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Radweglücken schließen hier: Friedberger Tor - Konrad-Adenauer-Straße - Konstablerwache - KurtSchumacherStraße

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 428 Betreff: Radweglücken schließen hier: Friedberger Tor - Konrad-Adenauer-Straße - Konstablerwache - Kurt-Schumacher-Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.08.2019, § 4502 - OA 309/18 OBR 1 - Der beschriebene Streckenabschnitt ist Bestandteil der konkreten Maßnahmen an Hauptverkehrsstraßen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424 (NR 895 i. V. m. M 47), zur Fahrradstadt Frankfurt am Main. In Fahrtrichtung Nord en wird ab der Alten Brücke bis zum Friedberger Tor eine durchgehende Anlage zur Führung des Radverkehrs installiert. Die Umsetzung dieses Streckenabschnittes ist für 2019 geplant. Für die Gegenrichtung wird im darauffolgenden Jahr eine Radverkehrsanlage umgesetzt. Dabei werden zunächst provisorische Maßnahmen zur Umsetzung kommen. Dies sind Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen, wie auch Absicherungen der Radverkehrsführung mit auf der Oberfläche aufgebrachten Bauteilen wie Klemmfixe und Cyclemove. Zu 1.: Soweit es die Gegebenheiten zulassen, werden die Radverkehrsanlagen baulich geschützt. In Bereichen von Parken im Seitenraum, Taxiständen und Ein- und Ausfahrten ist dies nicht möglich. Durch Roteinfärbung der gesamten Radverkehrsanlage wird die Sichtbarkeit erhöht und somit wird es keine Verwechslungen mit einen Parkstreifen mehr geben können. Durch Verstärkung der Städtischen Verkehrspolizei auf Fahrrädern können die Maßnahmen gegen Falschparkende massiv verstärkt werden. Zu 2.: Die Weiterführung der Radverkehrsanlagen in Fahrtrichtung Norden ab dem Friedberger Tor ist auch Bestandteil der Beschlussfassung zum Antrag NR 895, Fahrradstadt Frankfurt. Die Planungen dazu wurden aufgenommen. Die Umsetzung ist für 2020 vorgesehen. Zu 3.: In der vorliegenden Planung wird in Fahrtrichtung Norden eine stetige Führung für Radfahrende angeboten. Im Bereich der Haltestelle liegt ein eingeengter Querschnitt vor. Es ist nicht möglich, sowohl eine Radverkehrsführung als auch eine Erweiterung des Wartebereiches zu ermöglichen. Daher kann im Zuge dieser Planung der Wartebereich nicht erweitert werden. Weiterhin geht die Erweiterung des Haltestellenbereiches über eine provisorische Maßnahme hinaus. Zu 4.: Von der Einrichtung eines "Zebrastreifens" rät der Magistrat zum jetzigen Zeitpunkt ab. Nach Einrichtung eines Radfahrstreifens im Bereich der Zeil ist die Verkehrssituation erst zu beobachten und zu analysieren. Die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und auch das Unfallgeschehen sind auszuwerten. Durch einen "Zebrastreifen" ist ein stetiger Fußgängerfluss zu erwarten, der sich einschränkend auf die Leistungsfähigkeit des Kfz-Verkehrs auswirken wird. Zu einem späteren Zeitpunkt könnten nochmal Überlegungen hinsichtlich eines "Zebrastreifens" in Erwägung gezogen werden. Mit Kostenersparnissen ist nicht zu rechnen, da eine Signalisierung im Bereich der Gleise weiterhin erfolgen wird. Auch werden zu Fuß Gehenden unterschiedliche Vorrangsituationen angeboten. Im Bereich der Straße haben diese Vorrang gegenüber dem Fahrverkehr, der Gleisbereich dagegen bleibt signalisiert und der öffentliche Personennahverkehr hat Vorrang gegenüber zu Fuß Gehenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.09.2018, OA 309 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 428 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 428 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 5253, 37. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.02.2020 Aktenzeichen: 32 1