Wie sicher sind Energiesparlampen?
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Bericht des Magistrats vom 21.05.2010, B 338
Betreff: Wie sicher sind Energiesparlampen? Vorgang: A 1179 REP Zu der Sicherheit von Energielampen und etwaigen Gesundheitsgefährdungen hat der Magistrat schon am 01.03.2010, B 131, berichtet. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Zu Frage 1: Einige Händler, wie z. B. ein großes Elektrofachgeschäft an der Konstablerwache, nehmen schon jetzt alte Energiesparlampen zurück. Im Rahmen der Stromsparkampagne der Stadt Frankfurt am Main wird das Energiereferat weitere Händler in Frankfurt am Main anfragen, ob diese in Zusammenarbeit mit der Werkstatt Frankfurt-Recyclingzentrum auch defekte Energiesparlampen zurücknehmen. Zu Frage 2: Die Entsorgung von Schadstoffen und Energiesparlampen (ggfs. auch defekten) kann für die Bürgerschaft über das Schadstoffmobil kostenlos erfolgen. Es sind täglich von Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 19.00 Uhr drei Schadstoffmobile unterwegs, die insgesamt 70 Standorte bedienen. Auch besteht die Möglichkeit, diese Materialien samstags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr an einem der folgenden FES-Betriebshöfe abzugeben: - Weidenbornstraße 40, - Heddernheimer Landstraße 151, - Breuerwiesenstraße 2, - Seehofstraße 48. Zu Frage 3: Auch beim Zerbrechen einer einzelnen Lampe im Haushalt ist keine akute Gesundheitsgefahr zu befürchten. In dem seltenen Falle, dass eine warme Lampe im Betrieb zerbricht; kann durch rasches Lüften und sachgerechtes Entsorgen der Scherben die mögliche Quecksilberaufnahme reduziert werden. Zu Frage 4: Der Magistrat, ebenso die FES GmbH, weist, wie auch im Bericht B 131 erwähnt, die Bevölkerung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit darauf hin, dass bestimmte Hersteller auch Sparlampen mit geringeren Quecksilberinhalten anbieten, bzw. Amalgame nutzen, bei denen das Quecksilber nicht beim Zerbrechen der Leuchtstoffröhre in die Umgebung freigesetzt wird. Vorteilhaft sind auch Energiesparlampen, bei denen die kleine Leuchtstoffröhre durch eine Plastikkappe verborgen ist. Sie ist dann gegen Bruch besser gesichert und im Falle, dass es doch ausnahmsweise dazu kommt, verbleibt das Quecksilber in der geschlossenen Kappe.Nebenvorlage: Antrag vom 15.06.2010, OF 642/8 Antrag vom 29.05.2010, OF 655/1