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Benennung eines bisher unbenannten Weges in Bornheim

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.08.2011, B 340 Betreff: Benennung eines bisher unbenannten Weges in Bornheim Vorgang: OI 2/11 OBR 4 Der Magistrat kann die Motive des Ortsbeirats zu einer weiteren Würdigung des Wirkens des Kleingärtnervereins Buchhang e. V. gut nachvollziehen, Die Stadt Frankfurt am Main hat bereits durch die Verleihung des 1. Preises des Nachbarschaftspreises für das Jahr 2004 ihre besondere Wertschätzung für das Engagement und die besondere Leistung bei der Planung des Projektes, einen Senioren-/Gemeinschaftsgarten einzurichten, zum Ausdruck gebracht. Der Magistrat hält im vorliegenden Fall die Benennung einer Straße oder eines Weges allerdings nicht für geeignet, die zweifelsfrei anzuerkennenden Verdienste eines Vereins für die Bedeutung des Kleingärtnerwesens für den Frankfurter Grüngürtel angemessen zu würdigen. Im Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main ist festgelegt, dass Straßen und Wege nur dann zu benennen sind, wenn dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig ist. Die Benennung des Fußweges zum Vereinshaus des Kleingartenvereins Buchhang e. V. ist aber aus polizeilichen, postalischen und Orientierungsgründen nicht erforderlich. Die Auffindbarkeit des Vereins für Lieferanten und Besucher von Veranstaltungen kann mit einfachen Mitteln verbessert werden. Die Zuordnung zur Straße "Am Bornheimer Hang" und die damit einhergehende, einvernehmliche Vergabe der Hausnummer 1 gewährleistet eine eindeutige Adressierung des Vereinshauses. Darüber hinaus ist der Magistrat auch deshalb gegen die vorgeschlagene Benennung, weil nach Abschnitt 2.1.2 des Leitfadens zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main die Anzahl der Straßennamen zu beschränken ist. Die Benennung des Zugangs zu der Kleingartenanlage Buchhang e. V. wäre ein Präzedenzfall, der zahlreiche ähnlich gelagerte Fälle im Stadtgebiet nach sich ziehen würde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 31.05.2011, OI 2 Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 31.08.2011 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2011, TO II, TOP 5 Beschluss: a) Die Vorlage B 340 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 4 am 29.11.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 890, 6. Sitzung des OBR 4 vom 29.11.2011 Aktenzeichen: 62 2

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