Erreichbarkeit des Schadstoffmobils
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 13.06.2008, B
369 Betreff:
Erreichbarkeit des Schadstoffmobils Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.03.2008, §
3720 - OA 604 OBR 3 - Die Abkehr von den ehemals stationären Sammelstellen
hin zu einer bürgerfreundlichen mobilen Sammlung von Sonderabfällen hat sich
bewährt. Die mobilen Abgabestellen werden von der Bevölkerung angenommen. Es
besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit an 73 Abgabestellen im
gesamten Stadtgebiet an zusammen1.600 Terminen Sonderabfälle abzugeben. Es kann
jede Abgabestelle genutzt werden, also nicht nur die im direkten Wohnumfeld,
sondern auch die im Nachbarstadtteil oder in der Nähe des Arbeitsplatzes. Die
Termine und Sammelorte werden vielfach veröffentlicht (Tageszeitungen, Internet
und über eine an alle Haushalte verteilte Broschüre). Die Einrichtung einer stationären Sammelstelle in der
Weidenbornstraße wäre aufgrund der zu beachtenden Vorschriften nur mit hohem
finanziellem Aufwand möglich. Außerdem müsste, da bei der Abgabe von
Schadstoffen die Anwesenheit von speziell geschultem Fachpersonal
vorgeschrieben ist, Personal von den mobilen Annahmestellen abgezogen werden.
Dies würde eine beträchtliche Einschränkung der Abgabemöglichkeiten in den
anderen Stadtteilen bedeuten. Mit einem Rückgang der abgegebenen Schadstoffe
und die Entsorgung dieser über die normale Abfalltonne wäre zu rechnen. Der
Magistrat sieht daher von der Einrichtung einer stationären Sammelstelle
ab. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
14.02.2008, OA 604
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 18.06.2008 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung
der KAV am 04.08.2008, TO II, TOP 24
Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
25. Sitzung des OBR 2
am 11.08.2008, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1
am 12.08.2008, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR
16 am 12.08.2008, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, WBE, fwf und FDP gegen SPD (=
Zurückweisung) 25. Sitzung des OBR 7
am 12.08.2008, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 4
am 12.08.2008, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (=
Zurückweisung) 24. Sitzung des OBR
13 am 12.08.2008, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6
am 12.08.2008, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR
10 am 12.08.2008, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8
am 14.08.2008, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3
am 14.08.2008, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR
15 am 15.08.2008, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5
am 15.08.2008, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR
12 am 15.08.2008, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR
11 am 18.08.2008, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, REP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (=
Zurückweisung) 24. Sitzung des OBR
14 am 18.08.2008, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 9
am 21.08.2008, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.09.2008, TO I, TOP 27
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
REP und NPD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4500, 24. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 11.09.2008 Aktenzeichen: 79 4