Radweglücken schließen hier: Friedberger Tor - Konrad-Adenauer-Straße - Konstablerwache - KurtSchumacherStraße
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B
428 Betreff:
Radweglücken schließen hier: Friedberger Tor - Konrad-Adenauer-Straße
- Konstablerwache - Kurt-Schumacher-Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.08.2019, §
4502 - OA 309/18 OBR 1 -
Der beschriebene Streckenabschnitt ist Bestandteil
der konkreten Maßnahmen an Hauptverkehrsstraßen des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424 (NR 895 i. V. m. M 47),
zur Fahrradstadt Frankfurt am Main. In Fahrtrichtung
Nord en wird ab der Alten Brücke bis zum Friedberger Tor
eine durchgehende Anlage zur Führung des Radverkehrs installiert. Die Umsetzung
dieses Streckenabschnittes ist für 2019 geplant. Für die Gegenrichtung
wird im darauffolgenden Jahr eine Radverkehrsanlage umgesetzt. Dabei werden
zunächst provisorische Maßnahmen zur Umsetzung kommen. Dies sind Markierungs-
und Beschilderungsmaßnahmen, wie auch Absicherungen der Radverkehrsführung mit
auf der Oberfläche aufgebrachten Bauteilen wie Klemmfixe und
Cyclemove. Zu 1.: Soweit es die Gegebenheiten zulassen, werden die
Radverkehrsanlagen baulich geschützt. In Bereichen von Parken im Seitenraum,
Taxiständen und Ein- und Ausfahrten ist dies nicht möglich. Durch Roteinfärbung
der gesamten Radverkehrsanlage wird die Sichtbarkeit erhöht und somit wird es
keine Verwechslungen mit einen Parkstreifen mehr geben können. Durch
Verstärkung der Städtischen Verkehrspolizei auf Fahrrädern können die Maßnahmen
gegen Falschparkende massiv verstärkt werden.
Zu
2.: Die Weiterführung der Radverkehrsanlagen in
Fahrtrichtung Norden ab dem Friedberger Tor ist auch Bestandteil der
Beschlussfassung zum Antrag NR 895, Fahrradstadt Frankfurt. Die Planungen dazu
wurden aufgenommen. Die Umsetzung ist für 2020 vorgesehen. Zu 3.: In der
vorliegenden Planung wird in Fahrtrichtung Norden eine stetige Führung für
Radfahrende angeboten. Im Bereich der Haltestelle liegt ein eingeengter
Querschnitt vor. Es ist nicht möglich, sowohl eine Radverkehrsführung als auch
eine Erweiterung des Wartebereiches zu ermöglichen. Daher kann im Zuge dieser
Planung der Wartebereich nicht erweitert werden. Weiterhin geht die Erweiterung
des Haltestellenbereiches über eine provisorische Maßnahme hinaus.
Zu 4.: Von
der Einrichtung eines "Zebrastreifens" rät der Magistrat zum jetzigen Zeitpunkt
ab. Nach Einrichtung eines Radfahrstreifens im Bereich der Zeil ist die
Verkehrssituation erst zu beobachten und zu analysieren. Die Auswirkungen auf
den Verkehrsfluss und auch das Unfallgeschehen sind auszuwerten. Durch einen
"Zebrastreifen" ist ein stetiger Fußgängerfluss zu erwarten, der sich
einschränkend auf die Leistungsfähigkeit des Kfz-Verkehrs auswirken
wird. Zu einem späteren
Zeitpunkt könnten nochmal Überlegungen hinsichtlich eines "Zebrastreifens"
in Erwägung gezogen werden. Mit Kostenersparnissen ist nicht zu rechnen, da
eine Signalisierung im Bereich der Gleise weiterhin erfolgen wird. Auch werden
zu Fuß Gehenden unterschiedliche Vorrangsituationen angeboten. Im Bereich
der Straße haben diese Vorrang gegenüber dem Fahrverkehr, der Gleisbereich
dagegen bleibt signalisiert und der öffentliche Personennahverkehr hat Vorrang
gegenüber zu Fuß Gehenden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
18.09.2018, OA 309
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1
am 14.01.2020, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 428 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 16
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 428 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 5253, 37. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 18.02.2020 Aktenzeichen: 32 1