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Absage einer angedachten Bebauung der Freiflächen im Frankfurter Norden zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 01.11.2013, B 506 Betreff: Absage einer angedachten Bebauung der Freiflächen im Frankfurter Norden zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.06.2013, § 3251 - OA 366/13 OBR 15 - Zu 1) Angesichts des signifikanten Bevölkerungszuwachses der Stadt Frankfurt hat der Magistrat in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um dem wachsenden Druck auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken. Neben der intensiven Förderung und dem Erhalt von günstigem Wohnraum geschieht dies insbesondere durch die Zurverfügungstellung neuer Wohnbauflächen. Neben Nachverdichtungen im Bestand erfolgt das zum einen durch die Nutzungsänderung schon bebauter Flächen wie zum Beispiel in der Bürostadt Niederrad oder dem Universitätscampus Bockenheim beziehungsweise durch die Inanspruchnahme bisheriger Freiflächen wie zum Beispiel die Parkstadt Unterliederbach oder das geplante Baugebiet Eschbachtal. Aber auch große städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen wie das Ernst-May-Viertel, die mehrere der genannten Aspekte umfassen, werden geplant und vom Magistrat vorangetrieben. Der Magistrat verfolgt derzeit keine Planung für ein Neubaugebiet im Norden Frankfurts zwischen den Ortsteilen Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach und Harheim. Es stehen genügend andere Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung. Zu 2) Das Bebauungsplanverfahren Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" wird mit hoher Priorität bearbeitet. Zu 3) Der Magistrat wird die maßvolle Arrondierung an den Ortsrändern im gesamten Stadtgebiet betreiben. Ebenso sind alle gering genutzten Gewerbeflächen in der Überprüfung zur Umwandlung in Wohnbauflächen oder gemischte Bauflächen, wo dies möglich ist. Dazu sind mehrere Bebauungsplanverfahren in Bearbeitung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.04.2013, OA 366 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 13, 14, 15 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 506 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung der KAV am 25.11.2013, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage B 506 wird zugestimmt. 26. Sitzung des OBR 13 am 26.11.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 506 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 506 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 506 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 506 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4062, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.01.2014 Aktenzeichen: 23 20