Erreichbarkeit des Schadstoffmobils
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Bericht des Magistrats vom 13.06.2008, B 369
Betreff: Erreichbarkeit des Schadstoffmobils Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.03.2008, § 3720 - OA 604 OBR 3 - Die Abkehr von den ehemals stationären Sammelstellen hin zu einer bürgerfreundlichen mobilen Sammlung von Sonderabfällen hat sich bewährt. Die mobilen Abgabestellen werden von der Bevölkerung angenommen. Es besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit an 73 Abgabestellen im gesamten Stadtgebiet an zusammen1.600 Terminen Sonderabfälle abzugeben. Es kann jede Abgabestelle genutzt werden, also nicht nur die im direkten Wohnumfeld, sondern auch die im Nachbarstadtteil oder in der Nähe des Arbeitsplatzes. Die Termine und Sammelorte werden vielfach veröffentlicht (Tageszeitungen, Internet und über eine an alle Haushalte verteilte Broschüre). Die Einrichtung einer stationären Sammelstelle in der Weidenbornstraße wäre aufgrund der zu beachtenden Vorschriften nur mit hohem finanziellem Aufwand möglich. Außerdem müsste, da bei der Abgabe von Schadstoffen die Anwesenheit von speziell geschultem Fachpersonal vorgeschrieben ist, Personal von den mobilen Annahmestellen abgezogen werden. Dies würde eine beträchtliche Einschränkung der Abgabemöglichkeiten in den anderen Stadtteilen bedeuten. Mit einem Rückgang der abgegebenen Schadstoffe und die Entsorgung dieser über die normale Abfalltonne wäre zu rechnen. Der Magistrat sieht daher von der Einrichtung einer stationären Sammelstelle ab.