Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Erreichbarkeit des Schadstoffmobils

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.06.2008, B 369 Betreff: Erreichbarkeit des Schadstoffmobils Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.03.2008, § 3720 - OA 604 OBR 3 - Die Abkehr von den ehemals stationären Sammelstellen hin zu einer bürgerfreundlichen mobilen Sammlung von Sonderabfällen hat sich bewährt. Die mobilen Abgabestellen werden von der Bevölkerung angenommen. Es besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit an 73 Abgabestellen im gesamten Stadtgebiet an zusammen1.600 Terminen Sonderabfälle abzugeben. Es kann jede Abgabestelle genutzt werden, also nicht nur die im direkten Wohnumfeld, sondern auch die im Nachbarstadtteil oder in der Nähe des Arbeitsplatzes. Die Termine und Sammelorte werden vielfach veröffentlicht (Tageszeitungen, Internet und über eine an alle Haushalte verteilte Broschüre). Die Einrichtung einer stationären Sammelstelle in der Weidenbornstraße wäre aufgrund der zu beachtenden Vorschriften nur mit hohem finanziellem Aufwand möglich. Außerdem müsste, da bei der Abgabe von Schadstoffen die Anwesenheit von speziell geschultem Fachpersonal vorgeschrieben ist, Personal von den mobilen Annahmestellen abgezogen werden. Dies würde eine beträchtliche Einschränkung der Abgabemöglichkeiten in den anderen Stadtteilen bedeuten. Mit einem Rückgang der abgegebenen Schadstoffe und die Entsorgung dieser über die normale Abfalltonne wäre zu rechnen. Der Magistrat sieht daher von der Einrichtung einer stationären Sammelstelle ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 14.02.2008, OA 604 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 18.06.2008 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung der KAV am 04.08.2008, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. 25. Sitzung des OBR 2 am 11.08.2008, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 12.08.2008, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 16 am 12.08.2008, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE, fwf und FDP gegen SPD (= Zurückweisung) 25. Sitzung des OBR 7 am 12.08.2008, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 4 am 12.08.2008, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 24. Sitzung des OBR 13 am 12.08.2008, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 12.08.2008, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 12.08.2008, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 14.08.2008, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 14.08.2008, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 15 am 15.08.2008, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5 am 15.08.2008, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 15.08.2008, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 18.08.2008, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, REP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Zurückweisung) 24. Sitzung des OBR 14 am 18.08.2008, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 9 am 21.08.2008, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.09.2008, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4500, 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 11.09.2008 Aktenzeichen: 79 4

Verknüpfte Vorlagen