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Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60

Vorlagentyp: B

Bericht

Der vorgeschlagene Standort westlich der Maßbornstraße ist als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu beurteilen. Daher ist die Errichtung eines großflächigen Einzelhandels auf dem o.g. Grundstück planungsrechtlich nicht zulässig. Grundsätzlich wären die in der Anregung des OBR 14 genannten Punkte bezüglich der Flächenversiegelung im Rahmen einer Aufstellung eines Bebauungsplanes abzuarbeiten. Das in der Rede stehende Vorhaben widerspricht jedoch den Zielen der Raumordnung, den Vorhaben des Regionalen Südhessen/ Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/ RegFNP 2010) und darüber hinaus den Zielen des städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts. Aus diesen Gründen wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den entsprechenden Standort nicht weiterverfolgt. Der Magistrat prüft aktuell die örtliche und planungsrechtliche Machbarkeit eines Marktes an anderen Potentialstandorten in Harheim.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 25
OBR 14
TO I, TOP 21
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 384 wird zurückgewiesen.
Zustimmung:
CDU BFF
Ablehnung:
Grüne
Sitzung 23
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 13
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 384 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP Linke VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Ablehnung:
CDU AFD Gartenpartei