Der sich erwärmenden Stadt entgegentreten; hier: "Schwammstadt" gegen Regenflut und Hitze
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 29.10.2021, B
385 Betreff:
Der sich erwärmenden Stadt entgegentreten; hier:
"Schwammstadt" gegen Regenflut und Hitze Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 23.09.2021,
§ 574 - OA 617/20 OBR 1 -
Der Begriff der Schwammstadt
umfasst vom Grundsatz her das Ziel einer ortsnahen Bewirtschaftung des
anfallenden Niederschlagswassers. Auch in der "wassersensiblen
Stadtentwicklung" oder bei der Entwicklung einer blau-grünen Infrastruktur
werden diese Ziele verfolgt. Statt einer Ableitung des Regenwassers in die
Kanalisation soll eine Annäherung an den natürlichen Wasserkreislauf erreicht
werden. Die ortsnahe Bewirtschaftung des
Niederschlagswassers entspricht zudem den bestehenden gesetzlichen Vorgaben und
führt nicht nur zu einem besseren Stadtklima, geringerer Gefährdung durch
Starkregen und gesünderen Verhältnissen für Bewohner*innen und Stadtbäume,
sondern ist auch für das Grundwasser, die Bäche und Flüsse, den Artenschutz
sowie auch die Trinkwasserversorgung und sichere Abwasserentsorgung von hoher
Bedeutung. Das anfallende Niederschlagswasser soll ortsnah bewirtschaftet
werden. Dies umfasst eine ganze Bandbreite von Möglichkeiten, z. B. die
Entsiegelung von Flächen, eine Versickerung vor Ort, Verdunstung, Rückhaltung
und gedrosselte Ableitung, die Anlage von Dachbegrünung oder auch die Nutzung
des Regenwassers, z. B. für die Toilettenspülung, was zudem zu einer
Substitution von Trinkwasser beiträgt. In den einzelnen Stadtbereichen können jeweils
entsprechend der örtlichen Verhältnisse angepasste Strategien entwickelt
werden. So stellt sich die Situation im innerstädtischen Bestand anders dar als
in neuen Baugebieten am Ortsrand. In den Bebauungsplanverfahren ist die
Entwicklung von Konzepten zur Regenwasserbewirtschaftung schon heute ein
wesentlicher Inhalt. Naturnahe Anlagen zur Regenwasserbewirtschaftung wurden in
den letzten Jahren durch die Zusammenarbeit der beteiligten Ämter in mehreren
Neubaugebieten umgesetzt, zum Beispiel in den Baugebieten "Lindenviertel",
"Riedberg" und "Am Martinszehnten". Es ist auch Ziel des Magistrats,
Regenwasserbewirtschaftung im gesamten Stadtgebiet, das heißt auch im Bestand,
umzusetzen, um u. a. die zukünftige Abwasserentsorgung sicherzustellen.
Regenwasser soll deshalb perspektivisch insbesondere von der
Mischwasser-Kanalisation abgekoppelt werden. So sind auch im Bestand Maßnahmen
zur Bewirtschaftung oder auch zur Nutzung des Regenwassers zu prüfen. Dies ist
in diesen Bereichen im Wesentlichen dann möglich, wenn Bebauungspläne
aufgestellt werden oder entsprechende Genehmigungen erforderlich werden, an die
die Vorgaben geknüpft werden können. Für private Grundstücke gibt es darüber hinaus einen
Förderanreiz durch das Programm "Frankfurt frischt auf", bei dem Dach-,
Fassaden- und Hofbegrünungen bezuschusst werden. Dies gilt auch für
Investitionen in Anlagen zur Regenwasserspeicherung für die Bewässerung
ebendieser Begrünungsmaßnahmen. Auch im Rahmen des Bund-Länder-Programm Wachstum und
Nachhaltige Erneuerung (ehemals Stadtumbau in Hessen) für Griesheim-Mitte wird
ein entsprechendes Programm auf den Weg gebracht. Es soll für die privaten
Grundstückseigentümer Anreize schaffen, die Regenwasserbewirtschaftung auf dem
eigenen Grundstück zu verbessern, indem sie Maßnahmen umsetzen, durch die
Regenwasser vor Ort weitestgehend verdunstet, versickert oder als Brauchwasser
genutzt werden kann. Überschüssiges Wasser soll gedrosselt - möglichst in ein
Gewässer - abfließen. Um darüber hinaus Maßnahmen im öffentlichen Raum, wie
eine Versickerung von Regenwasser umsetzen zu können, müssen die räumlichen
Verhältnisse gegeben sein und es dürfen hierdurch keine Gefährdungen z. B. für
den Untergrund ausgehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
20.10.2020, OA 617
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planen, Wohnen und Städtebau
Ausschuss für
Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7,
8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 03.11.2021 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11
am 22.11.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 4
am 22.11.2021, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP, Volt und BFF gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 6. Sitzung des OBR 1
am 23.11.2021, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI
gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 6. Sitzung des OBR 6
am 23.11.2021, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12
am 26.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 5
am 26.11.2021, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15
am 26.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 14
am 29.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 10
am 30.11.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7
am 30.11.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 13
am 30.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16
am 30.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2
am 01.12.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Die Vorlage B 385 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 8
am 02.12.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3
am 02.12.2021, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 6. Sitzung des OBR 9
am 02.12.2021, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 4. Sitzung des
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.01.2022, TO I, TOP 31
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen
ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
LINKE. und FRAKTION (= Kenntnis) 7. Sitzung des OBR 2
am 17.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 4. Sitzung des
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP
24 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen
ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en):
§ 1067, 4. Sitzung
des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.01.2022 Aktenzeichen: 61 0