Ausgestaltung des Gabriel-Riesser-Weges
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 27.10.2014, B
405 Betreff:
Ausgestaltung des Gabriel-Riesser-Weges Vorgang: OI 47/14 OBR 2 Zunächst sei darauf hingewiesen,
dass die Initiative nicht dem Entscheidungsrecht des Ortsbeirates gem. § 3 (3)
GO OBR entspricht. Vor diesem Hintergrund behandelt der Magistrat die Vorlage
als Anregung und nimmt zu Ziffer 2 der OI 47 wie folgt Stellung: In den Bebauungsplänen Nr.884 -
Gräfstraße/Sophienstraße - (rechtsverbindlich seit dem 30.04.2013) und Nr. 569
- Senckenberganlage/Bockenheimer Warte - (im Verfahren) ist der
Gabriel-Riesser-Weg als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Fuß-/Radweg
ohne öffentliches Grün festgesetzt. Darüber hinaus ist der Weg als
Feuerwehrzufahrt für die dort neu errichteten Wohn- und Geschäftsgebäude
vorgesehen. Die Bodenbeläge im Gabriel-Riesser-Weg werden an die bestehenden
Bodenplatten rund um das Bockenheimer Depot angepasst. Nachdem der Magistrat auf den Umfang und die Art der
Begrünungsmaßnahmen auf dem Baugrundstück entlang des Gabriel-Riesser-Wegs
keinen Einfluss nehmen kann, wird angeregt, dass durch den Ortsbeirat eine
Einladung an die Bauherrin ausgesprochen wird, damit diese Gelegenheit erhält,
das Begrünungskonzept dem Ortsbeirat vorzustellen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Initiative vom
02.06.2014, OI 47
Antrag vom
05.02.2021, OF
1319/2
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7253
Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 29.10.2014 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2
am 01.12.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 5324, 39. Sitzung
des OBR 2 vom 01.12.2014 Aktenzeichen: 60 10