Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße 43-45 - Aufstellungsbeschluss
Bericht
Die Stadtverordnetenversammlung hat sich mit Beschluss § 375 vom 15.07.2021 für die Anwendung der Verfahren gemäß § 13 a und b BauGB ausgesprochen. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens sind gegeben und werden angewendet. Erläuterung zur Verfahrenswahl: Das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a (1) Nr. 1 BauGB kann angewendet werden, wenn durch den Bebauungsplan eine Grundfläche von weniger als 20.000 qm ausgewiesen wird. Ausgeschlossen ist dieses Verfahren, wenn das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordert und/oder Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter gemäß § 1 (6) Nr. 7b BauGB bestehen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße 43-45" soll eine Grundfläche von ca. 7.650 qm ausgewiesen werden. Die maximal zulässige Grundfläche von 20.000 qm wird nicht überschritten. Für die Ansiedlung von Beherbergungsbetrieben besteht gemäß Anlage 1 Nr. 18.8 i.V.m. 18.1.1 Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) die Pflicht zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 UVPG: Diese ergab, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die genannten Schutzgüter der Anlage 2 UVPG zu erwarten sind, da das bestehende Hotel lediglich umfassend saniert und die Zimmerzahl dabei von 467 Zimmer auf 458 Zimmer reduziert wird. Es gibt keine Betroffenheit gemäß § 1 (6) Nr. 7b BauGB (Natura2000-Gebiete). Die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a (1) Nr. 1 BauGB entbindet nicht von der Auseinandersetzung mit den Umweltbelangen. Für den in Rede stehenden Bebauungsplan werden Gutachten für die Themenschwerpunkte: Artenschutz, Klima, Verkehr und Lärm erarbeitet und die Ergebnisse in die Abwägung eingestellt. Die Dachflächen des Neubauvorhabens sollen teilweise extensiv begrünt werden. Im Bereich des Wohngebäudes sowie des Bürogebäudes wird eine Doppelnutzung der Dachflächen durch eine intensive Dachbegrünung mit Pflanzbeeten sowie der Ausgestaltung von Dachterrassen für die Nutzer der Gebäude vorgesehen. Die Hochhausscheibe des Hotel InterContinental kann aufgrund der Hessischen Hochhausrichtlinie nicht begrünt werden. Die dort vorhandenen Flächen können, sofern es technisch möglich ist, gegebenenfalls für Photovoltaikanlagen genutzt werden. Hierzu ist eine genauere Prüfung erforderlich. Die Gestaltung der Fassaden orientiert sich strukturell an der Gliederung der Fassade der prägenden Hotelscheibe. Eine Fassadenbegrünung ist nur in Teilbereichen vorgesehen. Das Wohngebäude erhält entlang seiner Laubengangerschließung eine begrünte Vorhangfassade. Des Weiteren werden die Einhausung sowie eine Technikfassade begrünt. Die Verwendung von umweltfreundlichen Materialien kann baurechtlich nicht festgesetzt werden. Eine Aufnahme der Vorgabe in den Durchführungsvertrag wird geprüft. Für das Bauvorhaben muss, wie bei allen Bauvorhaben, die Vorgaben der Stellplatzsatzung berücksichtigt werden. Auf Grundlage der Satzung wird für das Bauvorhaben ein Mobilitätskonzept erstellt. Es wird innerhalb des Magistrats geprüft, wie der neu entstehende Bedarf an Kindergarten- und Schulplätzen gedeckt werden kann.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die PARTEI gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis)
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)