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Bericht zur Ausführung des Stellenplans und zur Entwicklung des Personalbestandes (E 3) zum Stand: 31.08.2025

Vorlagentyp: B

Bericht

Mit dem Bericht B 83 vom 08.03.2019 wurde erstmals zur Ausführung des Stellenplans in der Gemeindeverwaltung (ohne Beamt:innenstellen für die Sondervermögen) zum Stand 31.12.2018 berichtet (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4138 vom 27.06.2019). Der vorliegende Bericht stellt den Stand 31.08.2025 dar: Umsetzung des Stellenplans Mit Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2024 und 2025 mit den Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen - mit Auswirkungen auf den Haushalt 2024 und 2025 und den Finanzplanungszeitraum bis 2027 - und der Stellenplan (§ 4995) beschlossen. Mit dem Stellenplan zum Haushaltsplan 2024 und 2025 wurden 496,28 Stellen neu geschaffen. Da der Haushaltsplan für das Jahr 2024 und 2025 zum 29.11.2024 Rechtskraft erlangt hat, war eine Besetzung der 496,28 neugeschaffenen Stellen ab diesem Zeitpunkt möglich. Der Stellenplan 2024/2025 der Gemeindeverwaltung (ohne Beamt:innenstellen für die Sondervermögen) weist einen Stellenbestand von 11.141,93 Stellen aus. Die Differenz um fünf Stellen resultiert aus vier Stellenverlagerungen vom Eigenbetrieb Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main sowie eine Aufhebung der Personalgestellung und Stellenverlagerung vom Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main - Höchst (Sondervermögen) in die Gemeindeverwaltung. Beim Besetzungsgrad werden den Ämtern bereitgestellten Stellen der Stellenreserve berücksichtigt und die besetzbaren und die besetzten Stellen der Stellenreserve separat dargestellt. Die Obergrenze und 100 % der Besetzbarkeit ergibt sich aus dem im Stellenplan ausgewiesenen Stellenbestand plus der besetzbaren Stellen aus der Stellenreserve. Der Besetzungsgrad ermittelt sich aus der Summe der besetzten Planstellen sowie der besetzten (Hilfs-)stellen für 199,45 Nachwuchskräfte nach Beendigung der Ausbildung und 350,53 Sonstige - siehe Tabelle 3 -, die auf Planstellen umzusetzen sind (in der Summe 549,98). Zusätzlich werden die besetzten Stellen aus der Stellenreserve berücksichtigt. Die Veränderung der Stellenreserve stellt sich im Vergleich zum Stand 30.04.2025 wie folgt dar: Org.- Einheit Bezeichnung Inanspruchnahme Stellenreserve Beschluss des Magistrats Grund 25 Amt für Bau und Immobilien 0,50 Nr. 834 v. 11.08.2025 Ersatzkraftstelle für

  1. Stellvertretung der Gesamtvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen (Nachfolgeregelung) Beim Besetzungsgrad nicht berücksichtigt sind (Tabelle 2) · Altersteilzeit kw-Stellen (für die Freizeitphase der Altersteilzeit), · Beamt:innen im Vorbereitungsdienst und Auszubildende, · (Berufs-) Praktikant:innen und Volontär:innen, · Personalgestellungen und · zeitlich begrenzte Projekte (die keine Daueraufgabe darstellen (Tabelle 3)). Zum Stand 31.08.2025 waren 178,73 der mit dem Stellenplan 2024 und 2025 neugeschaffenen Stellen besetzt und der Besetzungsgrad ist von 87 % auf 88 % gestiegen. Darüber hinaus ist anzumerken, dass der Besetzungsgrad von verschiedenen Faktoren abhängig ist, wie z. B. der Zahl der Beschäftigten ohne Bezüge auf Planstellen (Stand: 31.08.2025 rund 411 Stellen insbesondere durch Elternzeiten), der Zahl der Beschäftigten in Teilzeit, der Personalfluktuation und der Dauer von Auswahl- und Besetzungsverfahren sowie der frühestmöglichen Übernahme von Bewerber:innen auf besetzbare Stellen.