Beteiligungsbericht 2024 (Jahresabschluss 2023) der Stadt Frankfurt am Main
Bericht
Gemäß § 123 a HGO ist die Stadt Frankfurt am Main verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu veröffentlichen, an der sie eine Beteiligung von mindestens 20 % unmittelbar oder mittelbar hält. Seit dem Beteiligungsbericht 2021 (Jahresabschluss 2020) wird dieser Bericht nur noch digital zur Verfügung gestellt. Der Stadtverordnetenversammlung werden gemäß § 51 Ziffer 11 HGO Errichtungen, Erweiterungen, Übernahmen und Veräußerungen von öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen der Stadt Frankfurt am Main sowie eine unmittelbare Beteiligung oder mittelbare Beteiligung von größerer Bedeutung an diesen zur Entscheidung vorgelegt. Die Stadt Frankfurt am Main hat den unbestimmten Rechtsbegriff "mittelbare Beteiligung von größerer Bedeutung" mit Stadtverordnetenbeschluss vom 15.12.2016 (§ 841, M 190) näher konkretisiert: Voraussetzung für eine mittelbare Beteiligung von größerer Bedeutung ist demnach, dass die Stadt Frankfurt am Main an dieser durchgerechnet mit mindestens 20 % beteiligt ist. In der Gesetzesbegründung wird auf Holdingstrukturen und die Notwendigkeit verwiesen, in liberalisierten Märkten schnelle Entscheidungen zu treffen. Daher werden außerdem die Beteiligungsunternehmen der nachfolgenden (Teil-) Konzerne von der Vorlagepflicht gegenüber der Stadtverordnetenversammlung ausgenommen, sofern die Kapitalanteile an diesen sich auf jeweils nicht mehr als einen Betrag in Höhe von 20 % vom Eigenkapital (gemäß HGB-Definition zum Stand des letzten geprüften Jahresabschlusses) der jeweiligen Konzernmutter-Gesellschaft belaufen: Energiesektor: Mainova AG, Luftfahrt: Fraport AG, Verkehrsunternehmen im Stadtwerke-Holding-Konzern (insb. VGF GmbH), Abfallwirtschaft/Entsorgung: FES GmbH, Gesundheitswesen: Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH (mit Klinikum Frankfurt Höchst GmbH), Messewesen: Messe GmbH, Wohnungswirtschaft: ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft Hessen mbH. Bei den Kapitalanteilen wird von durchgerechneten Anteilen, und zwar durchgerechnet auf die jeweilige (Teil-)Konzernmutter-Gesellschaft, ausgegangen. Für alle mittelbaren Beteiligungen, die nicht unter diese Begriffsbestimmung fallen, liegt die Zuständigkeit beim Magistrat, der ermächtigt ist, die notwendigen Entscheidungen über Angelegenheiten dieser Beteiligungen im Sinne der laufenden Verwaltung zu handhaben. Die Beteiligungsstruktur der Stadt Frankfurt am Main ist durch eine Vielzahl von unmittelbaren Beteiligungen aus dem Daseinsvorsorgebereich Kultur, Soziales, Freizeit etc. geprägt und bildet damit die stetig steigenden (Pflicht-)Aufgaben der Kommunen ab. Dem stehen nur wenige (teilweise) komplexe Teilkonzerne aus dem Daseinsvorsorgebereich Ver- und Entsorgung, Verkehr und teilweise auch Wohnungsbau und Wirtschaft (z. B. Messe GmbH in Frankfurt am Main) gegenüber. Die Einführung eines kaufmännisch ausgerichteten Rechnungswesens in den hessischen Kommunen (Doppik) und die damit verbundene Konzernrechnungslegung nach der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ergeben ganz deutlich, dass trotz der Vielzahl von kommunalen Beteiligungsunternehmen nur die wenigen großen kommunalen Wirtschaftsunternehmen (wie z. B. Stadtwerke) den Kern der wirtschaftlichen Leistung des Konzernverbundes der jeweiligen Kommunen ausmachen und somit zentrale Pfeiler der kommunalen Daseinsvorsorge sind. Die Steuerung der städtischen Beteiligungsunternehmen hat sich primär am Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger zu orientieren, wobei der wirtschaftliche Erfolg der einzelnen Unternehmen und des "Konzernverbundes Stadt Frankfurt am Main" zu berücksichtigen ist. Neben der Aufgabe, die Unternehmen bei der Erfüllung des Unternehmenszwecks zu unterstützen und die wirtschaftliche Effizienz zu optimieren, hat die Stadt Frankfurt am Main daher im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung gleichzeitig zu gewährleisten, dass bei der Leitung, Steuerung und Überwachung der Unternehmen, insbesondere die öffentlichen Belange, das heißt die Daseinsvorsorge, angemessen berücksichtigt werden. Basierend auf den Jahresabschlüssen 2023 bildet der Beteiligungsbericht 2024 folgendes Beteiligungsportfolio ab: I.) Beteiligungsportfolio der Stadt Frankfurt am Main zum 31.12.2023 Tabelle 1: Anzahl der Beteiligungen zum 31.12.2023. II.) Veränderungen bei den mittelbaren Beteiligungen in 2023. Seit dem ersten Beteiligungsbericht der Stadt Frankfurt am Main über das Geschäftsjahr 1999 hat sich die Anzahl der gesamten städtischen Beteiligungen von damals 135 auf mittlerweile 680 erhöht. Entsprechend der Vorgabe nach § 123 a HGO werden alle Beteiligungen dargestellt, bei denen die Stadt Frankfurt am Main mit mindestens 20 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (analog § 271 HGB). Zur Ermittlung der Anzahl der Beteiligungen wird die Tatsache berücksichtigt, dass aufgrund der komplexen Struktur des städtischen Beteiligungsportfolios eine Reihe von Gesellschaften mehrere Mütter haben. Um Doppelzählungen zu vermeiden, werden daher Gesellschaften mit Mehrfachbeziehungen der obersten Ebene zugeordnet. So ist z. B. an der WOHNHEIM GmbH und der FAAG die Stadt Frankfurt am Main sowohl direkt mit geringen Anteilen als auch indirekt über die ABG mit höheren Anteilen beteiligt. Aufgrund der direkten Anteile der Stadt Frankfurt am Main werden diese Gesellschaften unter den direkten Minderheitsbeteiligungen ausgewiesen. Zum 31.12.2023 war die Stadt Frankfurt am Main an 302 Gesellschaften direkt oder indirekt mit einem Anteil von mindestens 20 % beteiligt (Vj. 231). Im Jahr 2023 ergaben sich folgende Veränderungen: Kapitalanteilsveränderung von unter 20 auf >= 20 %, Kapitalanteilsveränderung auf unter 20 %. Auf die weiteren Ausführungen im Allgemeinen Teil, Ziffer 3 Veränderungen und Struktur des Beteiligungsbestands der Stadt Frankfurt am Main im Jahr 2023, sowie die jeweiligen Unternehmenseinzeldarstellungen im Haupt-, und Nebenteil des Beteiligungsberichts 2024 wird verwiesen. Alle anderen 378 (Vj. 371) direkten und indirekten Beteiligungen unter 20 % werden in Tabelle 1 sowie im Gesamtstrukturbericht (Anlage Gesellschaftenverzeichnis mit Verweis Hauptteil bzw. Nebenteil) des Beteiligungsberichts aufgeführt. Die Anzahl der weiteren direkten Beteiligungen unter 20 % beträgt unverändert zwölf und enthält acht Gesellschaften und vier Genossenschaften, die auch im Nebenteil des Beteiligungsberichts dargestellt werden.