Das Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/Senckenberganlage als letztes erhaltenes Industriedenkmal unter Denkmalschutz stellen
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Bericht des Magistrats vom 17.02.2017, B 50
Betreff: Das Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/Senckenberganlage als letztes erhaltenes Industriedenkmal unter Denkmalschutz stellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2016, § 869 - OA 86/16 OBR 2 - Der Magistrat kann die Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf nicht unter Denkmalschutz stellen, da gemäß § 5 Hessisches Denkmalschutzgesetz die Zuständigkeit für die Ausweisung neuer Kulturdenkmale dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen obliegt. Am 07.07.2016 wurde vom Landesamt für Denkmalpflege der Denkmalwert des Gebäude-Ensembles überprüft. Das Ergebnis der Überprüfung war negativ.