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Alte Turnhalle am Grubweg 6, Flur 14, Flurstück 1785

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 342 Betreff: Alte Turnhalle am Grubweg 6, Flur 14, Flurstück 1785 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.06.2018, § 2872 - OA 268/18 OBR 12 - Das Flurstück ist aktuell nach § 34 BauGB als unbeplanter Innenbereich einzustufen. Die gewünschten Nutzungen für das schulische, kulturelle, sportliche und gemeinschaftliche Stadtteilleben werden in der Regel bauplanungsrechtlich zulässig sein. Das Flurstück befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt. Da somit sowohl der Zugriff auf das Flurstück gesichert ist als auch die Schaffung von Planungsrecht für Gemeinbedarfsnutzungen nicht erforderlich ist, steht den Zielen im Sinne der Ortsbeiratsanregung nichts entgegen. Der Magistrat sieht daher keine Notwendigkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Festsetzung "Gemeinbedarfsfläche". Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.05.2018, OA 268 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 24.10.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3520, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.01.2019 Aktenzeichen: 40 2