Benennung eines bisher unbenannten Weges in Bornheim
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 29.08.2011, B
340 Betreff:
Benennung eines bisher
unbenannten Weges in Bornheim Vorgang: OI 2/11 OBR 4 Der Magistrat kann die Motive des
Ortsbeirats zu einer weiteren Würdigung des Wirkens des Kleingärtnervereins
Buchhang e. V. gut nachvollziehen, Die Stadt Frankfurt am Main hat bereits durch die
Verleihung des 1. Preises des Nachbarschaftspreises für das Jahr 2004 ihre
besondere Wertschätzung für das Engagement und die besondere Leistung bei der
Planung des Projektes, einen Senioren-/Gemeinschaftsgarten einzurichten, zum
Ausdruck gebracht. Der Magistrat hält im vorliegenden Fall die
Benennung einer Straße oder eines Weges allerdings nicht für geeignet, die
zweifelsfrei anzuerkennenden Verdienste eines Vereins für die Bedeutung des
Kleingärtnerwesens für den Frankfurter Grüngürtel angemessen zu würdigen.
Im Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am
Main ist festgelegt, dass Straßen und Wege nur dann zu benennen sind, wenn dies
aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig ist. Die
Benennung des Fußweges zum Vereinshaus des Kleingartenvereins Buchhang e. V.
ist aber aus polizeilichen, postalischen und Orientierungsgründen nicht
erforderlich. Die Auffindbarkeit des Vereins für Lieferanten und Besucher von
Veranstaltungen kann mit einfachen Mitteln verbessert werden. Die Zuordnung zur
Straße "Am Bornheimer Hang" und die damit einhergehende, einvernehmliche
Vergabe der Hausnummer 1 gewährleistet eine eindeutige Adressierung des
Vereinshauses.
Darüber hinaus ist der Magistrat
auch deshalb gegen die vorgeschlagene Benennung, weil nach Abschnitt 2.1.2 des
Leitfadens zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main die Anzahl der
Straßennamen zu beschränken ist. Die Benennung des Zugangs zu der
Kleingartenanlage Buchhang e. V. wäre ein Präzedenzfall, der zahlreiche ähnlich
gelagerte Fälle im Stadtgebiet nach sich ziehen würde. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Initiative vom
31.05.2011, OI 2
Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 31.08.2011 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 4
am 01.11.2011, TO II, TOP 5 Beschluss: a) Die Vorlage B
340 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 6. Sitzung des OBR 4
am 29.11.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 340
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR)
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (=
Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 890, 6. Sitzung des
OBR 4 vom 29.11.2011 Aktenzeichen: 62 2