Chance für Wohnungsbau auch in Sindlingen-Süd nutzen!
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 09.10.2015, B 372
Betreff: Chance für Wohnungsbau auch in Sindlingen-Süd nutzen! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6094 + Anlage - OA 613/15 + Anlage OBR 6 - Der Magistrat begrüßt den Vorschlag des Ortsbeirates das angesprochene Arrondierungsgebiet in Sindlingen-Süd vorzusehen. Der Landschaftsraum des Bereichs Sindlingen Süd befand sich bisher innerhalb von Achtungsabständen gemäß der Seveso-Richtlinie zum Industriepark Höchst, die einer Überplanung entgegenstehen. Der Magistrat hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt auf der Grundlage sogenannter Detailkenntnisse entsprechend dem Leitfaden der Kommission für Arbeitssicherheit (KAS) Nr. 18 zu aktuellen Werten und evtl. Korrekturen der bekannten und bei Planungen zu berücksichtigenden Achtungsabstände kommen soll. Für den Westteil des Industrieparks Höchst liegen inzwischen Untersuchungsergebnisse vor. Danach befindet sich die östliche Hälfte von Sindlingen Süd und damit der hier angesprochene Arrondierungsbereich weiterhin innerhalb der Achtungsabstände gemäß der Seveso-III-Richtlinie. Der Magistrat prüft zurzeit, welche Abwägungsspielräume für räumliche Planungen sog. schützenswerter Nutzungen der Stadt durch die aktuelle Rechtsprechung eingeräumt werden. Sollten sich diese Spielräume auch für den angesprochenen Planbereich als anwendbar darstellen, wird der Magistrat den vorgeschlagenen Arrondierungsbereich einer planerischen Prüfung unterziehen. Dabei werden einzelne Rahmenbedingungen, v. a. hinsichtlich der naturräumlichen Gegebenheiten, dahingehend geprüft, ob sich das Gebiet für eine Wohnbaulandentwicklung eignet. Nach Abschluss der Prüfung wird der Magistrat hierüber unaufgefordert berichten.