Wie sicher sind Energiesparlampen?
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 21.05.2010, B
338 Betreff:
Wie sicher sind
Energiesparlampen? Vorgang:
A 1179 REP Zu der Sicherheit von Energielampen und
etwaigen Gesundheitsgefährdungen hat der Magistrat schon am 01.03.2010, B 131,
berichtet. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Zu Frage 1: Einige Händler, wie z. B. ein großes
Elektrofachgeschäft an der Konstablerwache, nehmen schon jetzt alte
Energiesparlampen zurück. Im Rahmen der Stromsparkampagne der Stadt Frankfurt
am Main wird das Energiereferat weitere Händler in Frankfurt am Main anfragen,
ob diese in Zusammenarbeit mit der Werkstatt Frankfurt-Recyclingzentrum auch
defekte Energiesparlampen zurücknehmen. Zu Frage 2: Die Entsorgung von Schadstoffen und
Energiesparlampen (ggfs. auch defekten) kann für die Bürgerschaft über das
Schadstoffmobil kostenlos erfolgen. Es sind täglich von Montag bis Freitag
zwischen 9.00 Uhr und 19.00 Uhr drei Schadstoffmobile unterwegs, die insgesamt
70 Standorte bedienen. Auch besteht die Möglichkeit, diese Materialien samstags
in der Zeit von 9.00 Uhr
bis 12.00 Uhr an einem der folgenden FES-Betriebshöfe abzugeben: - Weidenbornstraße
40, - Heddernheimer
Landstraße 151, -
Breuerwiesenstraße 2, - Seehofstraße 48. Zu Frage 3: Auch beim Zerbrechen einer einzelnen Lampe im
Haushalt ist keine akute Gesundheitsgefahr zu befürchten. In dem seltenen
Falle, dass eine warme Lampe im Betrieb zerbricht; kann durch rasches Lüften
und sachgerechtes Entsorgen der Scherben die mögliche Quecksilberaufnahme
reduziert werden. Zu Frage 4: Der Magistrat, ebenso die FES GmbH, weist, wie auch
im Bericht B 131 erwähnt, die Bevölkerung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
darauf hin, dass bestimmte Hersteller auch Sparlampen mit geringeren
Quecksilberinhalten anbieten, bzw. Amalgame nutzen, bei denen das Quecksilber
nicht beim Zerbrechen der Leuchtstoffröhre in die Umgebung freigesetzt wird.
Vorteilhaft sind auch Energiesparlampen, bei denen die kleine Leuchtstoffröhre
durch eine Plastikkappe verborgen ist. Sie ist dann gegen Bruch besser
gesichert und im Falle, dass es doch ausnahmsweise dazu kommt, verbleibt das
Quecksilber in der geschlossenen Kappe. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
15.06.2010, OF
642/8
Antrag vom 29.05.2010, OF 655/1
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom 10.03.2010, A 1179
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 26.05.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7
am 08.06.2010, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 338
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 44. Sitzung des OBR 5
am 11.06.2010, TO I, TOP 72 Beschluss: Die Vorlage B 338
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 42. Sitzung des OBR
11 am 14.06.2010, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 338
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 43. Sitzung des OBR
14 am 14.06.2010, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 338
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 46. Sitzung des OBR 2
am 14.06.2010, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 338
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD
und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung)
45. Sitzung des OBR 1
am 15.06.2010, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4319 2010
1.
Die Vorlage B 338 dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OF 655/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. 3 CDU, SPD,
GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 1 CDU (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU
zu 2.
SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
44. Sitzung des OBR
10 am 15.06.2010, TO II, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 338
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 43. Sitzung des OBR 4
am 15.06.2010, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 338
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 44. Sitzung des OBR 6
am 15.06.2010, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 338
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 43. Sitzung des OBR
13 am 15.06.2010, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 338
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 43. Sitzung des OBR
16 am 15.06.2010, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 338
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 43. Sitzung des OBR 9
am 17.06.2010, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 338
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 43. Sitzung des OBR 8
am 17.06.2010, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1347 2010
1.
Die Vorlage B 338 dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OF 642/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme 42. Sitzung des OBR
12 am 18.06.2010, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 338
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 43. Sitzung des OBR
15 am 18.06.2010, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 338
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 45. Sitzung des OBR 3
am 24.06.2010, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 338
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung LINKE. 43. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.08.2010, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 338
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 8471, 43. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 19.08.2010 Aktenzeichen: 79 1