Ausgestaltung des Gabriel-Riesser-Weges
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Bericht des Magistrats vom 27.10.2014, B 405
Betreff: Ausgestaltung des Gabriel-Riesser-Weges Vorgang: OI 47/14 OBR 2 Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die Initiative nicht dem Entscheidungsrecht des Ortsbeirates gem. § 3 (3) GO OBR entspricht. Vor diesem Hintergrund behandelt der Magistrat die Vorlage als Anregung und nimmt zu Ziffer 2 der OI 47 wie folgt Stellung: In den Bebauungsplänen Nr.884 - Gräfstraße/Sophienstraße - (rechtsverbindlich seit dem 30.04.2013) und Nr. 569 - Senckenberganlage/Bockenheimer Warte - (im Verfahren) ist der Gabriel-Riesser-Weg als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Fuß-/Radweg ohne öffentliches Grün festgesetzt. Darüber hinaus ist der Weg als Feuerwehrzufahrt für die dort neu errichteten Wohn- und Geschäftsgebäude vorgesehen. Die Bodenbeläge im Gabriel-Riesser-Weg werden an die bestehenden Bodenplatten rund um das Bockenheimer Depot angepasst. Nachdem der Magistrat auf den Umfang und die Art der Begrünungsmaßnahmen auf dem Baugrundstück entlang des Gabriel-Riesser-Wegs keinen Einfluss nehmen kann, wird angeregt, dass durch den Ortsbeirat eine Einladung an die Bauherrin ausgesprochen wird, damit diese Gelegenheit erhält, das Begrünungskonzept dem Ortsbeirat vorzustellen.