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Polizeiwache im .Kaisersack.

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.01.2013, B 55 Betreff: Polizeiwache im "Kaisersack" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2410 - OA 245/12 OBR 1 - Explizit im Bahnhofsgebiet finden seitens der Landespolizei und der Stadtpolizei im Rahmen des Projektes "Ossip" (Offene Sozialarbeit, Sicherheit, Intervention, Prävention) seit nunmehr über acht Jahren gezielte, koordinierte und nachhaltige Maßnahmen zur Eindämmung sowie Reduzierung der offenen Drogen- und Prostituiertenszene statt. Insbesondere in den letzten Wochen ist die Anzahl der eingesetzten Sicherheitskräfte von Landes- und Stadtpolizei verstärkt worden. Es werden täglich feste Streifen durchgeführt. Das negative Image des Bahnhofsgebietes soll mit diesen Kontrollen nachhaltig verbessert werden. Hierbei sind bereits deutliche Erfolge auf den Straßen und Plätzen im Bahnhofsgebiet zu verzeichnen. Die Einrichtung einer Wache am Kaisersack hätte eine plakative Wirkung, würde aber Kräfte von Landes- und Stadtpolizei binden, die nach Auffassung der Sicherheitsbehörden effektiver an den Brennpunkten im Bahnhofsgebiet eingesetzt werden könnten. Nach Erkenntnissen der zuständigen Polizeidirektion finden im Kaisersack im Rauschgift-Bereich vornehmlich "Anbahnungsgeschäfte" statt. Hauptsächlich handelt es sich um Obdachlosen- und Trinkerklientel, für die die Polizeidirektion keine strafrechtlichen Ansatzpunkte sieht. Die Einrichtung eines Standpostens könnte zwar eine partielle Verdrängung erzeugen, jedoch keine nachhaltige Verbesserung bzw. Problemlösung bringen. Im Gegenteil ist zu befürchten (wie an anderer Stelle schon geschehen), dass ein Standposten in unmittelbarer Nähe von Problemklientel mangels rechtlicher Möglichkeiten nur beobachten und kaum einschreiten kann, was dem Bürger den Eindruck vermittelt, in Frankfurt am Main dürfte diese Klientel - unter Kontrolle der Sicherheitsbehörden - unbehelligt agieren. Die gleiche Situation würde auch bei Einrichtung einer Präsenzwache eintreten. Der Magistrat hält in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main und der Stadtpolizei des Ordnungsamtes aufgrund der dargelegten Gründe die Einrichtung einer gemeinsamen Präsenzwache im Bereich des "Kaisersacks" nicht für sinnvoll. Darüber hinaus ist hierfür kein finanzieller Spielraum vorhanden. Sowohl Polizei als auch Stadtpolizei führen auch zukünftig intensive Streifentätigkeit und Kontrollmaßnahmen durch, die sowohl hinsichtlich der Klientel als auch der Außenwirkung wesentlich effektiver sind und sowohl die objektive Sicherheit im Bahnhofsviertel als auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung, Besucher und Gäste erhöhen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.09.2012, OA 245 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 30.01.2013 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 55 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 18.03.2013, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 55 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2911, 18. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 18.03.2013 Aktenzeichen: 32

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