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Absage einer angedachten Bebauung der Freiflächen im Frankfurter Norden zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 01.11.2013, B 506

Betreff: Absage einer angedachten Bebauung der Freiflächen im Frankfurter Norden zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.06.2013, § 3251 - OA 366/13 OBR 15 - Zu 1) Angesichts des signifikanten Bevölkerungszuwachses der Stadt Frankfurt hat der Magistrat in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um dem wachsenden Druck auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken. Neben der intensiven Förderung und dem Erhalt von günstigem Wohnraum geschieht dies insbesondere durch die Zurverfügungstellung neuer Wohnbauflächen. Neben Nachverdichtungen im Bestand erfolgt das zum einen durch die Nutzungsänderung schon bebauter Flächen wie zum Beispiel in der Bürostadt Niederrad oder dem Universitätscampus Bockenheim beziehungsweise durch die Inanspruchnahme bisheriger Freiflächen wie zum Beispiel die Parkstadt Unterliederbach oder das geplante Baugebiet Eschbachtal. Aber auch große städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen wie das Ernst-May-Viertel, die mehrere der genannten Aspekte umfassen, werden geplant und vom Magistrat vorangetrieben. Der Magistrat verfolgt derzeit keine Planung für ein Neubaugebiet im Norden Frankfurts zwischen den Ortsteilen Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach und Harheim. Es stehen genügend andere Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung. Zu 2) Das Bebauungsplanverfahren Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" wird mit hoher Priorität bearbeitet. Zu 3) Der Magistrat wird die maßvolle Arrondierung an den Ortsrändern im gesamten Stadtgebiet betreiben. Ebenso sind alle gering genutzten Gewerbeflächen in der Überprüfung zur Umwandlung in Wohnbauflächen oder gemischte Bauflächen, wo dies möglich ist. Dazu sind mehrere Bebauungsplanverfahren in Bearbeitung.