Barrierefreier Umbau der Stadtbahnstation "Römerstadt"
Bericht
Im Stadtbahnsystem der VGF sind zwischenzeitlich - bis auf die Stationen "Römerstadt" und "Niddapark" - alle Stadtbahnstationen barrierefrei umgebaut bzw. - bei der Station Westend" - im Bau. Als vorletztes Stadtbahnbauwerk wird die Station "Römerstadt" barrierefrei umgebaut, sodass die Mobilität blinder, sehbehinderter und mobilitätseingeschränkter Menschen im öffentlichen Raum entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gewährleistet werden kann. Die Maßnahme wird in Zusammenarbeit zwischen dem städtischen Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) geplant und der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) realisiert. Der städtische Anteil, der ebenfalls durch die VGF bearbeitet wird, betrifft die Aufzugnachrüstung und die in dem Zusammenhang notwendigen Umbauten sowie die Herrichtung eines barrierefreien Fußgängerüberwegs in der Hadrianstraße an der Station. Der VGF obliegt die Anpassungen der Gleis- und Bahnsteiganlagen sowie das Zugangsbauwerk in der Hadrianstraße. Die Lage der Aufzüge wurde durch die gegebene Situation im Stationsgebäude und der Durchgangsmöglichkeit zu den Bahnsteigen gewählt. Die Aufzugsanlage wird am nördlichen Zugang der Station in das bestehende Bauwerk integriert. Eine barrierefreie Anbindung der Aufzugsanlage erfolgt über ein neues Verbindungsbauwerk zur Brücke "In der Römerstadt" und mit der Buslinie 60. Hierfür wird die Brücke "In der Römerstadt" über einen begehbaren neuen Brückensteg mit dem Dach des Stationsbauwerkes verbunden. Einer der beiden Aufzüge führt zum stadteinwärtigen und der andere Aufzug zum stadtauswärtigen Bahnsteig von der Brücke "In der Römerstadt". Die Angleichung der Bahnsteige auf ein Niveau von 80 cm über Schienenoberkante wird durch eine Absenkung der Gleisanlagen im Bahnsteigbereich um ca. 24 cm realisiert. Damit ist ein stufenloser Ein- und Ausstieg in das schienengebundene Fahrzeug gegeben. Die in diesem Zusammenhang notwendigen Umbauten entsprechen dem Leitfaden "Unbehinderte Mobilität" der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, wie den Vorgaben der Stadt Frankfurt am Main (hier: beispielsweise des Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt/Main, Dezernat VIII - Soziales, Jugend, Familie und Senior:innen). Die barrierefreie Erschließung ist mit einem Zugang den Anforderungen entsprechend gegeben. Die Planung wurde im Vorgespräch der KGV (Koordinierungsgruppe Verkehr) am 26/05/2020 vorgestellt. Seitens des Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main bestehen bezüglich der Planung keine Einwände. Am 22.10.2020 wurde die Planung im Ortsbeirat vorgestellt, die nun auch in dieser Form weitergeplant, ausgeschrieben und gebaut werden soll. Für die Maßnahme liegt der Zuwendungsbescheid von Hessen Mobil vor. Zu 1 und 2: Der nachträgliche Einbau von Aufzügen im Bestand ist sehr komplex, erfordert immer eine individuelle Lösung und ist aufgrund der hier meist gegebenen schwierigen städtebaulichen oder topografischen Situation teuer und aufwendig. Insofern werden in Frankfurt am Main die Bahnsteige nur mit je einem Aufzug erschlossen. Auch die Förderung des Landes Hessen (i.A. ca. 50 % der Projektkosten) wird für nur je eine Anlage gewährt. Der Entscheid für die barrierefreie Erschließung im Bereich der Brücke "In der Römerstadt" erfolgte aufgrund der höheren Fahrgastfrequentierung in diesem Bereich und der Anbindung an die Buslinie 60. Ein zweiter Aufzug je Seite wäre aus dem städtischen Haushalt nicht finanzierbar auch in Anbetracht dessen, dass dies dann ohne jeden Zuschuss erfolgen müsste. Die Kosten für eine barrierefreie Erschließung mittels Aufzügen beim Eingang Hadrianstraße würden grob geschätzt ca. 2,9 Mio. € brutto betragen. Ein Umbau der Schlepprampen Richtung Hadrianstraße als barrierefreie Erschließung ist aus geometrischen Gründen nicht umsetzbar. Eine barrierefreie Rampe würde ca. 90 m lang und somit in der Station nicht unterzubringen. Zu 3: Um den Durchgang vom Bahnsteig zum Aufzug zu ermöglichen, müssen die bestehenden Schlepprampen abgebrochen und eine neue Stahlbetonzwischendecke hergestellt werden. Die Außenwände der Schlepprampen bilden den Durchgang vom Bahnsteig zum Aufzug. Bei einer Aufzugsnachrüstung sind auch brandschutztechnische Anforderungen zu beachten. Neben dem Zugang zum Aufzug muss auch eine Treppe als Rettungsweg von mind. 1,20 m Breite hergestellt werden. Aufgrund der gegebenen Verhältnisse zwischen den konstruktiven Teilen der Station und den Außenwänden verbleibt ein ebener Durchgang mit einer lichten Breite von 1,05 m und einer Länge von 6 m zum Aufzug. Diese Durchgangsbreite ist nicht sehr komfortabel, jedoch nach Rücksprache mit dem Behindertenbeauftragten ausreichend. Um die Sicherheit der Fahrgäste zu erhöhen, wird der Aufzug an die zentrale Leitechnik angeschlossen, sodass eine Fernüberwachung möglich ist. Zudem werden Kameras angebracht, um den Aufzugsbereich zu überwachen. Weiterhin werden neue Beleuchtungssysteme mit wesentlich höherer Leuchtdichte und Sicherheitsspiegel angebracht sowie zusätzliche Fensteröffnungen zum Gleis hin hergestellt. Zu 4: Die Gleisabsenkung war schon beim Bau der Station mit eingeplant worden und alle technisch konstruktiven Vorkehrungen wurden damals schon berücksichtigt. Die Gleisabsenkung um 24 cm erfolgt nur im Bahnsteigbereich. In Richtung Hadrianstraße und zum Tunnelmund wird diese auf 0 cm auslaufen. Der Höhenunterschied zwischen Schienenoberkante und Bahnsteigoberkante beträgt aktuell ca. 56 cm, nach der Absenkung ca. 80 cm. Das Tieferlegen der Gleise reduziert die Schallwirkung, da sich der Schall im Unterrollraum fangen und dann schlechter ausbreiten kann. Im Bereich der Stationen Miquel-Adickesallee, Holzhausenstraße, Grüneburgweg, Eschenheimer Tor, Hauptwache, Willy-Brandt-Platz und Nordwestzentrum sind bereits Gleisabsenkungen vorgenommen worden. Nach den Gleisabsenkungen konnten keine negativen Auswirkungen hinsichtlich der Schallwirkung festgestellt werden. Eine Anhebung des Bahnsteiges wäre aufgrund der erforderlichen, erheblichen statischen Verstärkungsmaßnahmen mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und fraktionslos (= Zurückweisung)