Alte Turnhalle am Grubweg 6, Flur 14, Flurstück 1785
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Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 342
Betreff: Alte Turnhalle am Grubweg 6, Flur 14, Flurstück 1785 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.06.2018, § 2872 - OA 268/18 OBR 12 - Das Flurstück ist aktuell nach § 34 BauGB als unbeplanter Innenbereich einzustufen. Die gewünschten Nutzungen für das schulische, kulturelle, sportliche und gemeinschaftliche Stadtteilleben werden in der Regel bauplanungsrechtlich zulässig sein. Das Flurstück befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt. Da somit sowohl der Zugriff auf das Flurstück gesichert ist als auch die Schaffung von Planungsrecht für Gemeinbedarfsnutzungen nicht erforderlich ist, steht den Zielen im Sinne der Ortsbeiratsanregung nichts entgegen. Der Magistrat sieht daher keine Notwendigkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Festsetzung "Gemeinbedarfsfläche".