Polizeiwache im .Kaisersack.
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 28.01.2013, B
55 Betreff:
Polizeiwache im
"Kaisersack" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2410 - OA 245/12 OBR 1 - Explizit im Bahnhofsgebiet
finden seitens der Landespolizei und der Stadtpolizei im Rahmen des Projektes
"Ossip" (Offene Sozialarbeit, Sicherheit, Intervention, Prävention) seit
nunmehr über acht Jahren gezielte, koordinierte und nachhaltige Maßnahmen zur
Eindämmung sowie Reduzierung der offenen Drogen- und Prostituiertenszene statt.
Insbesondere in den letzten Wochen ist die Anzahl der eingesetzten
Sicherheitskräfte von Landes- und Stadtpolizei verstärkt worden. Es werden
täglich feste Streifen durchgeführt. Das negative Image des Bahnhofsgebietes
soll mit diesen Kontrollen nachhaltig verbessert werden. Hierbei sind
bereits deutliche Erfolge auf den Straßen und Plätzen im Bahnhofsgebiet zu
verzeichnen. Die Einrichtung einer Wache am
Kaisersack hätte eine plakative Wirkung, würde aber Kräfte von Landes- und
Stadtpolizei binden, die nach Auffassung der Sicherheitsbehörden effektiver an
den Brennpunkten im Bahnhofsgebiet eingesetzt werden könnten. Nach Erkenntnissen der zuständigen Polizeidirektion
finden im Kaisersack im Rauschgift-Bereich vornehmlich "Anbahnungsgeschäfte"
statt. Hauptsächlich handelt es sich um Obdachlosen- und Trinkerklientel,
für die die Polizeidirektion keine strafrechtlichen Ansatzpunkte sieht. Die Einrichtung eines Standpostens könnte zwar eine
partielle Verdrängung erzeugen, jedoch keine nachhaltige Verbesserung bzw.
Problemlösung bringen. Im Gegenteil ist zu befürchten (wie an anderer Stelle
schon geschehen), dass ein Standposten in unmittelbarer Nähe von
Problemklientel mangels rechtlicher Möglichkeiten nur beobachten und kaum
einschreiten kann, was dem Bürger den Eindruck vermittelt, in Frankfurt am Main
dürfte diese Klientel - unter Kontrolle der Sicherheitsbehörden -
unbehelligt agieren. Die gleiche Situation würde auch bei Einrichtung einer
Präsenzwache eintreten. Der Magistrat hält in Abstimmung mit dem
Polizeipräsidium Frankfurt am Main und der Stadtpolizei des Ordnungsamtes
aufgrund der dargelegten Gründe die Einrichtung einer gemeinsamen Präsenzwache
im Bereich des "Kaisersacks" nicht für sinnvoll. Darüber hinaus ist hierfür
kein finanzieller Spielraum vorhanden. Sowohl Polizei als auch Stadtpolizei führen auch
zukünftig intensive Streifentätigkeit und Kontrollmaßnahmen durch, die sowohl
hinsichtlich der Klientel als auch der Außenwirkung wesentlich effektiver sind
und sowohl die objektive Sicherheit im Bahnhofsviertel als auch das subjektive
Sicherheitsempfinden der Bevölkerung, Besucher und Gäste erhöhen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
18.09.2012, OA 245
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 1
Versandpaket: 30.01.2013 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1
am 19.02.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 55
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 18. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 18.03.2013, TO I, TOP
30 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 55
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 2911, 18. Sitzung
des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 18.03.2013 Aktenzeichen: 32