1.000 neue Bäume: „Der Baum in meiner Nachbarschaft - Bäume für die Stadtteile“
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 17.08.2020, B
360 Betreff:
1.000 neue Bäume: "Der Baum in meiner Nachbarschaft - Bäume für die
Stadtteile" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2020, § 5473 - NR 1125/20 CDU/SPD/GRÜNE - Der Magistrat ist sich über das große Interesse der
Frankfurter/-innen bewusst, sich an Baumpflanzaktionen zu beteiligen. Dies hat
der Aktionstag im Herbst 2019 im Stadtwald deutlich gezeigt. Bei Baumpflanzungen gilt es Folgendes grundsätzlich
zu beachten: Die Auswahl der Standorte: Vor allem
bei Straßenbäumen sind häufig andere Fachämter hinzuzuziehen und räumliche
Gegebenheiten, z. B. Rettungswege, behindertengerechte Zugänge, Wenderadien
sowie Leitungstrassen zu prüfen und zu beachten. Erfahrungsgemäß ist hierfür
ein intensiver, leider oft auch langwieriger Abstimmungsprozess notwendig. Oft
liegt es an diesen Rahmenbedingungen, wenn ein ursprünglich geplanter
Baumstandort nicht bepflanzt werden kann. In Grünanlagen erfolgen die
Baumpflanzungen in der Regel zeitnah, da keine weiteren Abstimmungen
erforderlich sind. Begrenzender Faktor ist hier vielmehr der Altbaumbestand: In
bereits sehr dichten Beständen erfolgt keine Nachpflanzung, da die Jungbäume
hier sehr schwierige Bedingungen haben wie z. B. Schatten oder stark
durchwurzelte Böden. Die Dimensionierung der Standorte: Gerade bei
Straßenumbauten und Platzgestaltungen verfolgt das Fachamt das Ziel, für neue
Baumstandorte besonders im Hinblick auf den verfügbaren Wurzelraum ausreichend
große Volumina zu bemessen, um eine dauerhafte Vitalität und gute
Wachstumsmöglichkeiten für die Bäume sicherzustellen. Eine einfache
Nachpflanzung an einem Standort, an dem bereits ein Baum abgestorben ist, hat
ohne vorherige Verbesserung deutlich geringere Erfolgsaussichten. Die Qualität des Standortes und der Baumpflege:
Ebenso wichtig wie die Dimensionierung der Baumgruben, sind die Beschaffenheit
des Baumsubstrates und die Sicherstellung einer dauerhaften Wasserversorgung in
den ersten Jahren nach der Pflanzung sowie eine entsprechende Kronenpflege.
Dies wiederum hat Auswirkungen auf die Kosten einer Neupflanzung und der
nachfolgenden Pflege. Aus Sicht des Fachamtes gilt hier Qualität vor der reinen
Quantität, damit die Baumpflanzungen erfolgreich sind. Die Beteiligung der Bürger/-innen bei der Pflanzung:
Bei der Pflanzaktion im Stadtwald wurden Setzlinge aus der Forstbaumschule
gepflanzt, die nur etwa 50 cm hoch und vorwiegend ballenlos waren. So konnten
alle Bevölkerungsgruppen problemlos mitmachen. Eine weitere Pflanzaktion ist
für den Herbst geplant. Straßen- oder Parkbäume sind zum Pflanzzeitpunkt ca.
5-6 m hoch, sind im Durchschnitt 12-16 Jahre alt, wiegen zwischen 300 kg und
400 kg und werden mithilfe eines Krans in die Pflanzgrube gehoben. Die
Pflanzgrube muss professionell vorbereitet werden, d.h. durch Ausheben der
Baumgrube mittels Bagger möglichst tief und breit, durch Lockerung des
Untergrundes, Düngerbeigaben, Verwendung spezieller Substratmischungen, Einbau
einer Bewässerungseinrichtung und Einbringung von Befestigungsmaterialien für
den neu gepflanzten Baum. Hinzu kommen die vorbereitenden
Kronenschnittarbeiten, die vor der Pflanzung eines Baumes notwendig sind. Ein
selbstständiges Pflanzen durch Laien ist aus vielerlei Gründen aus Sicht des
Fachamtes nicht sinnvoll, auch im Hinblick auf die Arbeitssicherheit und die
hohen Kosten bei Ausfall eines Baumes. Im Rahmen des "Tag des Baumes" werden alljährlich
Baumpflanzaktionen mit Schulklassen durchgeführt. Die Schüler/-innen füllen die
Pflanzgruben der vom Fachamt vorbereiteten Bäume und bereiten das Thema Baum im
Unterricht fachlich auf. Um das Thema in Zukunft weitreichender zu bespielen,
wäre eine Ausweitung des Aktionstages denkbar. Baumpatenschaften werden seit jeher vom Fachamt
unterstützt. Im Sommer startete eine neue Kampagne zur Werbung für Pat/-innen
für Bäume, Baumscheiben und Blumenkübel. Auch Schulklassen und Umwelt-AGs haben
bereits Patenschaften übernommen und können dies weiterhin tun. Die
Finanzierung von Bäumen: Die finanziellen Mittel zur Nachpflanzung von Bäumen
an geeigneten Standorten in Grün- und Parkanlagen stehen grundsätzlich in
ausreichendem Maße im Haushalt zur Verfügung. Allerdings werden gern
zweckgebundene Spenden von engagierten Personen und Institutionen
angenommen. Anders gestaltet
es sich bei Baumpflanzungen im Straßenbereich. Hier können Kosten von (bis zu)
20.000,-- Euro pro Baum entstehen, sollten die zuvor benannten
Rahmenbedingungen (Dimension der Baumgrube etc.) eingehalten werden. Bäume auf privaten Grundstücken: Im privaten Bereich
gilt bereits seit 1978 die Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt, die für jede
Baumfällung einen entsprechenden Ausgleich bzw. eine Ausgleichszahlung fordert.
In diesem Zusammenhang sei auch das Programm "Der geschenkte Baum" des
Umweltamtes erwähnt, das aus diesen Ausgleichszahlungen finanziert wird und
über welches Privatpersonen kostenlos einen Laubbaum für ihr Grundstück
erhalten können.
Unter der Voraussetzung, dass die
fachlichen Belange bei Pflanzaktionen Berücksichtigung finden, steht das
Fachamt gern für einen Austausch mit den Ortsberät/-innen zur Verfügung.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
21.02.2020, NR 1125
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 19.08.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9
am 27.08.2020, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR
12 am 28.08.2020, TO I, TOP 72 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR
14 am 14.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7
am 15.09.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 360 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1
am 15.09.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI
und U.B. 43. Sitzung des OBR 4
am 15.09.2020, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6
am 15.09.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR
10 am 15.09.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR
13 am 15.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8
am 17.09.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR
15 am 18.09.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5
am 18.09.2020, TO I, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2
am 21.09.2020, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
3 CDU, 1 SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen
FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) bei Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD
41. Sitzung des OBR
11 am 21.09.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR
16 am 22.09.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3
am 24.09.2020, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 22.10.2020, TO I, TOP 17
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
AfD und FRANKFURTER (= Kenntnis) 43. Sitzung des OBR 7
am 27.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 6482, 43. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 22.10.2020 Aktenzeichen: 79 1