Öffnung der Straße Leuchte mit Baubeginn am Baugebiet Leuchte
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 12.08.2013, B
402 Betreff:
Öffnung der Straße Leuchte
mit Baubeginn am Baugebiet Leuchte Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.06.2013, § 3152 - OA 362/13 OBR 16 - Der Magistrat ist bestrebt, im Rahmen der
Ausschreibung den Baustellenverkehr ausschließlich über die Leuchte
abzuwickeln. Aus Richtung Borsigallee besteht die Möglichkeit, über die Straße
Am Hessencenter und Vilbeler Landstraße in die Leuchte zu gelangen. Aus
Richtung Süden ist eine direkte Zufahrt möglich. Eine Ausfahrt aus der Leuchte
ist in alle Richtungen möglich. Der Magistrat weist jedoch darauf hin, dass es
leider nicht möglich ist, Baustellenverkehre rechtsverbindlich an vorgegebene
Routen zu binden. Um eine Nutzung der Barbarossastraße oder der Riedstraße für
Baustellenverkehre, wie in der Anregung des Ortsbeirats intendiert,
auszuschließen, müssten diese Straßen generell für jeglichen LKW-Verkehr
gesperrt werden. Jeder Umzug bzw. jede Heizöllieferung oder Getränkelieferung
wäre dann nur noch über eine Ausnahmegenehmigung möglich. Um die Einfahrt in die Leuchte entsprechend dem
Prüfungsauftrag der Stadtverordnetenversammlung zu ermöglichen, wäre es
erforderlich, die heutige Ausfahrt aus der Leuchte auf mindestens sechs bis
sieben Meter zu verbreitern und die Verkehrsinsel im Einmündungsbereich
entsprechend zu verkleinern. Ebenfalls wäre die Signalisierung der Ausfahrt
Leuchte anzupassen. Die Einbindung einer Geradeausfahrbeziehung aus der
Borsigallee in die Leuchte ist, sofern die baulichen Voraussetzungen geschaffen
sind, innerhalb der Verkehrsabwicklung des Knotenpunkts möglich. Für eine Linksabbiegefahrbeziehung aus der
nördlichen Vilbeler Landstraße in die Leuchte wäre es notwendig, die Zuflüsse
aus der nördlichen und der südlichen Vilbeler Landstraße abwicklungstechnisch
zu trennen, da sich, bedingt durch die Knotenpunktsgeometrie, die beiden
Linksabbiegerströme gegenseitig blockieren würden. Eine derartige Auftrennung würde vor allem in den
Verkehrsspitzen zu erheblichen Einbußen in der Leistungsfähigkeit des
Knotenpunktes führen. Vor dem Hintergrund der vorstehenden Erläuterungen,
und im Hinblick auf die hierfür aufzuwendenden Kosten und deren spätere
Refinanzierbarkeit über den erschließungsbeitragsfähigen Aufwand, bittet der
Magistrat um Verständnis, dass er die angeregte Maßnahme
nicht umsetzen wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
09.04.2013, OA 362
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 14.08.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR
16 am 27.08.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Die Vorlage B
402 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 23. Sitzung des OBR
16 am 24.09.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 402
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD
und FREIE WÄHLER gegen WBE (= Zurückweisung) 23. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 402 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
24. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 05.11.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 402
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 3816, 24. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 05.11.2013 Aktenzeichen: 32 1