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1.000 neue Bäume: „Der Baum in meiner Nachbarschaft - Bäume für die Stadtteile“

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.08.2020, B 360 Betreff: 1.000 neue Bäume: "Der Baum in meiner Nachbarschaft - Bäume für die Stadtteile" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2020, § 5473 - NR 1125/20 CDU/SPD/GRÜNE - Der Magistrat ist sich über das große Interesse der Frankfurter/-innen bewusst, sich an Baumpflanzaktionen zu beteiligen. Dies hat der Aktionstag im Herbst 2019 im Stadtwald deutlich gezeigt. Bei Baumpflanzungen gilt es Folgendes grundsätzlich zu beachten: Die Auswahl der Standorte: Vor allem bei Straßenbäumen sind häufig andere Fachämter hinzuzuziehen und räumliche Gegebenheiten, z. B. Rettungswege, behindertengerechte Zugänge, Wenderadien sowie Leitungstrassen zu prüfen und zu beachten. Erfahrungsgemäß ist hierfür ein intensiver, leider oft auch langwieriger Abstimmungsprozess notwendig. Oft liegt es an diesen Rahmenbedingungen, wenn ein ursprünglich geplanter Baumstandort nicht bepflanzt werden kann. In Grünanlagen erfolgen die Baumpflanzungen in der Regel zeitnah, da keine weiteren Abstimmungen erforderlich sind. Begrenzender Faktor ist hier vielmehr der Altbaumbestand: In bereits sehr dichten Beständen erfolgt keine Nachpflanzung, da die Jungbäume hier sehr schwierige Bedingungen haben wie z. B. Schatten oder stark durchwurzelte Böden. Die Dimensionierung der Standorte: Gerade bei Straßenumbauten und Platzgestaltungen verfolgt das Fachamt das Ziel, für neue Baumstandorte besonders im Hinblick auf den verfügbaren Wurzelraum ausreichend große Volumina zu bemessen, um eine dauerhafte Vitalität und gute Wachstumsmöglichkeiten für die Bäume sicherzustellen. Eine einfache Nachpflanzung an einem Standort, an dem bereits ein Baum abgestorben ist, hat ohne vorherige Verbesserung deutlich geringere Erfolgsaussichten. Die Qualität des Standortes und der Baumpflege: Ebenso wichtig wie die Dimensionierung der Baumgruben, sind die Beschaffenheit des Baumsubstrates und die Sicherstellung einer dauerhaften Wasserversorgung in den ersten Jahren nach der Pflanzung sowie eine entsprechende Kronenpflege. Dies wiederum hat Auswirkungen auf die Kosten einer Neupflanzung und der nachfolgenden Pflege. Aus Sicht des Fachamtes gilt hier Qualität vor der reinen Quantität, damit die Baumpflanzungen erfolgreich sind. Die Beteiligung der Bürger/-innen bei der Pflanzung: Bei der Pflanzaktion im Stadtwald wurden Setzlinge aus der Forstbaumschule gepflanzt, die nur etwa 50 cm hoch und vorwiegend ballenlos waren. So konnten alle Bevölkerungsgruppen problemlos mitmachen. Eine weitere Pflanzaktion ist für den Herbst geplant. Straßen- oder Parkbäume sind zum Pflanzzeitpunkt ca. 5-6 m hoch, sind im Durchschnitt 12-16 Jahre alt, wiegen zwischen 300 kg und 400 kg und werden mithilfe eines Krans in die Pflanzgrube gehoben. Die Pflanzgrube muss professionell vorbereitet werden, d.h. durch Ausheben der Baumgrube mittels Bagger möglichst tief und breit, durch Lockerung des Untergrundes, Düngerbeigaben, Verwendung spezieller Substratmischungen, Einbau einer Bewässerungseinrichtung und Einbringung von Befestigungsmaterialien für den neu gepflanzten Baum. Hinzu kommen die vorbereitenden Kronenschnittarbeiten, die vor der Pflanzung eines Baumes notwendig sind. Ein selbstständiges Pflanzen durch Laien ist aus vielerlei Gründen aus Sicht des Fachamtes nicht sinnvoll, auch im Hinblick auf die Arbeitssicherheit und die hohen Kosten bei Ausfall eines Baumes. Im Rahmen des "Tag des Baumes" werden alljährlich Baumpflanzaktionen mit Schulklassen durchgeführt. Die Schüler/-innen füllen die Pflanzgruben der vom Fachamt vorbereiteten Bäume und bereiten das Thema Baum im Unterricht fachlich auf. Um das Thema in Zukunft weitreichender zu bespielen, wäre eine Ausweitung des Aktionstages denkbar. Baumpatenschaften werden seit jeher vom Fachamt unterstützt. Im Sommer startete eine neue Kampagne zur Werbung für Pat/-innen für Bäume, Baumscheiben und Blumenkübel. Auch Schulklassen und Umwelt-AGs haben bereits Patenschaften übernommen und können dies weiterhin tun. Die Finanzierung von Bäumen: Die finanziellen Mittel zur Nachpflanzung von Bäumen an geeigneten Standorten in Grün- und Parkanlagen stehen grundsätzlich in ausreichendem Maße im Haushalt zur Verfügung. Allerdings werden gern zweckgebundene Spenden von engagierten Personen und Institutionen angenommen. Anders gestaltet es sich bei Baumpflanzungen im Straßenbereich. Hier können Kosten von (bis zu) 20.000,-- Euro pro Baum entstehen, sollten die zuvor benannten Rahmenbedingungen (Dimension der Baumgrube etc.) eingehalten werden. Bäume auf privaten Grundstücken: Im privaten Bereich gilt bereits seit 1978 die Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt, die für jede Baumfällung einen entsprechenden Ausgleich bzw. eine Ausgleichszahlung fordert. In diesem Zusammenhang sei auch das Programm "Der geschenkte Baum" des Umweltamtes erwähnt, das aus diesen Ausgleichszahlungen finanziert wird und über welches Privatpersonen kostenlos einen Laubbaum für ihr Grundstück erhalten können. Unter der Voraussetzung, dass die fachlichen Belange bei Pflanzaktionen Berücksichtigung finden, steht das Fachamt gern für einen Austausch mit den Ortsberät/-innen zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.02.2020, NR 1125 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 19.08.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 27.08.2020, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 72 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 360 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. 43. Sitzung des OBR 4 am 15.09.2020, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 13 am 15.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis. Abstimmung: 3 CDU, 1 SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) bei Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 16 am 22.09.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 22.10.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Kenntnis) 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6482, 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 22.10.2020 Aktenzeichen: 79 1