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Das Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/Senckenberganlage als letztes erhaltenes Industriedenkmal unter Denkmalschutz stellen

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 17.02.2017, B 50

Betreff: Das Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/Senckenberganlage als letztes erhaltenes Industriedenkmal unter Denkmalschutz stellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2016, § 869 - OA 86/16 OBR 2 - Der Magistrat kann die Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf nicht unter Denkmalschutz stellen, da gemäß § 5 Hessisches Denkmalschutzgesetz die Zuständigkeit für die Ausweisung neuer Kulturdenkmale dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen obliegt. Am 07.07.2016 wurde vom Landesamt für Denkmalpflege der Denkmalwert des Gebäude-Ensembles überprüft. Das Ergebnis der Überprüfung war negativ.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 10
OBR 2
TO I, TOP 33
Angenommen
1. Die Vorlage B 50 dient zur Kenntnis. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, zu diesem Thema Vertreter des Magistrat in den Ortsbeirat einzuladen.
Zustimmung:
SPD Grüne Linke BFF Piraten
Ablehnung:
CDU FDP
Sitzung 10
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 19
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 50 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
FDP