die Einwilligung der Erben des besagten Künstlers einzuholen ist. Eine Kostenschätzung geht von einer überschaubaren Anzahl zu Ehrender in der Ehrungsstufe "über 25-jährige ehrenamtliche Tätigkeit" aus. Der Gesamtpreis pro Medaille inkl. Anstecknadel beträgt 53,10 EUR zzgl. MwSt, wenn die "Platin"-Römerplakette aus dem Material Rhodium hergestellt wird, wie von der Kunstprägeanstalt empfohlen. Die Verleihung würde im Rahmen der bestehenden Römerplaketten-Verleihung stattfinden. Des Weiteren besteht die Absicht, eine neue Ehrungsform für langjährige ehrenamtliche Tätigkeiten zugunsten des Gemeinwohls, die in einer herausgehobenen Position geleistet werden, zu etablieren für einen Personenkreis, für den keine spezielle Auszeichnung in Betracht kommt. Die Ehrung könnte beispielsweise in Form einer neuen Ehrenmünze der Stadt Frankfurt am Main erfolgen.

Beratungsverlauf 28 Sitzungen

Sitzung 43
OBR 9
TO II, TOP 37
Angenommen
Die Vorlage B 570 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke BFF
Ablehnung:
FDP
Sitzung 45
OBR 4
TO II, TOP 15
Angenommen
Die Vorlage B 570 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 45
OBR 14
TO I, TOP 24
Angenommen
Die Vorlage B 570 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 44
OBR 6
TO I, TOP 37
Angenommen
Die Vorlage B 570 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 44
OBR 7
TO II, TOP 2
Angenommen
Die Vorlage B 570 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 45
OBR 10
TO II, TOP 21
Angenommen
Die Vorlage B 570 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 45
OBR 1
TO I, TOP 56
Angenommen
Die Vorlage B 570 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne Linke FDP BFF Die Partei U.B
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 45
OBR 13
TO I, TOP 10
Angenommen
Die Vorlage B 570 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 43
OBR 8
TO I, TOP 31
Angenommen
Die Vorlage B 570 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 44
OBR 12
TO I, TOP 28
Angenommen
Die Vorlage B 570 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 45
OBR 5
TO I, TOP 52
Angenommen
Die Vorlage B 570 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 43
OBR 11
TO II, TOP 3
Angenommen
Die Vorlage B 570 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 44
OBR 3
TO II, TOP 63
Angenommen
Die Vorlage B 570 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke
Sitzung 45
OBR 2
TO II, TOP 28
Angenommen
Die Vorlage B 570 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 42
OBR 16
TO I, TOP 18
Angenommen
Die Vorlage B 570 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 44
OBR 15
TO I, TOP 17
Angenommen
Die Vorlage B 570 dient zur Kenntnis.
Sitzung 46
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 24
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 570 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 2
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 5
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 570 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT BFF-BIG
Sitzung 5
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 5
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 570 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION
Sitzung 9
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 5
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 570 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION
Sitzung 13
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 5
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 570 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 14
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 5
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 570 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION
Sitzung 16
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 5
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 570 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT BFF-BIG FRAKTION
Sitzung 17
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 5
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 570 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION
Sitzung 20
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 570 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 23
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 570 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 26
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 570 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT BFF-BIG
Ablehnung:
FRAKTION ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
Linke
Sitzung 30
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 570 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT BFF-BIG