Alte Turnhalle am Grubweg 6, Flur 14, Flurstück 1785
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B
342 Betreff:
Alte Turnhalle am Grubweg 6, Flur 14, Flurstück 1785 Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
21.06.2018, § 2872 - OA
268/18 OBR 12 -
Das Flurstück ist aktuell nach § 34
BauGB als unbeplanter Innenbereich einzustufen. Die gewünschten Nutzungen für
das schulische, kulturelle, sportliche und gemeinschaftliche Stadtteilleben
werden in der Regel bauplanungsrechtlich zulässig sein. Das Flurstück befindet
sich im Eigentum der Stadt Frankfurt. Da somit sowohl der Zugriff auf das Flurstück
gesichert ist als auch die Schaffung von Planungsrecht für
Gemeinbedarfsnutzungen nicht erforderlich ist, steht den Zielen im Sinne der
Ortsbeiratsanregung nichts entgegen. Der Magistrat sieht daher keine Notwendigkeit zur
Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Festsetzung "Gemeinbedarfsfläche".
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
18.05.2018, OA 268
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 12
Versandpaket: 24.10.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR
12 am 30.11.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP
20 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3520, 27. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.01.2019 Aktenzeichen: 40 2