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Wie sicher sind Energiesparlampen?

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.05.2010, B 338 Betreff: Wie sicher sind Energiesparlampen? Vorgang: A 1179 REP Zu der Sicherheit von Energielampen und etwaigen Gesundheitsgefährdungen hat der Magistrat schon am 01.03.2010, B 131, berichtet. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Zu Frage 1: Einige Händler, wie z. B. ein großes Elektrofachgeschäft an der Konstablerwache, nehmen schon jetzt alte Energiesparlampen zurück. Im Rahmen der Stromsparkampagne der Stadt Frankfurt am Main wird das Energiereferat weitere Händler in Frankfurt am Main anfragen, ob diese in Zusammenarbeit mit der Werkstatt Frankfurt-Recyclingzentrum auch defekte Energiesparlampen zurücknehmen. Zu Frage 2: Die Entsorgung von Schadstoffen und Energiesparlampen (ggfs. auch defekten) kann für die Bürgerschaft über das Schadstoffmobil kostenlos erfolgen. Es sind täglich von Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 19.00 Uhr drei Schadstoffmobile unterwegs, die insgesamt 70 Standorte bedienen. Auch besteht die Möglichkeit, diese Materialien samstags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr an einem der folgenden FES-Betriebshöfe abzugeben: - Weidenbornstraße 40, - Heddernheimer Landstraße 151, - Breuerwiesenstraße 2, - Seehofstraße 48. Zu Frage 3: Auch beim Zerbrechen einer einzelnen Lampe im Haushalt ist keine akute Gesundheitsgefahr zu befürchten. In dem seltenen Falle, dass eine warme Lampe im Betrieb zerbricht; kann durch rasches Lüften und sachgerechtes Entsorgen der Scherben die mögliche Quecksilberaufnahme reduziert werden. Zu Frage 4: Der Magistrat, ebenso die FES GmbH, weist, wie auch im Bericht B 131 erwähnt, die Bevölkerung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit darauf hin, dass bestimmte Hersteller auch Sparlampen mit geringeren Quecksilberinhalten anbieten, bzw. Amalgame nutzen, bei denen das Quecksilber nicht beim Zerbrechen der Leuchtstoffröhre in die Umgebung freigesetzt wird. Vorteilhaft sind auch Energiesparlampen, bei denen die kleine Leuchtstoffröhre durch eine Plastikkappe verborgen ist. Sie ist dann gegen Bruch besser gesichert und im Falle, dass es doch ausnahmsweise dazu kommt, verbleibt das Quecksilber in der geschlossenen Kappe. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.06.2010, OF 642/8 Antrag vom 29.05.2010, OF 655/1 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 10.03.2010, A 1179 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 26.05.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7 am 08.06.2010, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 338 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2010, TO I, TOP 72 Beschluss: Die Vorlage B 338 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 14.06.2010, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 338 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 14 am 14.06.2010, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 338 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 14.06.2010, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 338 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 1 am 15.06.2010, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4319 2010 1. Die Vorlage B 338 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 655/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 1 CDU (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 10 am 15.06.2010, TO II, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 338 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 4 am 15.06.2010, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 338 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 15.06.2010, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 338 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 13 am 15.06.2010, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 338 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 16 am 15.06.2010, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 338 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 17.06.2010, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 338 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 8 am 17.06.2010, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1347 2010 1. Die Vorlage B 338 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 642/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 18.06.2010, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 338 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 18.06.2010, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 338 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 24.06.2010, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 338 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.08.2010, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 338 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 8471, 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 19.08.2010 Aktenzeichen: 79 1