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Einzelhandel in Harheim

Vorlagentyp: B

Bericht

Der vorgeschlagene Standort westlich der Maßbornstraße ist als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu beurteilen. Die Realisierung der vorgeschlagenen Einzelhandelsflächen zählt nicht zu den im Außenbereich privilegierten Vorhaben. Daher ist diese Nutzung auf dem o.g. Grundstück planungsrechtlich nicht zulässig. Das Vorhaben widerspricht den Zielen der Raumordnung, den Vorgaben des Flächennutzungsplans und den Zielen des städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Aus diesem Grund wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den entsprechenden Standort nicht weiterverfolgt. Der Magistrat prüft aktuell die örtliche und planungsrechtliche Machbarkeit eines Marktes an anderen Potentialstandorten in Harheim.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 25
OBR 14
TO I, TOP 22
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 385 wird zurückgewiesen.
Zustimmung:
CDU BFF
Ablehnung:
Grüne
Sitzung 23
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 14
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP Linke VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Ablehnung:
CDU AFD Gartenpartei

Verknüpfte Vorlagen