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Sozialer Wohnungsbau

Vorlagentyp: B

Bericht

Aktuell stehen im Frankfurter Stadtgebiet insgesamt 32.501 Wohneinheiten im Rahmen der Mietwohnraumförderung zur Verfügung. Diese Zahl setzt sich aus 27.842 Wohnungen für Sozialwohnungsberechtige (sogenannter Förderweg 1 / Sozialwohnung) und 4.659 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen (sogenannter Förderweg 2) zusammen. Die Beantwortung der obenstehenden Fragen bezieht sich primär (wenn nicht anders gekennzeichnet) auf Wohnungen im Förderweg

  1. Darüber hinaus verweist der Magistrat auf den Bericht im Anhang, der insgesamt Zahlen zur Wohnraumförderung 2024 darstellt sowie einen Ausblick auf das Förderjahr 2025 gibt. Zu Frage 1) Jahr Baufertigstellungen Wohnungen 2019 3.663 2020 4.349 2021 3.914 2022 2.951 2023 3.661 2024 4.203 Zu Frage 2) Soziale Wohnraumförderung, inkl. Förderweg 1: Aktuell stehen insgesamt 27.842 Wohnungen zur Belegung mit sozialwohnungsberechtigten Haushalten zur Verfügung. Diese Zahl gliedert sich auf in: 15.968 Wohnungen, die bis 2001 nach dem II. Wohnungsbaugesetz gefördert wurden, 3.809 Wohnungen, die nach 2001 nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder dem Hessischen Wohnraumfördergesetz gefördert wurden, 1.297 Wohnungen, die nicht öffentlich gefördert wurden, für die aber ein kommunales Belegungsrecht für besteht und die einer Mietpreisbindung unterliegen, 2.332 Wohnungen, für die eine vertragliche Vereinbarung besteht, dass bei freiwerden einer Wohnung das Belegungsrecht erworben wird und die Wohnung dann einer Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegt, 4.436 Wohnungen, für die bereits ein Belegungsrecht erworben wurde. Zu Frage 3) und 10) Jahr Einzelerwerb Bindungsverlängerungen 2020 157 450 2021 176 206 2022 147 175 2023 268 33 2024 256 509 zu Frage 4) In den letzten 5 Jahren wurde im "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1" der Bau von insgesamt 1001 Wohnungen genehmigt/bewilligt. Antragssteller Anzahl Wohnungen ABG Frankfurt Holding 334 Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH 363 Genossenschaften 2 Private 302 zu Frage 5) Im "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1" wurden im Zeitraum von 2019 - 2024 Projekte mit insgesamt 716 geförderten Mietwohnungen fertiggestellt/bezugsfertig. Antragssteller Anzahl Wohnungen ABG Frankfurt Holding 422 Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH 185 GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen 55 Genossenschaften 9 Private 45 zu Frage 6) Für Förderweg 1 und Förderweg 2 Investitionsprogramm PSP 5.001232 Bewilligungen/ Verpflichtungen 2019 49.000.000 € 23.893.578,27 € 2020 49.000.000 € 23.588.714,93 € 2021 * 49.000.000 € 13.232.616,55 € 2022 47.000.000 € 29.514.971,40 € 2023 122.399.000 € 23.114.435,82 € 2024 154.007.000 € 35.329.996,50 € * In 2021 wurden Sollveränderungen für den Ankauf von Grundstücken im Rahmen von Vorkaufsrechten (E11/19) in Höhe von 7.288.752,65 €, für den Ankauf von Belegungsrechten in Höhe von 1.029.384,77 € (M 53/21, § 66/21) sowie im Jahresabschluss für den Ausgleich der Mietzuschüsse im Ergebnishaushalt der PG 13.01 in Höhe von 167.067,24 € vorgenommen, so dass im Ergebnis nur 40.514.795 € an Wohnungsbaufördermittel zur Verfügung standen. zu Frage 7) Fertigstellungszahlen können nicht seriös prognostiziert werden. Das Tempo der Fertigstellung obliegt dem Antragsteller und unterliegt zahlreichen externen Faktoren. Der Magistrat hat darauf keinen Einfluss, er geht jedoch davon aus, dass angesichts der im Bau befindlichen Förderprojekte im Förderweg 1 in 2025/2026 ca. 581 Wohnungen fertiggestellt werden könnten, der überwiegende Teil von städtischen Wohnungsbaugesellschaften. zu Frage 8) Jahr Anzahl der WE 2020 605 2021 552 2022 944 2023 948 2024 191 Die Zahlen bilden jeweils die Differenz aus der Anzahl der Wohnungen am 31.12. des Jahres zum jeweiligen Vorjahr ab. zu Frage 9) Jahr Anzahl der WE 2025 578 2026 746 2027 551 2028 462 2029 429 2030 335 Dargestellt werden nur die Wohnungen, bei denen bereits ein Förderende feststeht (Stand: 31.12.2024). Hierunter fallen bspw. Wohnungen, deren Darlehen vorzeitig getilgt wurden sowie solche, deren Belegungsbindung als fester Zeitraum definiert und deren Bindungsende nicht unmittelbar von der Tilgung des öffentlichen Darlehens abhängig ist. Wohnungen, deren öffentliche Darlehen regulär in diesem Zeitraum getilgt werden, können erst nach Eingang der Rückzahlung rechtssicher summiert werden. Diese fehlen daher in der Aufstellung. zu Frage 10) siehe unter 3) zu Frage 11) Jahr EURO 2020 12.142.966,10 € 2021 10.929.384,44 € 2022 6.723.132,11 € 2023 7.318.308,91 € 2024 8.022.186,98 € zu Frage 12) Versorgte im Jahr der Antragstellung 277 Versorgte im Jahr nach der Antragstellung 503 Versorgte im
  2. Jahr nach der Antragstellung 260 Versorgte im
  3. Jahr nach der Antragstellung 188 Versorgte im
  4. Jahr nach der Antragstellung 122 Versorgte im
  5. Jahr nach der Antragstellung 106 Versorgte im
  6. Jahr nach der Antragstellung 55 Versorgte im 7. oder späterem Jahr nach der Antragstellung 79 Eine tag- und monatsgenaue Auswertung ist nicht möglich. Dargestellt werden die Vermittlungen im Jahr der Antragstellung (beginnend im Jahr 2022) und in den Jahren danach aufgrund von Rückschlüssen aus dem (jahresbezogenen) Aktenzeichen jedes Haushaltes.

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