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U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" durch den zusätzlichen Bau von zwei Treppenaufgängen an den jeweiligen Bahnsteigenden den Anforderungen von § 31 Absatz 5 BOStrab auf Anpassung an die Nutzungskapazität entsprechen

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Station "Holzhausenstraße" wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen aus der BOStrab im Jahr 2008 mit 2 Aufzügen nachgerüstet. Die Inbetriebnahme der Aufzüge erfolgte durch die Technische Aufsichtsbehörde, TAB, basierend auf Sachverständigenprüfungen, ohne Einschränkungen. Somit wurde auch die lokal begrenzte Unterschreitung der Bahnsteigbreite akzeptiert und der Betrieb genehmigt. Die Station wurde zusätzlich brandschutztechnisch nachgerüstet und die Maßnahmen wurden von einer Brandschutzsachverständigen sowie der TAB abgenommen. Das steigende Fahrgastaufkommen wird regelmäßig kontrolliert und es besteht kein Sicherheitsrisiko. Eine Nachrüstung von zusätzlichen Treppenhäusern ist aktuell nicht notwendig.