Absage einer angedachten Bebauung der Freiflächen im Frankfurter Norden zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 01.11.2013, B
506 Betreff:
Absage einer angedachten Bebauung der Freiflächen im Frankfurter Norden
zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.06.2013, §
3251 - OA 366/13 OBR 15 -
Zu 1) Angesichts des signifikanten Bevölkerungszuwachses
der Stadt Frankfurt hat der Magistrat in den letzten Jahren erhebliche
Anstrengungen unternommen, um dem wachsenden Druck auf dem Wohnungsmarkt
entgegenzuwirken. Neben der intensiven Förderung und dem Erhalt von günstigem
Wohnraum geschieht dies insbesondere durch die Zurverfügungstellung neuer
Wohnbauflächen. Neben Nachverdichtungen im Bestand erfolgt das zum einen durch
die Nutzungsänderung schon bebauter Flächen wie zum Beispiel in der Bürostadt
Niederrad oder dem Universitätscampus Bockenheim beziehungsweise durch die
Inanspruchnahme bisheriger Freiflächen wie zum Beispiel die Parkstadt
Unterliederbach oder das geplante Baugebiet Eschbachtal. Aber auch große
städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen wie das Ernst-May-Viertel, die mehrere der
genannten Aspekte umfassen, werden geplant und vom Magistrat
vorangetrieben.
Der Magistrat verfolgt derzeit
keine Planung für ein Neubaugebiet im Norden Frankfurts zwischen den Ortsteilen
Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach und Harheim. Es stehen genügend andere
Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung. Zu 2) Das Bebauungsplanverfahren Nr. 516 "Am
Eschbachtal-Harheimer Weg" wird mit hoher Priorität bearbeitet. Zu 3) Der Magistrat wird die maßvolle Arrondierung an den
Ortsrändern im gesamten Stadtgebiet betreiben. Ebenso sind alle gering
genutzten Gewerbeflächen in der Überprüfung zur Umwandlung in Wohnbauflächen
oder gemischte Bauflächen, wo dies möglich ist. Dazu sind mehrere
Bebauungsplanverfahren in Bearbeitung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
12.04.2013, OA 366
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 13, 14, 15
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR
14 am 25.11.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 506 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung der KAV am
25.11.2013, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage B 506 wird zugestimmt.
26. Sitzung des OBR
13 am 26.11.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 506 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR
10 am 26.11.2013, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 506 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR
15 am 29.11.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 506 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung SPD
26. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP
24 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 506 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
gegen SPD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4062, 26. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.01.2014 Aktenzeichen: 23 20