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Der sich erwärmenden Stadt entgegentreten; hier: "Schwammstadt" gegen Regenflut und Hitze

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.10.2021, B 385 Betreff: Der sich erwärmenden Stadt entgegentreten; hier: "Schwammstadt" gegen Regenflut und Hitze Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 23.09.2021, § 574 - OA 617/20 OBR 1 - Der Begriff der Schwammstadt umfasst vom Grundsatz her das Ziel einer ortsnahen Bewirtschaftung des anfallenden Niederschlagswassers. Auch in der "wassersensiblen Stadtentwicklung" oder bei der Entwicklung einer blau-grünen Infrastruktur werden diese Ziele verfolgt. Statt einer Ableitung des Regenwassers in die Kanalisation soll eine Annäherung an den natürlichen Wasserkreislauf erreicht werden. Die ortsnahe Bewirtschaftung des Niederschlagswassers entspricht zudem den bestehenden gesetzlichen Vorgaben und führt nicht nur zu einem besseren Stadtklima, geringerer Gefährdung durch Starkregen und gesünderen Verhältnissen für Bewohner*innen und Stadtbäume, sondern ist auch für das Grundwasser, die Bäche und Flüsse, den Artenschutz sowie auch die Trinkwasserversorgung und sichere Abwasserentsorgung von hoher Bedeutung. Das anfallende Niederschlagswasser soll ortsnah bewirtschaftet werden. Dies umfasst eine ganze Bandbreite von Möglichkeiten, z. B. die Entsiegelung von Flächen, eine Versickerung vor Ort, Verdunstung, Rückhaltung und gedrosselte Ableitung, die Anlage von Dachbegrünung oder auch die Nutzung des Regenwassers, z. B. für die Toilettenspülung, was zudem zu einer Substitution von Trinkwasser beiträgt. In den einzelnen Stadtbereichen können jeweils entsprechend der örtlichen Verhältnisse angepasste Strategien entwickelt werden. So stellt sich die Situation im innerstädtischen Bestand anders dar als in neuen Baugebieten am Ortsrand. In den Bebauungsplanverfahren ist die Entwicklung von Konzepten zur Regenwasserbewirtschaftung schon heute ein wesentlicher Inhalt. Naturnahe Anlagen zur Regenwasserbewirtschaftung wurden in den letzten Jahren durch die Zusammenarbeit der beteiligten Ämter in mehreren Neubaugebieten umgesetzt, zum Beispiel in den Baugebieten "Lindenviertel", "Riedberg" und "Am Martinszehnten". Es ist auch Ziel des Magistrats, Regenwasserbewirtschaftung im gesamten Stadtgebiet, das heißt auch im Bestand, umzusetzen, um u. a. die zukünftige Abwasserentsorgung sicherzustellen. Regenwasser soll deshalb perspektivisch insbesondere von der Mischwasser-Kanalisation abgekoppelt werden. So sind auch im Bestand Maßnahmen zur Bewirtschaftung oder auch zur Nutzung des Regenwassers zu prüfen. Dies ist in diesen Bereichen im Wesentlichen dann möglich, wenn Bebauungspläne aufgestellt werden oder entsprechende Genehmigungen erforderlich werden, an die die Vorgaben geknüpft werden können. Für private Grundstücke gibt es darüber hinaus einen Förderanreiz durch das Programm "Frankfurt frischt auf", bei dem Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen bezuschusst werden. Dies gilt auch für Investitionen in Anlagen zur Regenwasserspeicherung für die Bewässerung ebendieser Begrünungsmaßnahmen. Auch im Rahmen des Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung (ehemals Stadtumbau in Hessen) für Griesheim-Mitte wird ein entsprechendes Programm auf den Weg gebracht. Es soll für die privaten Grundstückseigentümer Anreize schaffen, die Regenwasserbewirtschaftung auf dem eigenen Grundstück zu verbessern, indem sie Maßnahmen umsetzen, durch die Regenwasser vor Ort weitestgehend verdunstet, versickert oder als Brauchwasser genutzt werden kann. Überschüssiges Wasser soll gedrosselt - möglichst in ein Gewässer - abfließen. Um darüber hinaus Maßnahmen im öffentlichen Raum, wie eine Versickerung von Regenwasser umsetzen zu können, müssen die räumlichen Verhältnisse gegeben sein und es dürfen hierdurch keine Gefährdungen z. B. für den Untergrund ausgehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.10.2020, OA 617 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 03.11.2021 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 4 am 22.11.2021, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP, Volt und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 14 am 29.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 13 am 30.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Die Vorlage B 385 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.01.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FRAKTION (= Kenntnis) 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1067, 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.01.2022 Aktenzeichen: 61 0