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Alte Turnhalle am Grubweg 6, Flur 14, Flurstück 1785

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 342

Betreff: Alte Turnhalle am Grubweg 6, Flur 14, Flurstück 1785 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.06.2018, § 2872 - OA 268/18 OBR 12 - Das Flurstück ist aktuell nach § 34 BauGB als unbeplanter Innenbereich einzustufen. Die gewünschten Nutzungen für das schulische, kulturelle, sportliche und gemeinschaftliche Stadtteilleben werden in der Regel bauplanungsrechtlich zulässig sein. Das Flurstück befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt. Da somit sowohl der Zugriff auf das Flurstück gesichert ist als auch die Schaffung von Planungsrecht für Gemeinbedarfsnutzungen nicht erforderlich ist, steht den Zielen im Sinne der Ortsbeiratsanregung nichts entgegen. Der Magistrat sieht daher keine Notwendigkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Festsetzung "Gemeinbedarfsfläche".

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 27
OBR 12
TO I, TOP 21
Angenommen
Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 27
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 20
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter