Leitlinien Wohnen Wohnungsmarktbericht 2018
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 20.12.2019, B
532 Betreff:
Leitlinien Wohnen Wohnungsmarktbericht 2018 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.09.2018,
§ 3173 - NR 2133/05 CDU/SPD,
l. B 190/18 - Mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung § 10638 vom 26.01.2006 wurden die Leitlinien Wohnen
(B 371 vom 06.05.2005) verabschiedet. Diese umfassen u. a. die Teilbereiche
einer kontinuierlichen Wohnungsmarktbeobachtung und die Fortschreibung des
Wohnbauland-Entwicklungsprogramms (WEP). Mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung § 3173 vom 27.09.2018 wurde dem Vortrag des
Magistrats vom 06.08.2018, M 133, zugestimmt, wonach der jährliche Bericht über
die Mittelabflüsse in den verschiedenen Förderprogrammen für den Wohnungsbau in
den Wohnungsmarktbericht integriert wird. Inzwischen liegen die Ergebnisse
der Wohnungsmarktbeobachtung in Form des Wohnungsmarktberichts 2018 vor. Der
Bericht ist als Anlage beigefügt. Aus redaktionellen Gründen kann der Bericht
über die Mittelabflüsse erst im Wohnungsmarktbericht 2019 abgebildet werden.
Daher wird an dieser Stelle berichtet: Der Mittelabfluss ist
in jedem Jahr unterschiedlich und folgt keiner linearen Auszahlungssystematik,
sondern erfolgt je nach Fortschritt der unterschiedlichen Bauprojekte. Im Jahr
2018 betrugen die Mittelabflüsse im Einzelnen wie folgt: Für den
Wohnungsneubau (5.001232): 3.118.293 € für 8 Projekte in
der sozialen Wohnraumförderung, 14.733.053 € für 12 Projekte
in beiden Mittelstandsprogrammen und 188.250 € für 5 Projekte im
Eigentumsprogramm. Für studentisches
Wohnen (5.006008) 0 €, für Wohnraum im Bahnhofsviertel
(5.001236) 638.161 € für 3 Projekte, für Wohnumfeldmaßnahmen (5.002454)
117.000 € für 2 Projekte und für energetische Sanierung
(5.003613) 573.058 € für 9 Projekte. Für Projekte des
gemeinschaftlichen Wohnens gab es im Jahr 2018 keine Mittelabflüsse.
Die
Bewilligungen im Jahr 2018 (also die Mittelbereitstellung für künftige
Projekte) entwickelten sich wie folgt: 3.407.052 € für 2 Projekte in
der sozialen Wohnraumförderung, 13.214.618 € für 6 Projekte
im Mittelstandsprogramm, 695.000 € für 13 Projekte im
Eigentumsprogramm, 0 € für studentisches
Wohnen, 656.709 € für 3 Projekte
Wohnraum im Bahnhofsviertel und 3.929.148 € für 14 Projekte
der energetischen Sanierung. Über die Fortschreibung des
Wohnbauland-Entwicklungsprogramms wird die Stadtverordnetenversammlung in einem
eigenständigen Bericht informiert. Anlage Wohnungsmarktbericht_2018 (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
30.11.2005, NR 2133
Bericht des
Magistrats vom 25.06.2018, B 190
Bericht des
Magistrats vom 11.11.2022, B 430
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7,
8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 02.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR
12 am 17.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 532 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
15 am 17.01.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 532 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FDP
37. Sitzung des OBR 5
am 17.01.2020, TO I, TOP 77 Beschluss: Die Vorlage B 532 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
11 am 20.01.2020, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 532 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2
am 20.01.2020, TO II, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 532 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
16 am 21.01.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 532 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 4
am 21.01.2020, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 532 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6
am 21.01.2020, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 532 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und fraktionslos gegen
LINKE. (= Zurückweisung) 37. Sitzung des OBR 7
am 21.01.2020, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 532 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9
am 23.01.2020, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 532 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung LINKE.
37. Sitzung des OBR 8
am 23.01.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 532 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3
am 23.01.2020, TO II, TOP 71 Beschluss: Die Vorlage B 532 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 38. Sitzung des OBR
14 am 10.02.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 532 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1
am 11.02.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 532 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR
10 am 11.02.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 532 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR
13 am 18.02.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 532 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 25.05.2020, TO I, TOP 17
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 532 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) 38. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP
40 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 532 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 38. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 28.05.2020, TO I, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 532 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5698, 38. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 25.05.2020 Aktenzeichen: 64 0