Chance für Wohnungsbau auch in Sindlingen-Süd nutzen!
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 09.10.2015, B
372 Betreff:
Chance für Wohnungsbau auch in Sindlingen-Süd nutzen! Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
16.07.2015, § 6094 + Anlage -
OA 613/15 + Anlage OBR 6 - Der Magistrat begrüßt den Vorschlag
des Ortsbeirates das angesprochene Arrondierungsgebiet in Sindlingen-Süd
vorzusehen.
Der Landschaftsraum des Bereichs
Sindlingen Süd befand sich bisher innerhalb von Achtungsabständen gemäß der
Seveso-Richtlinie zum Industriepark Höchst, die einer Überplanung
entgegenstehen. Der Magistrat hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das in
Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt auf der Grundlage sogenannter
Detailkenntnisse entsprechend dem Leitfaden der Kommission für
Arbeitssicherheit (KAS) Nr. 18 zu aktuellen Werten und evtl. Korrekturen der
bekannten und bei Planungen zu berücksichtigenden Achtungsabstände kommen
soll. Für den Westteil des Industrieparks
Höchst liegen inzwischen Untersuchungsergebnisse vor. Danach befindet sich die
östliche Hälfte von Sindlingen Süd und damit der hier angesprochene
Arrondierungsbereich weiterhin innerhalb der Achtungsabstände gemäß der
Seveso-III-Richtlinie. Der Magistrat prüft zurzeit, welche
Abwägungsspielräume für räumliche Planungen sog. schützenswerter Nutzungen der
Stadt durch die aktuelle Rechtsprechung eingeräumt werden. Sollten sich diese
Spielräume auch für den angesprochenen Planbereich als anwendbar darstellen,
wird der Magistrat den vorgeschlagenen Arrondierungsbereich einer planerischen
Prüfung unterziehen. Dabei werden einzelne Rahmenbedingungen, v. a.
hinsichtlich der naturräumlichen Gegebenheiten, dahingehend geprüft, ob sich
das Gebiet für eine Wohnbaulandentwicklung eignet. Nach Abschluss der Prüfung wird der Magistrat
hierüber unaufgefordert berichten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
10.03.2015, OA 613
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6
Versandpaket: 14.10.2015 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6
am 03.11.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und REP gegen CDU (=
Kenntnis als Zwischenbericht) 45. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 07.12.2015, TO I, TOP
20 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und LINKE.
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP, BFF und RÖMER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en):
§ 6570, 45. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 07.12.2015 Aktenzeichen: 64 1