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Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaften für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs

Vorlagentyp: B

Bericht

Es wird zunächst darauf hingewiesen, dass die Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen nicht der Stadtpolizei (Ordnungsamt), sondern der Städtischen Verkehrspolizei (Straßenverkehrsamt) obliegt. Die personelle Ausstattung der Städtischen Verkehrspolizei führt vor dem Hintergrund unzureichender Sanktionshöhen und weiter steigendem Verkehrsaufkommen zu Defiziten in nahezu allen Aufgaben- und Stadtgebieten. Obgleich in allen Stadtteilen neben beschwerdebedingten Kontrollen auch im Rahmen der Streifenfahrten kontrolliert wird, ist eine Überwachungsintensität, die geeignet wäre flächenhaft und nachhaltig zu wirken, oft nicht darstellbar. Die Erhöhung der Personalressourcen in der Verkehrsüberwachung bedeutet gleichzeitig auch die Besetzung der neu geschaffenen Stellen, zusätzlich zu der vorliegenden Vakanz von 24 Stellen. Beim Personaleinsatz wird nicht nach unterschiedlichen Ortsbezirken differenziert, womit offenbleibt, um welche tatsächliche Erhöhung von Personalressourcen es sich handeln soll. Im Rahmen der Personalgewinnung werden hierzu bereits unterschiedlichste Maßnahmen getroffen. Diese beinhalten neben verschiedenen offensiven Werbemaßnahmen (insbesondere Radio, Zeitungen, Magazine) eine fortlaufende Ausschreibung ohne Fristende und laufende Auswahlverfahren. Durch die hohen Lebenshaltungskosten in Frankfurt und Umgebung gestaltet sich die Besetzung der Entgeltgruppe 6 TVöD Stellen als sehr herausfordernd. Die Stadt Frankfurt am Main steht bei der Personalgewinnung im Wettbewerb auch mit den umliegenden Kommunen, welche mit Entgeltgruppe 8 bzw. 9 TVöD ein deutlich höheres Anfangsgehalt bieten als die Städtische Verkehrspolizei mit Entgeltgruppe 6 TVöD. Durch die erfolgte Höherbewertung von 63 Planstellen auf TVöD 8 sollte der hohen Fluktuation begegnet werden, auf eine bessere Stellenbesetzungsquote wirkt sich dies jedoch nicht aus. Die Städtische Verkehrspolizei legt den Fokus bei der Geschwindigkeitsüberwachung auf Schulwege. Von daher erfolgen Kontrollen in circa 85 % der Fälle in Bereichen mit auf 30 km/h reduzierten Höchstgeschwindigkeiten. Für Geschwindigkeitskontrollen auf Grundnetzstraßen wie der Hanauer Landstraße ist in erster Linie die Landespolizei zuständig. Sofern dem Ortsbeirat konkrete Örtlichkeiten bekannt sind, an denen es zu gehäuften Geschwindigkeitsübertretungen kommt (sei es Grundnetzstraßen oder übriger Straßen), wird um Mittelung gebeten. Sofern die örtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Messtechnik gegeben sind, wird geprüft, ob Kontrollen selbst durchgeführt werden oder die Meldung an die Landespolizei weitergeleitet wird.