Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Öffnung der Straße Leuchte mit Baubeginn am Baugebiet Leuchte

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.08.2013, B 402 Betreff: Öffnung der Straße Leuchte mit Baubeginn am Baugebiet Leuchte Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.06.2013, § 3152 - OA 362/13 OBR 16 - Der Magistrat ist bestrebt, im Rahmen der Ausschreibung den Baustellenverkehr ausschließlich über die Leuchte abzuwickeln. Aus Richtung Borsigallee besteht die Möglichkeit, über die Straße Am Hessencenter und Vilbeler Landstraße in die Leuchte zu gelangen. Aus Richtung Süden ist eine direkte Zufahrt möglich. Eine Ausfahrt aus der Leuchte ist in alle Richtungen möglich. Der Magistrat weist jedoch darauf hin, dass es leider nicht möglich ist, Baustellenverkehre rechtsverbindlich an vorgegebene Routen zu binden. Um eine Nutzung der Barbarossastraße oder der Riedstraße für Baustellenverkehre, wie in der Anregung des Ortsbeirats intendiert, auszuschließen, müssten diese Straßen generell für jeglichen LKW-Verkehr gesperrt werden. Jeder Umzug bzw. jede Heizöllieferung oder Getränkelieferung wäre dann nur noch über eine Ausnahmegenehmigung möglich. Um die Einfahrt in die Leuchte entsprechend dem Prüfungsauftrag der Stadtverordnetenversammlung zu ermöglichen, wäre es erforderlich, die heutige Ausfahrt aus der Leuchte auf mindestens sechs bis sieben Meter zu verbreitern und die Verkehrsinsel im Einmündungsbereich entsprechend zu verkleinern. Ebenfalls wäre die Signalisierung der Ausfahrt Leuchte anzupassen. Die Einbindung einer Geradeausfahrbeziehung aus der Borsigallee in die Leuchte ist, sofern die baulichen Voraussetzungen geschaffen sind, innerhalb der Verkehrsabwicklung des Knotenpunkts möglich. Für eine Linksabbiegefahrbeziehung aus der nördlichen Vilbeler Landstraße in die Leuchte wäre es notwendig, die Zuflüsse aus der nördlichen und der südlichen Vilbeler Landstraße abwicklungstechnisch zu trennen, da sich, bedingt durch die Knotenpunktsgeometrie, die beiden Linksabbiegerströme gegenseitig blockieren würden. Eine derartige Auftrennung würde vor allem in den Verkehrsspitzen zu erheblichen Einbußen in der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes führen. Vor dem Hintergrund der vorstehenden Erläuterungen, und im Hinblick auf die hierfür aufzuwendenden Kosten und deren spätere Refinanzierbarkeit über den erschließungsbeitragsfähigen Aufwand, bittet der Magistrat um Verständnis, dass er die angeregte Maßnahme nicht umsetzen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 09.04.2013, OA 362 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 14.08.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 16 am 27.08.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Die Vorlage B 402 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 16 am 24.09.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen WBE (= Zurückweisung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 402 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.11.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 3816, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.11.2013 Aktenzeichen: 32 1

Verknüpfte Vorlagen