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Nutzungsänderung der Fläche „Im Brand“ im Burgenlandweg zugunsten eines Hundeübungsplatzes

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 07.07.2008, B 427

Betreff: Nutzungsänderung der Fläche "Im Brand" im Burgenlandweg zugunsten eines Hundeübungsplatzes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.04.2008, § 3785 - OA 625 OBR 5 - Der Magistrat kann der Einrichtung eines Hundeübungsplatzes auf der Fläche nicht zustimmen. Die betroffenen Flurstücke liegen im Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" in der Schutzzone l und sind im Flächennutzungsplan als Fläche für den Erwerbsgartenbau ausgewiesen. Die angestrebte Nutzung als Hundeübungsplatz widerspricht der planungsrechtlichen Festsetzung. Die Landschaft zwischen Oberrad und dem Frankfurter Stadtwald ist geprägt von Freizeitgärten und Erwerbsgartenbau. Dieser Teil des GrünGürtels würde durch die Anlage eines Hundeübungsplatzes in seinem Charakter negativ verändert. Der Eingriff in das Landschaftsbild ist nach Ansicht des Magistrats nicht vertretbar. Darüber hinaus hat der Verein der Hundefreunde Frankfurt Oberrad in Gesprächen zu erkennen gegeben, dass neben einer Zaunanlage ein größeres Vereinshaus sowie Parkplätze benötigt werden. Dies ist natur- und landschaftsschutzrechtlich nicht möglich. Der Naturschutzbeirat der Stadt Frankfurt am Main schließt sich der Auffassung des Magistrats an.

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