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U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" durch den zusätzlichen Bau von zwei Treppenaufgängen an den jeweiligen Bahnsteigenden den Anforderungen von § 31 Absatz 5 BOStrab auf Anpassung an die Nutzungskapazität entsprechen

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Station "Holzhausenstraße" wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen aus der BOStrab im Jahr 2008 mit 2 Aufzügen nachgerüstet. Die Inbetriebnahme der Aufzüge erfolgte durch die Technische Aufsichtsbehörde, TAB, basierend auf Sachverständigenprüfungen, ohne Einschränkungen. Somit wurde auch die lokal begrenzte Unterschreitung der Bahnsteigbreite akzeptiert und der Betrieb genehmigt. Die Station wurde zusätzlich brandschutztechnisch nachgerüstet und die Maßnahmen wurden von einer Brandschutzsachverständigen sowie der TAB abgenommen. Das steigende Fahrgastaufkommen wird regelmäßig kontrolliert und es besteht kein Sicherheitsrisiko. Eine Nachrüstung von zusätzlichen Treppenhäusern ist aktuell nicht notwendig.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 14
OBR 2
TO I, TOP 53
Angenommen
Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP
Ablehnung:
Linke
Sitzung 14
OBR 3
TO I, TOP 50
Angenommen
Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL
Sitzung 12
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 21
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT BFF-BIG FRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF